Lagerhalle vermieten - Steuer
Hallo!! Ich hab vor demnächst ein Grundstück zu kaufen, um eine Lagerhalle für die Vermietung bauen. Da ich noch nicht sicher bin, ob diese Art der Kapitalanlage in meinem Fall passend ist, will ich im voraus Einiges klären. In den Anzeigen wird immer ein Preis für qm angegeben, z.B. 6 Euro. Wenn der Vertrag abgeschlossen wird, kommt MwSt und/oder UmSt dazu oder ist es alles schon in 6 Euro drin? Oder ist man gar nicht verpflichtet, die Steuern aus der gewerblichen Vermietung zu bezahlen (gemeint sind die o.g.)??? Ich möchte eine vorläufige Kalkulation erstellen und könnte die Hilfe gebrauchen. Plan: ca. 3000 qm Grundstück kaufen, 2400 qm Lager- und Büroflächen bauen. Eigenkapital ca. 50%, Rest - Baufinanzierung. Wenn man nachher die ganze Fläche zum Preis von 6 Euro an die Unternehmern (keine Privatpersonen) vermietet, bekommt man ein Betrag von 14400 Euro. Weiter? MwSt davon abziehen oder ist es gar nicht fällig, wenn Vermieter-GmbH keine andere Tätigkeiten ausübt??? Dann Tilgung/Zinsen und Arbeitslohn abziehen, Rest - Rohgewinn, von dem der Körperschaftssteuer bezahlt wird? Was könnte man absetzen? Bitte um Hilfe. Vielen Dank im voraus.
P.S.: Steuerberater kann ich nicht besuchen, da ich noch eine Zeit lang im Ausland bleibe, die Zukunft aber im voraus planen möchte =)
4 Antworten
Vermietungsumsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Wenn die Vermietung aber an ein Unternehmen für dessen Unternehmen ausgeführt wird, kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren.
Vorteil: Er erhält die Vorsteuern aus den Rechnungen in der Bauphase vom Finanzamt zurück und hat daher einen geringeren Bauaufwand.
Außerdem kann er dem Mieter Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, und bei Dir als Vermieter ist das nur Geld gewechselt, denn die Umsatzsteuer auf die Vermietungsumsätze führst Du an das Finanzamt ab.
Ob es aber so geschickt ist, ein Grundstück in einer GmbH zu halten, ist mehr als fraglich.
Erst muss die GmbH gegründet werden. Die erwirbt dann das Grundstück und baut.
Das Grundstück mit Halle ist Betriebsvermögen, und ein späterer Verkauf kostet bestimmt Steuern.
Nebenbei: Die Tilgung kann nicht abgezogen werden. Dafür gibt es aber die Absetzunf für Abnutzung (AfA) auf die Baukosten der Halle (nicht auf den Grund und Boden).
Danke für den Stern Helmuthk
Nun wenn du als Privatman eine Halle vermietest geht das ohne Steuer
Wenn du ein Gewerbe hast und vermietest ist die Ust fällig
Nein! De Rechtsform des Vermieters ist völlig egal: Für Einzelunternehmen, GmbH, AG usw. gilt die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz.
Allerdings kann - wiederum unabhängig von der Rechtsform - in bestimmten Fällen auf diese Befreiung verzichtet werden.
Ergänzung: Vielleicht sollte der Hallenboden etwas stabiler geplant werden, dass man nicht nur lagern, sondern auch Maschinen aufstellen kann.
Grundfrage, wie kommst Du bei 2400m² umbauter Bruttofläche auf 14400 € Mieteinnahmen, bei einer Miete von 6€? Die Wege (Flure) kannst Du nicht vermieten
Da soll es mehrere Eingänge geben, Gesamtfläche wird auf ca. 8 kleinere Flächen geteilt, jeweils ein Eingang von draußen, das Gleiche mit Büro. Somit keine Flure.
Bei einer GmbH ist sie immer fällig