Vermittlungsprovision Versicherung (Tippgeber) wo in der Steuererklärung angeben?
Eine Freundin hat sich mit folgender Frage an mich gewandt:
Sie ist im Innendienst einer Versicherung tätig und erhält für eigene Versicherungen und welche die Sie als "Tippgeber" (?) vermittelt hat Provision.
Sie erhält also normal Gehalt für die Hauptätigkeit und ca. einmal im Jahr die Provision für die Versicherungsverträge (ca. 200 EUR im Jahr)
Wie muss Sie die in der Steuererklärung angeben? In der Anlage N dazu rechnen oder sind das sonstige Einkünfte?
Ich bin da echt überfragt... danke euch!
3 Antworten
Wenn sie Angestellte im Unternehmen ist, sollte sie die Provision eigentlich mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt bekommen. Dann ist die Provision bereits versteuert und mit Sozialabgaben belegt, und sie muß nichts weiter angeben..
Oder bekommt sie die 200 Euro Bar in einem Umschlag überreicht? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Normalerweise muss das Versicherungsunternehmen diese Beträge mit der Gehaltsabrechnung zusammen versteuern und auch entsprechende Sozialabgaben leisten.
Sie kann nicht bei einem Unternehmen verschiedene Einkunftsarten haben.
Ja,
DerHans hat schon Recht: Steuerliche Behandlung beim Mitarbeiter
Die Tippgeber-Provision des Mitarbeiters ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn (R 71 Absatz 1 Lohnsteuer-Richtlinien). Denn die Vergütung ist ein Vorteil, der dem Mitarbeiter aus dem Dienstverhältnis zufließt.
Alles klar???
Da sie Angestellte des Unternehmens ist, stellen die Provisionen Gehalt dar. Wenn die nicht schon beim Lohn einberechnet werden, muss sie dies dann selbst tun.