Tippgeber Provision versteuern? Gibt es einen Freibetrag?

2 Antworten

Tja... vielen Bitt im Hintenrein....
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Zunächst hat deine Tätigkeit als Tipgeber (oder neurechtschreibdeutsch: Tippgeber) nichts mit deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer zu tun.
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Wenn es eine einmalige Sache ist, so ist es wohl eine Einkunft aus Leistungen, § 22 Nr. 3 EStG. Wenn sie nicht 410 Euro übersteigt, wird sie nicht versteuert.
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Freibeträge gibt es allerdings nicht - die 410 sind eher als Nichtaufgriffsgrenze zu verstehen, siehe § 46 (3) EStG.
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Wer 46 sagt, muss auch 70 sagen - hier also § 70 EStDV. Schau dir beide an.

Ich muss Enno wiedersprechen - und tue das wirklich nicht gerne, weil seine Antworten immer Hand und Fuß haben.

Meines Erachtens nach richtig ist, dass dies Leistungen im Sinne von §22, Abs. 3 EStG sind. Der Freibetrag beträgt derzeit 256 €. Bekommst Du also Provisionen, die unter dieser Freigrenze pro Jahr liegen, so sind diese nicht zu besteuern. Liegen die Provisionen darüber, werden sie voll versteuert.

Anders sieht es aus für Provisionen für eigene Verträge: diese sind komplett steuerfrei.