Vermietete Wohnung: Sind folgende nicht umlagefähige Kosten steuerlich absetzbar?
- Verwalterkosten
- Haftpflicht Beirat
- Instandhaltung
- Hausmeister Sondereigentum
- Matratzentausch
- Kontoführungsgebühren
Wie ist es mit Instandhaltungsrücklagen?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wirtschaft und Finanzen
Das sind Kosten, die du deinen Einkünften entgegen setzen kannst.
Die Rücklage ist auf ein Sonderkonto einzuzahlen und bildet zukünftiges Eigenkapital für größere Reparaturen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du kannst alle nicht umlagefähigen Kosten von der Steuer absetzen.
Die Instandhaltungsrücklage nicht, denn die bekommst du ja theoretisch zurück, wenn du die Wohnung verkaufst und sie nicht verwendet wurde. Das ist nur so eine Art Sparbuch.
Werden größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt, kannst du die entsprechenden Rechnungen dann in dem Jahr absetzen, in dem sie anfallen.
Stefan1248
bestätigt
Von
Experte
ja, aber die rücklage nicht, du kannst die instandhaltungen absetzen, aber die rücklage nicht dann doppelt