Duales Studium zum Finanzwirt (Bayern): Urlaub?

3 Antworten

Meine Ausbildung zum Finanzwirt ist zwar schon lange her; aber mit wäre es nie eingefallen, während der Studienzeit an der FH Urlaub zu nehmen.

Die Ausbildung in dieser Zeit ist so konzentriert mit Vorlesungen vollgestopft, dass ein Urlaub während dieser Zeit wohl auch kaum genehmigt werden würde.

Urlaub kann m. E. nur während der praktischen Ausbildungsphase genommen werden.

Finanzwirt ist kein Studium. Finanzwirt ist die Ausbildung im mittleren Dienst.

Ich gehe daher davon aus, dass Du die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt meinst. Die ist ein duales Studium.

Wenn es in Bayern wie in Baden Württemberg ist, dann wird Dein Urlaubsanspruch aufgeteilt auf die Zeit an der Hochschule und die Zeit auf dem Amt. Der Urlaub der auf die Hochschule entfällt wird im Rahmen des Stundenplanes eingebaut. Der Urlaub der auf die Zeit im Amt entfällt, den kannst Du selbst nehmen.

Saralina87 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 17:35

Danke!

"In den Stundenplan eingebaut" - in Form von einzelnen freien Tagen oder wie Schulferien?

Meandor  02.02.2014, 20:07
@Saralina87

In BaWü gab es dann Schulferien, meist über Feiertag hinweg wie Ostern oder Pfingsten. Weihnachten waren meist nie Vorlesungen. Einzelne Urlaubstag wurden auch für Brückentage verwendet, wenn es sich anbot.

In der Verfügungen über die Aufteilung des Urlaubes steht ausdrücklich drin, dass während der Vorlesungszeiten kein Urlaub gewährt wird.