Bestimmte Anzahl von Toiletten?
Hallo, wir wollen in unserer Mietswohnung das Bad neu renovieren. Die Vermieterin hat auch gesagt, das sei in Ordnung. Nun haben wir allerdings direkt nebeneinander einen kleinen Toilettenraum und einen mit Bad und Toilette zusammen. Diese beiden Räume würden wir gerne zu einem Raum umgestalten und auch nur noch eine Toilette haben. Ist das erlaubt oder gibt es ein Gesetz wieviel Toiletten bei wieviel m² vorhanden sein müssen?
4 Antworten
Nein, gibt es nicht. Das ist ein simples Gäste-WC.
Es handelt sich aber nicht mehr um eine simple Renovierung, sondern um eine genehmigungspflichtige Umbaumaßnahme, da ihr ja das Gäste-WC entfernt.
Also hier unbedingt nochmal ganz speziell dafür schriftlich die Genehmigung vom Vermieter einholen.
Die Frage ist einfach: Wenn der Vermieter nein sagt, hat man keine Chance. Eigentum vor Besitz. Sache (Wohnung) ist so zu nutzen und zu unterhalten, wie sie übergeben wurde, wenn Vermieter nicht mit macht. Daneben: Es gibt keine Begrenzung von Bad und WC in Wohnungen. Aber: Empfehle bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob Baugenehmigung erforderlich.
Nach Mietrecht muss Vermieterin schriftlich einverstanden sein. Nach Bauordnung besteht keine Baugenehmigungspflicht. Für Wohnungen mit nicht mehr als 3 Räumen fordern die Bauordnungen nur eine Toilette, bei mehr Räumen zwei. Gaststätten benötigen Toiletten nach Gaststättenrecht.
Ich denke mal es gibt kein Gesetz darüber kann ich mir nicht denken...Hauptsache 1 ist da. Aber den Umbau Erlaubnis würde ich mir schriftlich geben lassen!Zieht ihr mal aus kann deine Vermieterin verlangen...dass ihr des alten Zustand der Wohnung wieder herrichtet.