Vermieter will Warmmiete in Kaltmiete umwandeln
Hallo, vielleicht kann mir jemand zu folgendem Problem mit einem Rat helfen:
Ich bin Mieterin und wohne seit 5 Jahren in der Wohnung. Seitdem zahle ich eine Warmmiete, in der alles drin ist, auch Strom und Heizung. Vor 2 Jahren fand ein Eigentümerwechsel statt und der neue Vermieter will jetzt die Warmmiete in eine Kaltmiete verwandeln und dabei kräftig erhöhen. Für mich wäre das insgesamt eine Mehrbelastung von über 40%. Das ist mir zu hoch. Er sagt, er will einen neuen Mietvertrag. Das habe ich abgelehnt. Er meint, er selber habe ja gar keinen vertrag mit mir, sondern das wäre der Voreigentümer gewesen. Nun will er einen Anwalt einschalten und ich habe Angst, mir auch einen Anwalt nehmen zu müssen, was ja nicht billig ist, oder ausziehen zu müssen.
Wer kennt sich damit aus? Vielen Dank im Voraus.
16 Antworten
Ich bin Mieterin und wohne seit 5 Jahren in der Wohnung. Seitdem zahle ich eine Warmmiete, in der alles drin ist, auch Strom und Heizung. Vor 2 Jahren fand ein Eigentümerwechsel statt und der neue Vermieter will jetzt die Warmmiete in eine Kaltmiete verwandeln und dabei kräftig erhöhen.
Kann der Vermieter sich abmschinken, denn es gilt, Kauf bricht nicht Miete.
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Für mich wäre das insgesamt eine Mehrbelastung von über 40%. Das ist mir zu hoch.
Wäre gesetzlich auch nicht zulässsig, selbst wenn er die Miete erhöhen dürfte.
Er sagt, er will einen neuen Mietvertrag.
Kinder die was wollen. :-)
Das habe ich abgelehnt.
Richtigg so, bloß keinen neuen Vertrag machen.
Er meint, er selber habe ja gar keinen vertrag mit mir, sondern das wäre der Voreigentümer gewesen.
Mit dem kauf der Immobilie hat er alle Verträge übernommen.
Nun will er einen Anwalt einschalten
Der ihm das Gleiche sagen wird, was ich hier schreibe, nur dass der Geld dafür bekommt.
und ich habe Angst, mir auch einen Anwalt nehmen zu müssen, was ja nicht billig ist, oder ausziehen zu müssen.
Du brauchst weder einen Anwalt noch musst Du jetzt ausziehen, kann aber sein dass er irgendwann wegen Eigenbedarf kündigt, falls der berechtigt ist.
MfG
Johnny
Tolle und ausführliche Antwort! DH!
Er meint, er selber habe ja gar keinen vertrag mit mir, sondern das wäre der Voreigentümer gewesen.
Da irrt der Gute aber gewaltig. Er hat den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten vom Voreigentümer/-vermieter übernommen.
Nun will er einen Anwalt einschalten
Kann er doch. An bestehenden Vertrag kann der auch nichts ändern.
Kauf bricht nicht Miete ist keine Redewendung sondern Gesetz. BGB § 566
Das einzige was der neue Vermieter kann ist die Warmmiete anpassen/erhöhen. Sofern diese Möglichkeit im Vertrag vereinbart ist.
Wahrscheinlich nicht vereinbart - Daher kann der Vermieter zwar schalten und walten aber nicht den Mietvertrag ändern.
Du hast einen Vertrag mit seinem Vorbesitzer abgeschlossen. Er selbst ist nun aber dessen Rechtsnachfolger, also muss er sich an bestehende Verträge halten. Natürlich hat er das Recht, die Miete "im üblichen Rahmen" zu erhöhen, in deinem speziellen Fall wäre das aber in der Höhe unzulässig.
Bitte wende dich an den Mieterschutzbund an deinem Ort. Dort bezahlst du einen moderaten Jahresbeitrag und bekommst Rechtshilfe in allen Mietfragen. Lass dich bloß nicht von einem windigen Anwalt ins Boxhorn jagen! Ersteinmal muss dich der Anwalt deines vermieters anschreiben und irgendwelche Forderungen erheben. Je nachdem gehst du dann zum Mieterbund oder nimmst dir selbst einen Anwalt - den du übrigens nur dann bezahlen musst, wenn dein Vermieter einen Gerichtsprozess verliert oder wenn du dich auf einen Vergleich einlässt. Außerdem kannst du, wenn dein Einkommen nicht sehr hoch ist, Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Er meint, er selber habe ja gar keinen vertrag mit mir, sondern das wäre der Voreigentümer gewesen.
Doch, er hat selbstverständlich einen Vertrag mit Dir. Als er das Haus gekauft hat, er er quasi Dich und den Vertrag mitgekauft - genauso, wie er das Dach und den Keller auch gekauft hat.
Nun er wird Dir die Miete erhöhen können jedoch glaube ich kaum ,dass er Dir eine Kaltmiete aus der Warmmiete machen kann..... Mit dem Kauf der Wohnung hat er Dich halt "mit gekauft" (wie man eine Warmmiete überhaupt erhöhen will, ist mir dennoch ein Rätsel) . Das Problem ist doch welchen Anteil der Miete Nebenkosten und welcher der Kaltmiete-anteil ist.
Mieterschutzbund weiß sicher Rat und ist wohl auch am billigsten.
Wie kommst Du denn darauf ? Wenn er drei örtliche Vergleichsmieten vorlegt kann er das ohne weiteres . O.k vielleicht greift ja noch die neue "Miet - bremse" obwohl die ja nur in Ballungsräumen ist..... Frage ist halt nur ob er die vorlegen kann.....
Wie kommst Du denn darauf ?
Weil eine Warm-/pauschalmiete vereinbart ist. Diese kann nur erhöht werden die Möglichkeit dazu vertraglich vereinbart ist.
Aha, da muss man halt in den Vertrag schauen .
Kann er nur wenn das vertraglich wirksam vereinbart ist.