Verpflichtender Betriebsausflug?
Hallo ihr klugen Köpfe,
Ich arbeite in einem städtischen Kindergarten und habe am Freitag erfahren,dass in genau 3 Wochen (also an einem Freitag)ein Betriebsausflug (mit)der Gemeinde stattfindet.
Uhrzeit wird noch mitgeteilt, jedoch wird er deutlich über meine reguläre Arbeitszeit hinausgehen.
Die Kita schließt an diesem Tag.
Ist es rechtens,dass dieser Ausflug für das Team verpflichtend ist!?
Danke für eure Antworten und liebe Grüße
5 Antworten
Ja, - bei einer solchen Veranstaltung ist Anwesenheitspflicht, auch wenn sie über die Dienstzeiten hinaus geht. Selbst, wenn Du an diesem Tag frei hättest, könnte man Dich dazu verpflichten.
äh nein! Woher ich das weiß: eigene Erfahrung - bei mir hieße es Schulveranstaltung.
äh nein!
Äh doch!
Ich kenne weder Deine damalige konkrete Situation noch Deine möglichen vertraglichen Verpflichtungen oder Deinen Status (Arbeitnehmerin? Beamtin?).
Deine "eigene Erfahrung" ändert überhaupt nichts an der rechtlichen Lage für Arbeitnehmer in dieser Frage - über die Du Dich anhand meiner eigenen Antwort informieren kannst!
Ich habe Dich auch lieb.
Wenn das nicht ein Argument ist ...
Dann antworte beim nächsten Mal netter, dann habe ich auch Lust, meine Situation zu schildern. *Küsschen*
Ich wüsste nicht, wo ich "unfreundlich" gewesen sei.
Das spielt aber auch keine Rolle - so wenig wie Deine Situation für diese Frage.
Ersetze "unfreundlich" durch "selbstgefällig" :-)
Ich habe sachlich geantwortet, weder "unfreundlich" noch "selbstgefällig" - das ist (sorry!) Unsinn!
Ist es rechtens,dass dieser Ausflug für das Team verpflichtend ist!?
Wenn die Teilnahme an solchen Ausflügen nicht verpflichtend vertraglich vereinbart worden ist - schlicht und einfach: Nein!
Der Arbeitgeber hat - sofern es für solche Situationen nicht andere einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gibt - nur 2 Alternativen:
- Entweder bietet er Dir die Möglichkeit, trotz Schließung des Kindergartens zu arbeiten (z.B. Verwaltungsaufgaben), oder
- er gewährt Dir für die Dauer des Betriebsausflugs Freizeit, die er aber bezahlen muss und nicht mit Deinem Urlaub oder mit eventuellen Überstunden verrechnen darf.
Voraussetzung für Dich ist dabei, dass Du erklärst, nicht am Betriebsausflug teilnehmen zu wollen, und Deine Arbeitsleistung für diesen Tag ausdrücklich anbietest. Der Arbeitgeber gerät dann mit Der Annahme Deiner Arbeitsleistung in Verzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Ob es klug ist, sich so zu verhalten oder sein diesbezügliches Recht durchzusetzen, ist eine andere Frage, um die es jezt zunächst einmal aber nicht geht.
da es um die Arbeitszeit im öD geht: zumindest bei uns wird dieser Tag bei Teilnahme immer mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten angerechnet. ( auch für Teilzeitkräfte)
Falls hier das Problem liegt, wäre dies mal eine Nachfrage wert. Dass ein Betriebsausflug idR länger als der durchschnittliche Arbeitstag geht, könnte man dann vielleicht in Kauf nehmen.
Ansonsten kann die KiGa Beschäftigte bei Nichtteilnahme evtl auch zum Dienst im Rathaus für diesen Tag herangezogen werden. ( falls nicht ebenfalls geschlossen)
Ansonsten kann die KiGa Beschäftigte bei Nichtteilnahme evtl auch zum Dienst im Rathaus für diesen Tag herangezogen werden.
... falls denn der Arbeitsvertrag eine solche berufsfremde "Ausweichbeschäftigung" überhaupt zulässt!
Ja, wenn es auch eine Art von Teambuildingaktion ist.
LG.
Dazu kann ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden, wenn er an einem Betriebsausflug, der über die zu leistende Arbeitszeit hinausgeht, nicht teilnehmen will.
Und wenn er aber dafür an einem anderen Tag einen Zeitausgleich erhält?
Würde teilgenommen, müsste es für die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Zeit einen Ausgleich geben in Geld oder Freizeit - das ist hier aber nicht die Frage/das Problem!
Hier ein Link, der dir vielleicht weiterhelfen würde:
Du kannst es natürlich auch postv sehen und bei dieser Gelegenheit andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter kennenkernen. Das ist ja eigentlich auch der Zweck solcher Veranstaltungen, die betriebliche Zusammenarbeit zu fördern. Manche Themen kann man auch bei solchen Veranstaltungen ansprechen.
Na, du kannst an dem Tag auch Urlaub nehmen.
Dazu kann ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden, wenn er an einem Betriebsausflug, der über die zu leistende Arbeitszeit hinausgeht, nicht teilnehmen will.
Dann geht er halt mit zum Ausflug. JEDER Ausflug ist besser, als arbeiten müssen!
Das ist nicht die Frage - und wir kennen die Beweggründe nicht!
Der Arbeitgeber muss unter bestimmten Voraussetzungen entweder das Arbeiten ermöglichen für Nicht-Teilnehme oder bezahlte Freizeit gewähren.
Ach, in einer Stadt gibts immer irgendwo Mülleimer leer zu machen!
In unserem Betrieb geht man dann beim Nachbar-Betrieb arbeiten. Was absolut mega ätzend ist und somit jeder mit zum Ausflug kommt.
Ach, in einer Stadt gibts immer irgendwo Mülleimer leer zu machen!
Das ist ganz sicher nicht gemeint - verstehe ich aber auch nur als "Spaß"-Anmerkung.😊
Ich habe in meiner Antwort ja auch die Frage, ob ein solches Verhalten sinnvoll sei, bewusst offen gelassen!
Naja, Spaß hin- oder her. Aber es stimmt doch! Irgendeine Tätigkeit findet sich ganz bestimmt für den Tag.
Das ist schlicht und einfach falsch!