Endabrechnung der Nebenkosten in welches Steuerjahr?
Moin, ich komme mir steuerlich so halb gebildet vor, daher bitte um kurze Bestätigung, dass mein Verständnis richtig ist...
Ich bin in 2010 als Besitzer einer kleinen Wohnung unter die Immobilienhaie gegangen;) Die Wohnung habe ich dann vermietet, ich habe die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen des Mieters erhalten und meinerseits einen monatlichen Betrag (leicht um IH-Rücklage und Verwalterkosten erhöht) an die WEG überwiesen.
Mein Verständnis wäre jetzt, dass ich die Endabrechnung des Jahres 2010, die irgendwann Mitte 2011 fertig sein wird, auch im Jahr 2011 in die Steuererklärung bringe, richtig? Andere Alternative wäre, dass ich mit der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2010 noch warten muss, bis ich die Endabrechnung für 2010 im Jahr 2011 bekommen. Dies würde aber meinem Verständnis nach dem Zufluss- und Abflussprinzip widersprechen...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
5 Antworten
Du kannst die Aus-und Einnahmen aus der Vermietung nur in dem Jahr ansetzen, in dem sie angefallen sind.
Nein, das hast Du falsch verstanden. Die Zahlungen hast Du in 2010 geleistet und auch dort müssen sie angesetzt werden. Die in 2011 erstellte Abrechnung des Jahres 2010 besagt nur, wie sich diese exakt auf die einzelnen Positionen verteilen, so sind sie dann in der Steuererklärung 2010 anzusetzen. Dies entspricht exakt dem Zu- und Abflussprinzip. wenn Du solange nicht warten möchtest, ist es u.U. auch möglich die Kosten zunächst gemäß Wirtschaftsplan anzusetzen und dann nach Erhalt der Abrechnung die Steuererklärung zu korrigieren...
Nein, die Zahlungen sind ja in 2010 geleistet worden, nämlich als monatliche Hausgeldzahlungen, und genau in diesem Jahr sind sie auch anzusetzen, auch wenn die Abrechnung erst in 2011 erstellt wurde, sie ist dennoch die Abrechnung der in 2010 geleisteten Zahlungen...
Ok verstehe. Das bedeutet, dass sowohl die erhaltenen Betriebskosten des Mieters (=Einnahmen) als auch das Hausgeld an den Verwalter (=Ausgaben) in die Steuererklärung 2010 gehören, weil die Einnahmen bzw. Zahlungen auch in 2010 erfolgt sind. Die Betriebskostenabrechnung verschickt der Verwalter aber erst 2011 und in dieses Jahr fallen auch die Nachzahlungen bzw. Erstattungen. Richtig? Ich setze dann also in der Steuererklärung 2011 die tatsächlichen Betriebskosten von 2010 ab. Dann mit den absoluten Einzelpositionen für jede Kostenart nehme ich mal an. Und das Ganze dann auch wieder auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite, richtig?
Nein, in 2010.
Steuerlich muss du sämtliche Ein- und Ausgänge so verbuchen, wie sie tatsächlich angefallen sind. Was in 2010 gezahlt wird, muss auch in 2010 versteuert werden und umgekehrt.
ich reiche die immer für das jahr ein, wo die zahlung technisch erfolgt. also in deinem fall 2011.
Ein Großteil dieser Zahlungen, nämlich die Vorauszahlungen, ist aber technisch mit dem Hausgeld in 2010 erfolgt...
Hier meintest Du sicherlich, dass sie in der Steuererklärung für das Jahr 2011 - nicht 2010 - anzusetzen sind, oder?