Vermieter wollen uns Schuld an Schaden geben. Geht das?

3 Antworten

Erstmal folgendes § 538 BGB ist Abnutzung normal, der Mieter möchte euch hier jz mindestens Fahrlässigkeit vorwerfen um euch die Schuld für den Kratzer zu geben. Da es ihn bevorteilen würde, dass ihr für den Schaden aufkommen sollt, steht er in der Beweispflicht. Je nach Anwalt kann der das vielleicht biegen. Für mich würde ich sagen kann es entweder sinnvoll sein selber einen Anwalt einzuschalten, oder man einigt sich bei den Kosten, denn im Worst-Case müsst ihr euren Anwalt und die Kosten auf dem Parkett bezahlen, inklusive deren Anwalt, so ver-4-fachen sich die kosten.
Meine Empfehlung und sich mit dem Mieter in Verbindung zu setzen und den Schaden aufzuteilen, so ist die Sache schnell erledigt und es wird nicht zu teuer.

Ich bin selber aber keine Anwalt, aber Auszubildender zum Rechtsanwaltsfachangestellten in einer größeren Kanzlei inkl. Mietrecht, weshalb ich diverse Streitigkeiten kenne
Dafür kenne ich mich bei der Abrechnung der Anwaltskosten aus und die können teuer werden. insbesondere wenn man 2 bezahlt für einen Gegenstandswert unter 500 €

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MaryOnACross 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 08:25

Wir haben eine rechtsschutzversicherung, sollte es vor gericht gehen. Weißt du genaueres zu Abnutzung? Es gibt nämlich normale Abnutzung, für die der mieter definitiv nicht haftet, aber es gibt eben auch diese übermäßige abnutzung, für die der mieter scheinbar haften kann. In unserem fall ist das problem ja dass die vermieter nichts abgeklebt haben und dadurch erst diese schrammen entstanden sind und jetzt reden sie von 2000-3000 euro schaden.

matze13924  12.03.2022, 08:51
@MaryOnACross

Was ist das für ein Kratzer der 2000-3000 Euro kosten soll 😂 wurde das bett durch die gesamte wohnung geschoben ?

kann leider nix zur Abnutzung sagen, aber solange die Abnutzung zu erwarten ist hat der vermieter selber schuld, er weiß dass da kein filz ist...

MaryOnACross 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 09:07
@matze13924

Naja unter dem bett hat der metallfuß schon ordentlich reingestanzt, da müsste man vielleicht 2 dielen austauschen aber den rest schleift man ab und das wars. Versteh auch nicht was da 3000 euro kosten soll😒

Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes der Mietsache bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten (BGB). Bestreite deshalb ein Verschulden und weise die Forderung zurück.

Welcher Versicherung habt ihr das gemeldet? Hat die Versicherung euch einen Vorsatz nachgewiesen? Zuständig wäre die Haftpflichtversicherung !

MaryOnACross 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 22:16

Dort haben wir uns gemeldet. Laut haftpflicht handelt es sich um "übermäßige beanspruchung" und das ist leider nicht versichert. Die übermäßige beanspruchung ist aber nur entstanden, da besagte schutzmaßnahmen wie z.b filz nicht von den vermietern an ihre möbel angebracht wurden und uns dies auch nicht gesagt wurde. Wir haben quasi seelenruhig in dem bett geschlafen und wussten nicht dass unten drunter eine riesen schramme entsteht weil die vermieter blankes metall mit schraube auf laminat gestellt haben :/