Vermieter will keinen Klempner rufen

9 Antworten

Der Vermieter weiß Bescheid, verweigert aber die Abstellung. Es handelt sich tatsächlich um einen Notfall. Du darfst also nun selbst den Klempner beauftragen (und bezahlen) und diese Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Rufe beim Jobcenter an und schildere die Notlage und bitte um neuen Termin. Du kannst schließlich nicht hinnehmen, dass deine Wohnung überschwemmt wird. Für die Zeit der Mangelhaftigkeit darfst du die Miete erheblich mindern (Bruttomiete), 50% sind angemessen.

Soweit ich weiß handelt es sich bei Rohrverstopfung um einen Mietmangel, der sofort beseitigt werden muss, sobald der Vermieter davon Kenntnis erlangt. Die Übernahme der Kosten ist eine andere Frage und ist nicht mit dem Handlungsbedarf gleichzusetzen. Dies darf also nicht wegen eines Zahlungsverzuges seitens des Mieters aufgeschoben werden.

Beste Vorgehensweise: Schreibe dem Vermieter sofort einen unterschriebenen Brief, in dem du ihn nochmal über das Problem mit der dringlichen Bitte das Problem zu beheben informierst und auch das Telefonat mit Datum und Uhrzeit erwähnst. Bitte unterschreiben und als Einschreiben noch heute abschicken.

Hier ein Artikel dazu, indem auch Urteile zur Rohrverstopfung erwähnt werden: http://www.olaf-faets.de/pdfs/Rohrverstopfung.pdf

albatros  09.02.2015, 13:56
 Schreibe dem Vermieter sofort einen unterschriebenen Brief, in dem du ihn nochmal über das Problem mit der dringlichen Bitte das Problem zu beheben 

und nun soll die Mieterin schöpfen bis der Brief zugestellt ist? Meinst du das im Ernst? Es handelt sich um eine Notlage und sofortiges Handeln ist angesagt.

Saisha  09.02.2015, 10:10

PS: Fall eigener Klempner rufen: setzte in deinem Brief eine 14 Tage Frist (wahrung der allg. Widerrufsfrist) und erkläre, dass du dann einen eigenen Klempner ( evtl auf Kosten des Vermieters) rufst. Gib aber auch bitte dessen Namen und Werksadresse im vornhinein an.

Zudem: Sollte dein Vermieter nicht handeln, lass dich wegen einer Mietminderung noch innerhalb der nächsten Tage beraten.

albatros  09.02.2015, 14:00
@Saisha
setzte in deinem Brief eine 14 Tage Frist (wahrung der allg. Widerrufsfrist) 

Da wird ja der Hund in der Pfanne verrückt bei solch einer Antwort! Frist von 14 Tagen setzen? Hier ist sofortiges Handeln erforderlich und nicht erst nach zwei Wochen!

Was hat das mit Wahrung der allgemeinen Widerrufsfrist zu tun? Außerdem gibt es solche überhaupt nicht. Oh, Oh, mir wird gleich schlecht ...

Saisha  09.02.2015, 14:50
@albatros

Dass sofortiges Handeln aka eine Reparatur nötig ist, ist mir klar - dass das Wasserschöpfen bereits jetzt ein erhebliches Problem darstellt, nicht, sonst hätte ich die Mietminderung und den Anwalt eher betont.

Und ja, aus der Beschreibung war für mich nicht eindeutig zu entnehmen, dass jeden Tag Wasser geschöpft werden muss, sondern nur dass dies mit der Zeit nötig werden könnte. Es gibt auch Fälle von Wasserschäden und Rohrverstopfungen, in denen die Ausmaße geringer sind.

Das mit dem Brief wurde uns übrigens in einem ähnlichen Fall (Rohrbruch über unserem Bad) von einem Anwalt geraten, nachdem sich unser Vermieter (kein Mietrückstand) mehrmals geweigert hatte, das Problem zu beheben und wir die kompletten Kosten (Rohrrichten + Raum entfeuchten) hätten übernehmen sollen. Ist aber leider etwas zu lange her als das ich sagen könnte, ob die 14 Tagesfrist wegen der entstehenden Kosten war oder aus einem anderen Grund (hab noch irgendwas mit Widerruf in Erinnerung, daher auch geschrieben).

ich habe seit einigen Tagen das Problem,dass das Rohr zum Keller verstopft ist und der Abfluss des Nachbars über mir in mein Waschbecken sowie meine Waschmaschine laufen. Ich habe gerade den Vermieter angerufen und dieser war sehr frech am Telefon.

Wegen der Beweisbarkeit immer schriftlich machen.

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

wenn ja,ist es für mich als Sozialhilfeempfänger möglich einen Anwalt einzuschalten bzw einen gestellt zu bekommen?

Ja.

M fG

Johnny

telefonisch sollte man sowas nicht regeln. Schreib eine Email und setz eine Frist, alle Schäden die durch diesen Mangel entstehen kann du dann gerichtlich geltend machen wenn der Vermieter sich nicht kümmert. Einen Anwalt kannst du dir natürlich nehmen da die sicherlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast.

Sie können einen Klempner rufen. Den müssen Sie auch selber bezahlen, sonst wird der nicht für Sie tätig! Später können Sie das Geld vom Vermieter zurückfordern. Sollten Sie jedoch, nachdem Sie den Vermieter bzw. seinen Beauftragten zeugenschaftlich belegt, mehrfach vergeblich auf den Mißstand hingewiesen haben, das Wasserschöpfen einstellen, werden Sie sich wundern wie fix der Vermieter aktiv werden kann!?!