Vermögensauskunft, Angst um Mietkaution, welche nicht von mir gestellt wurde?
Hallo zusammen.
Ich bin aufgrund vieler Faktoren und Umständen, jetzt in der Situation, das ich bald eine Vermögensauskunft abgeben muss, sofern der Gläubiger auch mein letztes Ratenangebot ablehnt.
Ich besitze nichts was man auch nur entfernt als Wertvoll bezeichnen könnte, da ich ALG II schon seit längerer Zeit beziehe. Nun habe ich gelesen, dass der Gerichstvollzieher, auch meine Mietkaution pfänden kann. Das Problem ist allerdings, dass ich die Wohnung mit meiner Ex-Freundin angemietet hatte. Sie steht auch noch im Vertrag, aber SIE hat die Kaution damals Bar hinterlegt, womit das ja logischerweise auch ihr Geld ist. Sie war so nett, das Geld drin zu lassen, bis ich den Antrag für ein Zinsloses Darlehen von der Stadt für die Kaution durch habe. Sobald der Vermieter die Kaution von diesem Kredit erhalten hat, zahlt er die aktuelle Kaution wieder an meine Ex-Freundin aus.
Nun habe ich Angst, das es den Gerichtsvollzieher nicht interessiert, wer das eingezahlt hat und es einfach pfändet, so dass der Gläubiger die sich krallt sobald der Vermieter sie an meine Ex auszahlen will, der Vermieter glücklich mit der neu hinterlegten Kaution ist und meine Ex leer ausgeht.
Kann das so ablaufen, oder ist das Geld nicht pfändbar, wenn klar ersichtlich ist, das meine Freundin es eingezahlt hat? Oder wird das dann als "in meiner Obhut" gesehen, weil sie noch im Vertrag steht und damit pfändbar?
Ich habe mich intensiv durch die Gesetze etc. gegraben, aber das wird daraus für mich einfach nicht ersichtlich.
Danke schonmal an Alle.
3 Antworten
Der Gerichtsvollzieher pfändet keine Forderungen, das macht das Vollstreckungsgericht. Der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution kann grundsätzlich gepfändet werden. Wer die Kaution erbracht hat, ist erst einmal irrelevant, da dies nur euer Innenverhältnis betrifft. Die Frage ist aber, ob ihr hinsichtliches dieses Anspruches Gesamt- oder Mitgläubiger seid. Man geht überwiegend davon aus, dass letzteres der Fall ist, womit der Vermieter die Kaution nur an euch gemeinschaftlich und nicht nur an einen schuldbefreiend leisten kann. Das würde nach meiner Auffassung in diesem Fall bedeuten, dass ein Titel gegen euch beide erforderlich wäre.
Anders wenn man von einer Gesamtgläubigerschaft ausgeht:
Da deine Ex-Freundin nicht Schuldnerin ist, könnte der Anspruch nur hinsichtlich deiner Berechtigung gepfändet werden. Das hindert den Vermieter nicht daran, die Kaution mit schuldbefreiender Wirkung an deine Ex-Freundin zurückzuerstatten, da diese auch Gesamtgläubigerin wäre. Die Pfändung deines Anspruches würde dann ins Leere gehen. Prinzipiell könnte dir dann ein Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis gegen deine Freundin auf Zahlung des hälftigen Betrages zustehen, der wiederum auch pfändbar wäre, im vorliegenden Fall würde solch ein Anspruch aber wohl nicht bestehen, da sie die Kaution ursprünglich alleine geleistet hat. Aber alles ohne Gewähr.
Das erscheint mir alles sehr stimmig. Jetzt mache ich mir auf jeden Fall nichtmehr so große Sorgen und habe zumindest eine Argumentation, die ich vorbringen kann.
Danke für diese sehr ausführliche Antwort.
solange Du in der Wohnung wohnst, dient die Kaution als Sicherheit für den Vermieter.
Sie kann erst gepfändet werden, wenn Du ausziehst und der Vermieter sie freigibt - also keine Ansprüche mehr an Dich hat.
es hat eindeutig der Vermieter Vorrang mit seinen Forderungen.
Sie bestätigt eidesstattlich das es ihr Geld ist und das wars. Mach dir keine Sorgen da passiert nix
Das würde ich nicht so sagen. Gut andere Situation aber ähnlich bei mir wurde die Kaution vom Insolvenzverwalter gepfändet bei Beginn der Insolvenz. Der Vermieter ist Gesetzlich verpflichtet gewesen dazu