Brauche ich für einen Kellerumbau, um selbst darin zu wohnen, eine Baugenehmigung?
Wenn man im eigenen Haus aus einem Keller eine zu vermietende Einliegerwohnung machen will, benötigt man m.W. i.d.R. eine Baugenehmigung.
Aber wie sieht es aus, wenn ich als Hauseigentümer selbst im Keller wohnen und schlafen möchte (keine Vermietung geplant) und ihn deshalb etwas „wohnlicher“ (Tapete, Austausch der Außentür zum Hof gegen eine Tür mit sicherem Schloss, etc.) machen will? Darf ich das einfach so tun oder benötige ich auch dafür eine Genehmigung?
Generell: Wo liegen die Grenzen – wann benötigt man eine Baugenehmigung, wann nicht?
Danke.
7 Antworten
Du benötigst keine Baugenehmigung, da bestimmte Bestandteile einer Wohnung (Badezimmer, Küche) fehlen. Darüber hinaus machst Du es ja nur zur Eigennutzung. Wenn das Haus diese Ausbaumöglichkeiten aber her geben, würde ich an Deiner Stelle trotzdem mal überlegen, ob Du nicht eine Einliegerwohnung offiziel ausbaust, also mit Baugenehmigung. Der Vorteil wäre dann, dass Du andere steuerliche Bewertungen für Dich geltend machen kannst, und das Haus einen höheren Beleihungswert und Wertsteigerung erfährt.
nein du kannst das ausbauen ohne genehmigung, allerdings empfiehlt es sich, irgendwann das haus in ein 2-familien-haus umschreiben zu lassen. ev. kommt auf den steuerefekt an.
Ein Keller hat nicht die vorgeschriebene Mindest-Deckenhöhe von 2,5 m und darf deshalb nicht als Wohnraum genutzt werden!
das stimmt nicht. alte bauernhäuser zb haben die auch nicht,
diese frage kann dir am besten das bauaufsichtsamt oder bauamt beantworten. frag lieber da nach. wenn du umbaust und es ist genehmigungspflichtig, kenn es dir passieren, dass du wieder zurückbauen musst. dann hast du die doppelten kosten und keinen nutzen davon.
Wenn Du das vermieten willst, musst Du sicherlich eine Genehmigung haben.
Aber vom Wohnungsamt oder so.
Er will doch gar nicht vermieten.