Schaden in Gemeinschaftsbereich von Mietsache, Haftung?
Folgender Sachverhalt: Ich wohne zur Miete in einem Haus mit noch 2 weiteren Parteien. Alles selber Vermieter.
Ich bin hier im schönen Schwabenland, daher haben wir hier Kehrwoche (Mieter reinigen im Wechsel die gemeinsam genutzten Bereiche).
Hinter dem Haus (Hanglage) befindet sich eine "Terasse" zur gemeinschaftlichen Nutzung (die nie jemand nutzt). Um dort hinzukommen muss man durch die Waschküche nach draußen gehen und von dort geht dann eine Treppe nach oben.
Nun hängt ein Zettel vom Vermieter im Treppenhaus, dass wohl (mitbedingt durch die Stürme der letzten Tage) der Abfluss, der sich am Fuß o.g. Treppe befindet, verstopft war. Daher hat sich wohl Wasser angesammelt und die Tür zur Waschküche sowie das Gemäuer daneben wurden beschädigt.
Der Vermieter sagt nun, dass wir Mieter Schuld sind, da wir die Kehrwoche nicht/nur unzureichend gemacht haben (Damit hat er wohl nicht mal Unrecht). Ich bezweifle aber, dass die Kehrwoche dafür ursächlich war sondern wohl eher der Sturm.
Meine Frage nun, ist es generell korrekt wenn er die Kosten für die Reparatur auf die Mieter umlegt? Spielt es eine Rolle ob es aufgrund der Kehrwoche oder des Sturms passiert ist? Falls ja, haften dann alle Mieter oder nur der der zum Zeitpunkt Kehrwoche hatte?
Vielen Dank vorab!
3 Antworten
Spielt es eine Rolle ob es aufgrund der Kehrwoche oder des Sturms passiert ist?
Das würde rein theoretisch schon eine Rolle spielen. Aber der Haken daran ist, wenn der Vermieter behauptet, dass es durch nicht gewissenhafte Kehrwoche passiert ist, dann müßte er dies zweifelsfrei glaubhaft machen. Solange auch nur im Geringsten die Möglichkeit offen bleibt, dass der Schaden doch durch den Sturm entstanden sein könnte, kommt er mit der Schadenersatzforderung nicht durch. Das ist wirklich so in der Rechtsprechung, nur bei zweifelsfrei nachgewiesener Verursachung eines Schadens kann Schadenersatz verlangt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass dem Vermieter der Nachweis gelingt. Somit muss der Vermieter die Kosten tragen.
Reparaturkosten gehen immer zu lasten des vermieters
Abflüße können jederzesit verstopfen besonders wen man zb an einem bergahang unten wohn!
Außerdm müste euch der vermeietr erstmal nachweisen das ihr für die verstopfung zuständieg seit was nicht geht den kein mieterr mus den abflus reiniegen!
Dies chäden kammen durch densturm bzw das wete rwas de rvermiter ja auch Versichert hat!
Eue rvermiter will so nur eurer meite reröhendas kann uddarve rabe rnicht also wiegert euch die meiterhöhung nzuerkenne und nehmt euch notfakls einen Anwalt!
Außerdem selbst wen jed woche ordentlcigereiniget worden ist aknnes schon ausrechendas es satrk regenet das ein abfluß überlaüft!
Aber wen ein gebaüde durch sturrm usw beschdiegt wird dan hat das nichst mit dem abfluß zu tun! Sondern eher das der vermieter keine Reperaturen rechtzeiteg hat machen lassen !
Schuld hat nur der vermeietr in dem fall nicht ihr!
Es gibt eine Menge vermietr die versuchen ihre nicht absetzbaren kosten auf den Mieter umzulegen !Aber schäden durch einen abfluß der verstopft ist entshen nicht durch -3 stürmen sondr das monate oder jahre nichst dagen getan wird !
Außerdm reicht es oft wen zb der hausmeister das gitte hochnimmmt und das speerteil rausnimmt und sauber macht! (komme grad enichtauf die bezeichnung dafür)
Derlei Instandsetzungsarbeiten können überhaupt nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/
Bei dieser Frage geht es nicht um Instandsetzung, sondern um eine Schadenersatzforderung.
Die Reinigung eines Abflusses dürfte wohl kaum zu den ( regelmäßigen ) Arbeiten der Kehrwoche gehören.
Es geht nicht um das Abflussrohr selber oder dessen Reinigung. Sondern der Fragesteller hat geschildert, dass die gemeinschaftliche Terrasse nicht ordentlich sauber gemacht wurde. Dadurch sammelt sich an den Rändern entsprechend Dreck, welcher bei ordentlicher Durchführung der Kehrwoche vielleicht nicht vorhanden gewesen wäre, und dann vielleicht auch nicht das Abflussrohr hätte verstopfen können. Das ist der Sachverhalt, so wie ich ihn verstanden habe.
Ja genau darum geht es. Also zumindest ist das des Vermieters Sicht der Dinge.
Sry link nicht gesehen
Vielen Dank, dann lag ich mit meinem Rechtsempfinden wohl doch nicht so falsch