Duales Studium zum Finanzwirt (Bayern): Urlaub?
Hallo,
ich würde gern wissen wie das mit dem Urlaub während des dualen Studiums zum Finanzwirt läuft. Kann man den nur während der Praxisphasen nehmen? Oder auch während der Phase an der FH?
3 Antworten
Meine Ausbildung zum Finanzwirt ist zwar schon lange her; aber mit wäre es nie eingefallen, während der Studienzeit an der FH Urlaub zu nehmen.
Die Ausbildung in dieser Zeit ist so konzentriert mit Vorlesungen vollgestopft, dass ein Urlaub während dieser Zeit wohl auch kaum genehmigt werden würde.
Urlaub kann m. E. nur während der praktischen Ausbildungsphase genommen werden.
Finanzwirt ist kein Studium. Finanzwirt ist die Ausbildung im mittleren Dienst.
Ich gehe daher davon aus, dass Du die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt meinst. Die ist ein duales Studium.
Wenn es in Bayern wie in Baden Württemberg ist, dann wird Dein Urlaubsanspruch aufgeteilt auf die Zeit an der Hochschule und die Zeit auf dem Amt. Der Urlaub der auf die Hochschule entfällt wird im Rahmen des Stundenplanes eingebaut. Der Urlaub der auf die Zeit im Amt entfällt, den kannst Du selbst nehmen.
In BaWü gab es dann Schulferien, meist über Feiertag hinweg wie Ostern oder Pfingsten. Weihnachten waren meist nie Vorlesungen. Einzelne Urlaubstag wurden auch für Brückentage verwendet, wenn es sich anbot.
In der Verfügungen über die Aufteilung des Urlaubes steht ausdrücklich drin, dass während der Vorlesungszeiten kein Urlaub gewährt wird.
Danke!
"In den Stundenplan eingebaut" - in Form von einzelnen freien Tagen oder wie Schulferien?