Wohnrecht in Gewerbegebieten
Hallo zusammen!
Ich beabsichtige ein Wohnhaus in einem Gewerbegebiet zu kaufen. Das Haus ist auch bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt worden. In dem kleinen Gewerbegebiet stehen außerdem nachweislich weitere ca. 80 Wohnhäuser, die ausschließlich zum Wohnen und nicht gewerblich genutzt werden.
Das Haus will ich nach Erwerb nicht selbst bewohnen, sondern zu Wohnzwecken vermieten (entweder das komplette Haus an eine Mietpartei oder die drei Wohnungen darin einzeln).
Ist die Vermietung zu reinen Wohnzwecken in Gewerbegebieten generell verboten?
Was bräuchte ich in meinem speziellen Fall für eine Genehmigung von der Gemeindeverwaltung?
Vielen Dank vorab für alle klugen Antworten.
kukulbaschi
3 Antworten
Soweit eine Änderung des Hauses als Mietobjekt nicht notwendig ist, kannst du es vermieten wie du willst. Grundsätzlich würde ich mich mit der Kommune in Verbindung setzen.
Wenn es ein Gewerbemischgebiet ist und als solches auch bei den Ämtern eingetragen ist, ist es kein Problem. Sollte es aber ein reines Gewerbegebiet sein, dann ist es nur Leuten gestattet dort zu wohnen, der Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des benachbarten Gewerbebetriebes gehört. Hier nachzulesen http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=319
Verboten ist es nicht dort zu wohnen, du solltest bei deinem Vorhaben das Bauamt der Stadt bezgl. der Genehmigungen anfragen. Doch die Möglichkeit bei einem Gewerbegebiet ist, dass in Kürze in unmittlelbarer Nähe ein Betrieb entsteht, der sehr laut ist, dann könnte es wegen dem Lärm zu Differenzen mit dem Mieter kommen. Vorher im MV drauf hinweisen.