Verpflegungskosten bei Urlaub?
Meine 15jährige Tochter ist aus erzieherischen Gründen zur Zeit in einer Wohngruppe (vollstationär) untergebracht. In den Herbstferien fuhr sie für eine Woche zu ihrer Schwester. Dies war vom Jugendamt Oranienburg schon vorab erlaubt (als Belohnung, wenn sie ihren Pflichten in der Wohngruppe ordnungsgemäß nachkommt). Meinen Töchtern und mir wurde vom Jugendamt und von den Betreuern der Einrichtung immer wieder zugesichert (nur mündlich), dass die Verpflegungskosten "kein Problem" seien. Leider mussten wir eines besseren belehrt werden. Es gab kein Verpflegungsgeld.
Nun meine Frage: MUSS die Einrichtung bei Urlaub Verpflegungsgeld zahlen oder nicht??? Vielleicht kann mir ja jemand den Paragraphen und das dazugehörige Gesetzbuch (SGB VIII ????) nennen.
Unser Wohnort und die Einrichtung befinden sich im Landkreis Oberhavel, Bundesland Brandenburg.
3 Antworten
Ich kann Dir die Frage nur für die Einrichtung beantworten, in der ich bis vor kurzem gearbeitet habe (Niedersachsen) , ich gehe aber davon aus, dass es bundesweit sehr ähnlich bis gleich geregelt wird):
Die Regelungen werden beim HPG individuell getroffen (z.B. je nach Situation der Familien, Abholmöglichkeiten etc...)
Pro angefangene Tag sind es normalerweise 6 €, die gezahlt werden. (fährt das Kind von Freitag Nachmittag bis Sonntag Mittag sind es also 18 €)
Das Verpflegungsgeld wird gegen Quittung, die Fahrtkosten gegen Beleg (z.B. Fahrschein der Bahn) erstattet. Das Geld wird von der Wohngruppe ausgezahlt und die rechnet das mit dem Jugendamt ab.
Das ist natürlich ein Thema für das nächste HPG, denn dort werden solche Absprachen gemacht. Du könntest z.B. darauf bestehen, dass die Vereinbarung mit im E-Bericht steht.
(Wir hatten dort immer einen Absatz "Sonstige Vereinbarungen")
Nun meine Frage: MUSS die Einrichtung bei Urlaub Verpflegungsgeld zahlen oder nicht??? JAA!! Zu finden im § 39 Abs. 1 SGB 8
(Habe gerade nachgesehen, mittlerweile sind es wohl 6,90€ pro Tag)
Erst einmal bist ja DU bist für deine Tochter unterhaltspflichtig (SGB VIII §94), leistest du deinen Anteil, muss die Einrichtung diesen aber bei einer zeitweiligen anderweitigen Unterbringung dahin weiterleiten (SGB VIII, §95):
hier geht immer nur ein Link.... sowie
Wenn ich meine Schwester besuche, bin ich dort eingeladen und sie erwartet keine Verpflegungskosten von mir und ich erwarte nicht, daß ich welche bezahlen muß. Wieso sollte das bei Euch anders sein?
Du hast das falsch verstanden. Wenn der Bewohner z.B. am Wochenende zuhause ist, dann bekommt er dafür Geld, weil die Kosten nicht in der Wohngruppe anfallen, sondern zuhause.
Pro Tag etwa 6 €. (Das ist nicht viel, aber besser als nichts)