Vermietern Hund verschweigen?
Als Mieter ist es oft nicht einfach mit einem Hund eine passende Wohnung zu finden,
Auch wenn die weder Kläffer noch sonst was sind, sondern wirklich lieb und stubenrein. Kann man Vermietern das ggf verschweigen? Vor allem dann wenn die weit weg wohnen und nur sehr unregelmäßig mal vor Ort sind?
Drohen da wirklich Konsequenzen?
11 Antworten
Wenn der Vermieter das nicht möchte, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen.
Auch wenn der Vermieter selten vor Ort ist, könnte sich ein Nachbar beim Vermieter beschweren.
Ich würde das nicht riskieren.
Ein Haustier darf nicht "pauschal" abgelehnt werden. Wenn du aber einfach deinen Hund verschweigst, ist das ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Das kann die Kündigung nach sich ziehen.
Dafür braucht man den individuellen Mietvertrag gar nicht zu kennen. Es hat ja wohl seinen Grund, dass man einen Hund lieber verschweigen will
Haben Sie einen Katzer Herr Hans?
"Kann man Vermietern das ggf verschweigen? "
Wenn im Mietvertrag Hundehaltung nicht ausdrücklich (!) erlaubt ist, droht eine fristlose Kündigung bei Bekanntwerden.
Auch durch Nachbarn usw. kriegt man so etwas SCHNELL mit.
1. einfach mal im Mietvertrag schauen, ob Hundehaltung absolut verboten ist
2. unter Umständen darf man trotz Verbot von Hundehaltung einen kleinen Hund (z. B. Chihuahua) halten
3. verbotene Hundehaltung führt nicht immer sofort zur fristlosen Kündigung, nur der Hund muss schnellstens aus der Wohnung raus
4. ein Gespräch mit dem Vermieter bringt Klarheit,
manche drücken auch ein Auge zu
Ja auf jeden Fall wäre ich dein Vermieter würde ich dich raus schmeißen ( allerdings würde ich sowieso von Anfang an Hunde erlauben) aber unter den Umständen das es nicht erlaubt ist. Lass es am besten du tust dir nichts gutes. Was du machen kannst ist zu versuchen nochmal mit dem Vermieter zu reden.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG Biologe123
PS: Viel Glück
Aber Hans, du kennst doch den Mietvertrag gar nicht.