Verschiebung des Verhandlungstermins "aus dienstlichen Gründen"

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Ich gehe davon aus, dass dies hier vielleicht ein- oder zweimal geschehen ist, das banal, denn das ist normal. Ich habe Verfahren erlebt, und zwar im Straf-, öffentlichen- und Zivilrecht, wo zigmal die Verhandlungen geschoben werden mussten. Dienstliche Gründe können Krankheit, Wechsel im Geschäftsverteilungsplan, Befangenheitsgründe oder auch Versetzungen etc. sein. Auch wenn geetzlich vorgeschrieben ist, das Verfahren zu fördern, sind solche Verschiebungen/Neuterminierungen normal, nicht ungewöhnlich und haben auch nicht unmittelbaren Einfluss auf den Streitstoff. Im Strafrecht ist es sogar von Vorteil, wenn Zeit gewonnen wird, denn das kann das Strafmass reduzieren (nach Europäischer Menschenrechtskonvention).

Das ist wieder so eine Frage, auf die es keine definitive Antwort geben kann. Da kommt es, wie du ja schon richtig bemerkt hast, erst mal auf die Art des Prozesses an. Nun können einem ordentlichen Richter durchaus terminliche "Querläufer" begegnen, wenn er z.B. als beisitzender Richter an einem Strafprozess teilnimmt. Oder er will sich eine Örtlichkeit ansehen, und das ist aus welchen Gründen auch immer nur dann möglich. Rein theoretisch ist das sogar in beiden Fällen unbegrenzt machbar, denn es tritt keine Verjährungsfrist ein, weil die Akte ja immerhin bearbeitet wurde, wenn auch nur verschoben. Spätestens nach dem dritten Mal würde ich persönlich allerdings mal meinen Anwalt fragen, was das soll und ob man den Richter nicht wegen "Verschleppung des Verfahrens" oder so austauschen sollte. Aber da weiß der Anwalt mehr. Viel Glück, Samoht666

strandparty 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 11:14

In beiden Fällen war der Grund, dass einer der Richter des Senats kurz nach dem Verhandlungstermin routinemäßig ausgewechselt werden sollte.

Wer will den Termin verschieben? Du oder das Gericht?

strandparty 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 10:49

Das Gericht hat den Termin jetzt zum zweiten Mal aus "dienstlichen Gründen" verschoben. Ich bin der Kläger und will natürlich, dass das Gericht mir so schnell wie möglich zu meinem Recht verhilft. Aber anscheinend ist das Gericht zur Zeit überlastet.

Ratgeberkoenig  02.03.2012, 10:59
@strandparty

Beim 2. Mal ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sicher noch nicht gegeben. Frage doch mal bei der Geschäftsstelle nach dem Grund.

strandparty 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 11:14
@Ratgeberkoenig

In beiden Fällen war der Grund, dass einer der Richter des Senats kurz nach dem Verhandlungstermin routinemäßig ausgewechselt werden sollte.

dibblribbl  04.03.2012, 00:37
@strandparty

Also handelt es sich um ein landgerichtliches Verfahren. Da kann sowas schon vermehrt vorkommen. Schließlich muss sich der neue Richter auch erst in den Sachverhalt einarbeiten.

strandparty 
Beitragsersteller
 05.03.2012, 00:19
@dibblribbl

ist am OLG, sind drei bis vier Richter, der Akte-führende Richter blieb

Das hat meine Ex-Chefin vor dem Arbeitsgericht abgezogen...1x war sie "dienstlich verhindert", dann war das jüngere Kind krank, dann wollte sie wieder "dienstliche verhinderung" geltend machen... da hat das Gericht (Arbeitsgericht) nicht mitgemacht.

Sie MUSSTE zum Termin kommen... war die aber angesäuert, denn sie hat außerdem auf voller Linie verloren.

Im Strafprozess gibt es Verschiebung nur, wenn medizinische Gründe nachgewiesen werden.

strandparty 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 10:52

Also eine Partei darf nur 2 mal verschieben, oder? Aber wie oft darf das Gericht verschieben?

Dea2010  02.03.2012, 11:10
@strandparty

DAS kann ich dir nicht sagen.

bei meiner Chefin war es so, dass sie einen 3-Mann-Betrieb hat (sie und zwei Minijobber) und als Selbstständige durchaus hätte passend terminieren können.

Ich hatte mal eine Verhandlung, die achtmal verschoben worden ist. In einem Zivilprozess kann das wohl dauern. ;-)

strandparty 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 16:22

Was glaubst du woran das gelegen hat? War das Gericht generell überlastet? War dein Fall sehr komplex? Hätte das Gericht gegen Freunde entscheiden müssen (gegen eine Versicherung, ein anderes Gericht, eine Bank ...)?

Kristall08  02.03.2012, 22:52
@strandparty

Es ging um das gemeinsame Sorgerecht für meinen jüngeren Sohn. Das Gesetz ist vor noch nicht so langer Zeit geändert worden. Ich denke mal, der Richter hatte keine Lust, einen Präzedenzfall zu schaffen und hat erst mal eine Weile abgewartet, wie andere Verfahren ausgehen. Jedenfalls habe ich gewonnen und weiterhin das alleinige Sorgerecht. Was darin begründet liegt, dass der beteiligte Vater nicht an einer gemeinsamen Sorge interessiert ist, sondern nur seine Macht demonstrieren will. Das war so in etwa das, was der Richter in der Verhandlung sagte. (Nur für die, die jetzt wieder auf die bösen, bösen Mütter einhauen wollen, die den armen Vätern ihre Kinder vorenthalten.) ;-)

strandparty 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 14:13
@Kristall08

Danke für die Antwort. Richter machen es also wie die meisten von uns: Unangenehme Arbeit erst einmal ein bisschen vor sich herschieben, vielleicht erledigt sie ja ein anderer.

dibblribbl  04.03.2012, 00:35
@strandparty

Absoluter Schwachsinn. Artikel 101 Abs. 2 GG:

"Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden."

Wer soll denn die Arbeit machen? Übrigens arbeitet die Justiz in Deutschland verhältnismäßig schnell (und auch noch sehr sorgfältig).

Kristall08  04.03.2012, 14:55
@dibblribbl

Dein Kommentar ist völliger Schwachsinn. Niemand wurde seinem Richter entzogen. Es hat halt nur etwas gedauert, bis es zur Verhandlung kam. Da unser Fall nicht als dringlich eingestuft wurde, war das auch nicht weiter tragisch.

Und in Zukunft bitte ich um einen höflicheren Umgangston.