Vermietung einer Einliegerwohnung an eine Firma - Kleingewerbe möglich?
Hallo miteinander,
wir kaufen demnächst ein Haus mit einer Einliegerwohnung und wollen diese gerne vermieten. Da es bei der Arbeit meines Mannes viele Pendler gibt, hat der Chef gefragt ob er diese für die Pendler mieten kann auf einen undefinierten Zeitraum.
Die Frage ist nun ob es dafür möglich bzw. notwendig ist ein Kleingewerbe anzumelden, da es ja nicht an Privatperson sondern an die Firma vermietet wird. Wie ist hier die Regelung zwecks Steuer? Wir sind da echt ratlos und wollen nichts falsch machen, den Termin beim Steuerberater haben wir erst in 2 Wochen. Nun wollte ich mich vorab informieren.
Ich muss dazu ergänzen, das wir das Haus über eine Finanzierung abbezahlen.
2 Antworten
Bei einer ganz normalen Vermietung ohne besondere Nebendienstleistungen (Rezeption, Wäscheservice ...), handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und um kein Gewerbe. Das hat den Vorteil, dass die Einliegerwohnung Privatvermögen bleibt und eventuelle Wertsteigerungen außerhalb der Veräußerungsfrist von regulär 10 Jahren nicht steuerverstrickt sind. Das an eine Firma vermietet wird, ist ertragsteuerlich nicht von Belang. Ein Problem ergäbe sich nur, wenn der Vermieter wesentlich an der Firma, welche die Wohnung anmietet, beteiligt ist.
Die Vermietung von Grundstücken/ Grundstücksteilen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Nicht umsatzsteuerbefreit ist die kurzfristige Vermietung von Wohnraum (z.B. Hotels, airbnb) . Ihr würdet ja aber wahrscheinlich längerfristig an den Chef deines Mannes (bzw. an sein Unternehmen) vermieten - daher sollte hier keine Umsatzsteuer anfallen. Man kann auf die Umsatzsteuerfreiheit auch verzichten, wenn der Mieter selbst vorsteuerabzugsberechtgter Unternehmer ist - was in dem Fall zutreffend sein könnte. Der Verzicht auf die Steuerfreiheit in der Umsatzsteuer würde den Vorteil bringen, dass ihr von den Anschaffungskosten bzw. bei laufenden Kosten / Investitionen die Vorsteuer direkt gegenüber dem Finanzamt geltend machen könnt. Ihr müsst im Gegenzug dafür aber 19% Umsatzsteuer auf die Miete berechnen und an das Finanzamt abführen.
Genau das, wie hier gepostet,,,,
Als Gewerbetreibende mit Kleinunternehmerregelung könntet ihr ehedem keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Dies ist aber doch nicht notwendig bei einer Miete oder?
Um eine Wohnung zu vermieten, bedarf es keines Gewerbes.
Vielen Dank erstmal!
Er arbeitet nur für die Firma lt. Arbeitsvertrag. Sonst hat er keine wirklichen Vorteile oder bezieht etwas extra von der Firma.
Immerhin weiß ich jetzt vorerst Bescheid, mal schauen was beim Gespräch mit dem Steuerberatet rauskommt.