Falsches Kellerabteil belegt - unangekündigte Räumung?
Hallo!
Ich habe versehentlich in unserem 10 Parteien-Haus das falsche Kellerabteil benutzt, auch noch ohne das Abteil zu verschließen. Zur Zeit der Belegung war das Abteil unbenutzt und ich wollte meine Campingausrüstung für den Winter dort lagern. Uns steht, laut Mietvertrag, ein Kellerabteil zu. Dementsprechend habe ich mich für das einzige leerstehende entschieden.
Nun war das Abteil auf einmal neu belegt, auf Nachfrage bei der Mietgesellschaft dachte man, meine abgestellte Sachen (zum Großteil in eine Campingdecke eingewickelt) seien hier illegal abgestellt wurde und hat alles entsorgt. Aufgrund Wechsel der Abteile in den vorherigen Jahren ( andere Wohnungsbewohner, aber gleicher Mietvertrag), ist unser Abteil mit einer anderen Partei vertauscht worden. Es ist aber auch aufgefallen, dass insgesamt ein Abteil zu wenig zur Verfügung steht.
Im Telefonat wurde mir die Hälfte des Wertes der entsorgten Ausrüstung zugesichert, und auch die Möglichkeit eines anderen Kellerraumes in Aussicht gestellt.
Frage: Sollte ich mich mit der Hälfte zufriedengeben? Ist es erlaubt in dieser Situation ohne Ankündigung im Haus eine Räumung durchzuführen. Vor allem in Anbetracht dessen, dass man zu den Abteilen nur kommt, wenn man vorher 2 Türen mit dem Hausschlüssel öffnet? Hätte hier nicht klar sein müssen dass einer der Mieter des Hauses hier irrtümlich seine Sachen abgestellt hat?
4 Antworten
Im Mietvertrag sollte klar geregelt sein welches Kellerabteil dir zusteht (meistens mit der Nennung einer Nummer, oder Lagebeschreibung).
Wenn du jetzt in einem anderen Kellerabteil deine Sachen gelagert hast dann ist das ähnlich wie wenn du sie für den Sperrmüll auf die Straße stellst. So gesehen hast du meiner Meinung nach kein Anspruch auf Ersatz aus dem wegwerfen an sich.
Es könnte ein Anspruch daraus erwachsen, dass dir dein Kellerraum nicht klar gezeigt wurde oder er nicht klar im Mietvertrag ausgeschildert ist. Aber da wirds dann wieder sehr juristisch.
Deshalb solltest du meiner Meinung nach das Angebot annehmen, vielleicht einfach den "Verlust" etwas höher ansetzen und dich noch etwas beschweren, dass dir es eben nicht richtig gezeigt wurde und alle anderen belegt waren und obwohl dir ja ein Kellerraum zugesagt war.
Dumm gelaufen. Ich fürchte, dass das schon ein großzügiges Entgegenkommen ist. Normalerweise müßte im Mietvertrag genau beschrieben sein, welches Abteil zu Deiner Wohnung gehört. Ist dieses nicht frei, aber ein anderes, kannst Du nicht einfach ungefragt dieses belegen, sondern mußt beim Vermieter nachfragen. Kann ja auch sein, jemand hat ungefragt das Dir zustehende Kellerabteil belegt, was dann zu klären wäre.
Und ohne Schloß am Kellerabteil zahlt auch keine Versicherung. deshalb: auch wenn es bitter ist: nimm das angebotene Geld, und kauf Dir eine neue Ausrüstung!
Nein, nicht mit der helfte zufrieden geben, dass geht Garnicht. Mindestens den vollen Kaufpreis möglicherweise auch etwas Entschädigungsgeld
Völliger Unfug.
Das Abteil wurde widerrechtlich belegt, ohne Absprache mit dem VM und/oder der HV, und diese hat rechtlich korrekt (Hausrecht) das Abteil geräumt. Der OP kann noch von Glück reden, wenn ihm die HV insofern entgegenkommt, und einen 50%igen Abschlag auf die Summe des geschätzten Wertes des entsorgten Inhalts anbietet aus Kulanz. Vor Gericht bekäme er nämlich gar nichts, im Gegenteil könte ihm die HV sogar die Kosten der Entsorgung aufs Auge drücken.
... seit wann ist so etwas möglich, allenfalls der Schaden ist doch zu ersetzen, in Deutschland zumindest!
... das kenne ich, einfach ohne zu fragen nehmen, keine Beschriftung anbringen, nicht abschließen, und dann sagen, es ist "bewohnt".
Damit auch eine Hausratversicherung gar nicht erst auf die Idee kommt zu leisten bei einem Bruch.
Warum sollte eine Mietgesellschft überhaupt etwas herrenloses bezahlen müssen?