Arbeitssuchend verreisen?
Hallo, ich habe mich arbeitssuchend gemeldet, wobei mein Job erst am 31.3. endet, das heißt momentan bin ich noch nicht arbeitslos. Jetzt ist es so, dass ich in den nächsten paar Tagen ins EU-Ausland reise und ausgerechnet während meines Urlaubs will die Arbeitsagentur mit mir telefonisch das Erstgespräch durchführen.
Ich habe auch nichts dagegen, dass mich die Arbeitsagentur auf dem Handy anruft und ich dann halt im Urlaub mit der Arbeitsagentur spreche. Nur müsste ich der Arbeitsagentur vorher halt sagen, dass ich nur unter meiner Handy-Nummer erreicht werden kann...
Meine Frage: Sollte ich der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich im Ausland bin, oder verstoße ich damit gegen irgendeine Regel, sodass ich dann vielleicht direkt eine Sperre bekäme? Vielleicht wäre es besser das einfach zu verschweigen...
Dann würde meine Vermittlerin mich anrufen und gar nicht wissen, dass ich nicht da bin... Kann ich unter meiner deutschen 0049-Handynummer eigentlich auch im EU-Ausland erreicht werden, oder muss man zuerst eine ausländische Vorwahl eingeben?
6 Antworten
Uff, das ist sehr dünnes Eis. Kannst du deinen Urlaub nicht verschieben? Urlaub solltest du nicht machen. Nicht während des Übergangs. Zum einen musst du rechtzeitig alle nötigen Dokumente vorlegen um Arbeitslosengeld zu bekommen. Und dann müssen die ja mit dir sprechen um dich kennen zu lernen. Was hast du gelernt, wo kannst du dich aktiv bewerben. Bestenfalls kommst du direkt in eine Maßnahme. Also das mit dem Urlaub würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen.
Das ist ein Arbeitnehmer, der hat mind. Anspruch auf seinen gesetzlichen Urlaub. Maßgebend ist aber der Arbeitsvertrag.
Solange keine Leistungen bezogen werden, können die doch niemanden vorschreiben wo sie sich aufzuhalten haben.
Also das ist ganz einfach, ich arbeite bei der Agentur. Du rufst bei der Agentur an und fragst ob du eine Ortsabwesenheit beantragen kannst. Du kannst im Kalenderjahr 21 Tage Ortsabwesenheit beantragen. Wegen dem Termin kann nur die Vermittlerin entscheiden ob sie das genehmigt. Aber wenn du sagst du würdest den Telefon Termin trotz wahrnehmen, dann wird dein Vermittler wahrscheinlich zustimmen. Wenn die herausbekommen das du Urlaub gemacht hast ohne die Erlaubnis dann kann es zur Sperrzeit führen vielleicht sogar Abmeldung für den Zeitraum in dem du Urlaub gemacht hattest. Also ruf am besten am Montag an und beantrage das.
Gilt das auch für Arbeitssuchende oder nur für Arbeitslose? Noch habe ich ja Arbeit und verbrauche meinen ganz normalen Jahresurlaub
Das gilt nur für arbeitslose, aber wenn du den Termin nicht wahrnehmen kannst, würde ich dir raten dort anzurufen, sodass du einen neuen Termin zugeschickt bekommst. Kannst den ja die Situation erklären. Und wenn die sagen du musst die Ortsabwesenheit beantragen, dann sag das du nur arbeitsuchend bist und noch nicht arbeitslos.
Die Vorwahl ist die gleiche, egal wo du dich aufhältst.
Du kannst aber auch ganz einfach nachfragen ob du verreisen darfst, ich denke so lange du keine Leistungen beziehst ist das ok, kann dir ja eigentlich niemand vorschreiben.
naja, die sache ist, ich habe den Urlaub schon gebucht, bevor ich mich arbeitssuchend gemeldet habe... Die können mich ja nicht zwingen, für ein Telefongespräch meine Reise zu stornieren?!
An deiner Stelle würde ich mit denen einfach sprechen und um einen Termin bitten zu dem du wieder in D bist.
Solange Du noch nicht arbeitslos bist, sondern nur arbeitsuchend gemeldet bist und noch keine Leistungen beziehst bzw. einen Antrag auf Leistungen gestellt hast, musst Du auch keine Ortsabwesenheit beantragen.
Wenn Du dann vor deiner Arbeitslosigkeit wieder da bist, dann ist das kein Problem, ich würde einfach anrufen und erklären das Du im besagten Zeitraum im Ausland in Urlaub bist und den Termin verschieben möchtest.
Solange Du noch kein Geld von der BA beziehst, sollte das kein Problem sein. Glaube ich.
Hier ein pdf der BA zum Thema:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-arbeitssuche_ba013159.pdf
Es geht nur um ein Telefongespräch. Was spielt es für eine Rolle, ob ich in Deutschland bin oder im ausland?