Vermietung Neubau an Freundin aus steuerlichen Gründen
Ich beabsichtige in 2010 ein Haus zu bauen und überlege welche steuerlichen Möglichkeiten es gibt. Die Finanzierung des Hauses läuft komplett über mich. Haus&Grundstück sind auf meinen Namen eingetragen.
Ist-Situation: Meine Freundin und ich leben in getrennten Wohnungen. Wir sind nicht verheiratet oder als eheähnliche Gemeinschaft eingetragen.
Meine Überlegung: Mich "polizeilich" bei meinem Bruder anzumelden, das Haus bauen zu lassen und dann an meine Freundin zu vermieten. Die Verluste aus Vermietung&Verpachtung würde ich dann steuerlich geltend machen wollen.
Fragen: Welche Anforderung/Überprüfungen stellen die Finanzämter gemeinhin in solchen Fällen (Verluste aus V&V) an?
11 Antworten
Kein Problem, wenn an die Freundin vermietet wird und du selber nicht in das Haus einziehst. Sobald Du selber einziehst und damit der Mitvertrag nur noch eine leere Hülle ist, kann man auf Steuerverkürzung erkennen und Dich, auch rückwirkend zur Kasse bitten. Wird der Mietvertrag recht günstig ausgestaltet, und die Mieterin besinnt sich auf einen anderen Partner als lediglich ein steuerlicher Vorteil zu sein, wäre die Sache völlig in Ordnung!
Die beste Varriante in deinem Fall wre wenn du ein Gewerbe hast (was auch immer). Zur Umsatzsteuerpflicht optierst und dir ein Arbeitszimmmer einrichtest. Wichtig ist das das Arbeitsszimmer mind. 10% der Wohnfläche groß ist. Dann ordnest du dein Haus zum Unternehmesvermögen zu und kannst beim Bau alle Vorsteuer vom Finanzamt holen .d.h. ein 19% Zinsfreies Darlehen !! Dein Privatgenutzen Anteil musst du dann monatlich über ein Nutzungswert korrigieren und dafür Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Allerdings solltest du dann auch wirklich ein bisschen Gewerbe ausführen damit das Hand & Fuss hat. NAch 10 Jahren kannst du das Haus dann aus deinem "unternehmesvermögen" entnehmen ohne das dein Vorsteuerabzug korrigiert wird. Das ganze nennt sich Seeling Modell und ist rechtlich nicht zu bestanden soweit du ein Gewerbe betreibst. Nachteil ist du must halt die 10 Jahre durchhalten und monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und natürlich ein Gewerbebetreiben. Du hast so gesehen ein "Zinsfreies Darlehen" wo du monatlich was ans Finanzamt zurückzahlst.
Gruß
ist schon mal ne gute idee, auch die zinsen bei vermietung kannst du steuerlich geltend machen.. lass dich aber nicht erwischen. ;-) im ernst: lass so einen mist, du müsstest auch die einnahmen versteuern, wenn dir dann nachgewiesen werden kann das du dort deinen ständigen wohnsitz hast, dann denke ich könnte das auf ein steuerstrafverfahren hinaus laufen...
Geht das überhaupt bei einem 1-Familienhaus ?
p.s. hier noch ein link:
http://www.answer24.de/steuer/KaufeinesEinfamilienhausmitvoruebergehenderVermietung105304.htm
-netter Spruch , doch ich bin mit einem Mehrfamilienhaus auch nicht reich geworden , doch dank "toller Mieter" glücklich.
Für Tricks, wie Du das Finanzamt, sprich uns alle, besch......... gibt es Steuerberater. Er sagt Dir für ein paar Euro genau, was Du machen kannst. Und was Dich erwartet, wenn das Finanzamt dahinter kommt. Und auch, wie Du das vermeidest. Und er gibt Garantie für die Richtigkeit seiner Antwort.
Klar! Suchst du Reichtum und weist nicht wie, baue Einfamilienhäuser und vermiete sie!