Wenn man jemanden anzeigt .bekommt der Täter bescheid von der Polizei?

9 Antworten

Hallo,

die Polizei ist nicht verpflichtet Deinen Namen anzugeben, wenn Du jemanden anzeigst. Aber sobald sich der mutmaßliche Täter einen Anwalt nimmt und dieser natürlich Akteneinsicht verlangt, weiß er, das die Anzeige von Dir kommt.

LG

felix12a 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 02:44

Ne der beschafft sich keinen anwalt dafür ist der viel zu cool

Kann Dir nur sagen, wie wir/ich es mache/n (dürfte aber überall gleich/ähnlich ablaufen):

Zunächst mal werden die/die Geschädigte/n und Zeugen gehört. Anschließend wird der/die Beschuldigte angehört - entweder per Fragebogen oder Vorladung und Vernehmung (Verhöre gibt es bei uns nicht). Wenn dann alles "rund" ist, geht der ganze Vorgang zur Staatsanwaltschaft. Und die entscheidet dann, ob es ausreichend ist für eine Anklage. Falls ja, wird ein Strafbefehl (Geldstrafe) erlassen oder Anklage erhoben und ein Gericht entscheidet. Falls nein, wird das Ganze eingestellt.

Steht auf dem brief auch wer den angezeigt hat...

Nein, nur, wer geschädigt wurde. Einem Beschuldigten muss ja auch ein konkreter Tatvorwurf gemacht werden: "Ihnen wird vorgeworfen, dann und dann, da und da, den/die XY geschlagen/bestohlen/ermordet/beleidigt/... zu haben ..." und nicht "Sie sollen irgendwann irgendwo irgend jemanden geschädigt haben". Und dann kann sich der Beschuldigte äußern - oder auch nicht. Wer die Anzeige erstattet hat, wird einem Beschuldigten nicht mitgeteilt, weil es irrrelevant ist. Meist ist es aber der/die Geschädigte. Wenn ein Beschuldigter sich einen Anwalt nimmt und dieser Akteneinsicht beantragt (und dann auch erhält), erfährt dieser aber natürlich auch, woher die Polizei Kenntnis von dieser Sache hat.

Hey,

ja, natürlich bekommt er Post. Die Polizei ermittelt in der Sache und sichert Beweise / Aussagen usw.

Anschließend geht das an die Staatsanwaltschaft weiter und die ermittelt weiter bzw. prüft das alles, ob eine Straftat ist. Ist die Straftat begangen wurden, dann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und er bekommt nochmals Post von der Staatsanwaltschaft - wegen der Anklageschrift.

Spätestens da steht Dein Name drauf, dass Du ihn angezeigt hast.

LG

felix12a 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 02:50

Wie lange dauert so ungefähr die ganze Bearbeitung

Seri22  31.05.2014, 02:59
@felix12a

Wann hast Du die Anzeige denn erstattet? Und hast Du die Anzeige in einem Dorf / Mittel - oder Großstadt erstattet?

Je nach Auslastung der Polizei / Staatsanwaltschat kann das schon etwas dauern.

Es kommt auch auf die Schwere der Straftat an. Ein Betrugsfall in Höhe von 10 Euro wird natürlich nicht so dringend bearbeitet, wie eine gefährliche Körperverletzung.

Es kommt auch darauf an, ob die Polizei noch Ermittlungen machen muss. Muss die noch Zeugen befragen? Beweise sichern? Je nach dem dauern die Ermittlungen der Polizei an. Normalerweise reicht die Polizei die Beweise / Aussagen usw. nach ca. 4 Wochen - 8 Wochen an die Staatsanwaltschaft weiter. Es kann aber auch schneller gehen oder auch langsamer....

Die Staatsanwaltschaft bearbeitet dann die Akte weiter und dort kann es auch wieder so um die 3 - 7 Monate dauern. Je nach Auslastung und schwere des Falls (komplex, oder nicht, wichtig oder nicht usw.....). Dann bekommt der Beschuldigte / Angeklagte (falls es zur Anklage kommt, bin mir aber bei gefährlicher Körperverletzung fast sicher, dass es dazukommt!) die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft und dann wird das alles nochmal geprüft usw. usw. und dann kommt die Hauptversammlung.....

Insgesamt kannst Du im besten Fall mit einem halben Jahr rechnen - dann ist das alles vom Tisch. Im ungünstigten Fall dauert das alles schon ein Jahr und im ungünstigen Falle ist die Sache wohl erst in 1 - 2 Jahren endgültig vom Tisch....

Man kann es leider nie so direkt sagen, weil das von Stadt zu Stadt verschieden ist, von Straftat zu Straftat und auch von Auslastung zu Auslatung usw. usw....

Es ist wirklich schwer zu sagen. Es kann wirklich sehr schnell gehen....Da kann man kaum gucken.... Aber es kann sich auch wirklich in die Länge ziehen.

LG

felix12a 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 03:20
@Seri22

Hey danke schonmal Ich habe die Anzeige am Mittwoch gemacht. In einer Großstadt. Leider habe ich die Anzeige 4 Monate später erstattet.

Seri22  31.05.2014, 03:27
@felix12a

Gerne! :-) Wie die Auslastung der Behörden in der Großstadt sind, weiß ich leider nicht. Ich habe nur die Erfahrung einer mittelgroßen-Stadt machen dürfen, mit 150.000 Einwohner ca. Dort ging eine Anzeige innerhalb 4 Monaten seinen Weg und die Sache war fast abgeschlossen.

Grob würde ich einfach mal um die 8 Monate rechnen ? Ich weiß es nicht.... Lass es mal auf Dich zu kommen , aber das sind so Zeitangaben, wo Du Dich drauf einstellen kannst. Schnell geht es auf jeden Fall nicht. Die lassen sich sehr viel Zeit - bzw. sind sie manchmal ausgelastet.

LG

ja natürlich bekommt der bescheid mann muss ihm ja sagen was er getan hat , aber von wem er angezeigt wurde das wird er nicht erfahren

augsburgchris  20.11.2014, 14:56

Doch weil dem Beschuldigten ja gesagt wird: "Der xy hat behauptet sie hätten" Dann ist der Anzeigensteller relativ schnell klar.

Hallo,

ich wurde auch letztens angezeigt, wegen nem Systemfehler von Paypal :| hab sofort eine Benachrichtigung bzw Vorladung bekommen, ging ziemlich schnell.

also zu deiner Frage: Ja.