Tippgeber Provision versteuern? Gibt es einen Freibetrag?
Hallo, ich bin Arbeitnehmer in LstKlasse 1 und mache jährlich meine Steuererklärung.
Nun erhalte ich als Tippgeber für einen Versicherungsmakler eine einmalige Provision. Meine Frage: Muss die Provision von mir ab dem ersten EUR versteuert werden oder gibt es einen jährlichen Freibetrag?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Tja... vielen Bitt im Hintenrein....
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Zunächst hat deine Tätigkeit als Tipgeber (oder neurechtschreibdeutsch: Tippgeber) nichts mit deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer zu tun.
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Wenn es eine einmalige Sache ist, so ist es wohl eine Einkunft aus Leistungen, § 22 Nr. 3 EStG. Wenn sie nicht 410 Euro übersteigt, wird sie nicht versteuert.
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Freibeträge gibt es allerdings nicht - die 410 sind eher als Nichtaufgriffsgrenze zu verstehen, siehe § 46 (3) EStG.
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Wer 46 sagt, muss auch 70 sagen - hier also § 70 EStDV. Schau dir beide an.
Ich muss Enno wiedersprechen - und tue das wirklich nicht gerne, weil seine Antworten immer Hand und Fuß haben.
Meines Erachtens nach richtig ist, dass dies Leistungen im Sinne von §22, Abs. 3 EStG sind. Der Freibetrag beträgt derzeit 256 €. Bekommst Du also Provisionen, die unter dieser Freigrenze pro Jahr liegen, so sind diese nicht zu besteuern. Liegen die Provisionen darüber, werden sie voll versteuert.
Anders sieht es aus für Provisionen für eigene Verträge: diese sind komplett steuerfrei.