Ist man als Mieter verpflichtet, selbst Wasser aufzufüllen, auch wenn man dies gar nicht kann?
Hallo! Meine Heizung macht in der letzten Zeit Maleschen mit der Wasserbefüllung. Ich habe jetzt gestern bereits darauf hingewiesen. Wir haben eine zuständige Firma von unseren Privatvermieter, die er engagiert hat und dadurch entstehen für uns Mieter keinerlei zusätzliche Kosten, sollte irgendwas an der Therme kaputt sein. Jetzt musste mein Klepmner bereits 2x ausrücken, wegen Wasserauffüllung. Als Frau faß ich sowas nicht an und hier im Haus kann es auch niemand richtig selber. Außerdem tropft es wieder und das Wasser läuft in meinen Eimer. Ich hatte den da schon hingestellt. Heizen tut sie aber noch bislang (ab und zu mach ich es doch nochmal an). Jetzt meine Frage, muss ich wirklich selber das Wasser befüllen, auch wenn ich davon absolut null Ahnung habe, weil der Klempner meint, das der Vermieter für diese Kosten nicht aufkommen muss? Meine Therme ist aber defintiv mit dem Wasserfüllbetank defekt, da es tropft, sobald die Therme läuft. Wer kann mir dazu nähreres sagen? Mein Klempner kann angeblich erst nächsten Mittwoch.
10 Antworten
Wer ist denn "mein" Klempner? Der vom Vermieter oder ein anderer? Wenn die Therme kaputt ist, solltest du dem Vermieter einen Mangel anzeigen und um Behebung auffordern.
Selbstverständlich kann auch Frau Wasser auffüllen.
Lass es Dir zeigen und dann handle, wie Dir erklärt wurde.
Das offenbare Leck in der Therme muss ein Fachmann entweder abdichten oder die Therme muss ersetzt werden.
.....das ist genauso als wenn Du ein Mietauto nimmst ..und müßtest Fehler selber beheben .. Für die Technik ist der Vermieter zuständig !!
Genau so sieht es aus, man muss es allerdings auch wollen !
Entweder ist ein Hausmeister, der Vermieter selbst oder eine Person, die eingewiesen wird dafür zuständig, nachzusehen, ob die Heizungsanlage genug Wasser hat. Da sollte nicht jeder rumfummeln. Ihr als Mieter solltet ein entsprechendes Schreiben verfassen.
Der Klempner hat Dir keine Anweisungen zu erteilen, nicht ohne Aufforderung des Vermieters und Dein Einverständnis. Aber lernen kann Frau das auch, Du solltest Dich nicht so verweigern.... Letztendlich liegt es doch in Deinem Interesse
du bist doch als Mieter eingezogen und nicht als Klempner. Alles was zur Instandsetzung gehört muss der Vermieter bewältigen und dafür sorgen, dass das unverzüglich erledigt wird.Setze ihm´schriftlich eine Frist von 10 Tagen, da Du nicht verpflichtet bist , das Wasser in einem Eimer in Deiner Wohnung aufzufangen,
Rechtlich könntest Du Deinen VM zu einer Sofortmassnahme verpflichten und bei Nichtvollzug einen Handwerker (Notdienst) selbst beauftragen, Die Kosten der Beseitigung des Mangels kannst Du dann mit Kaltmietzahlungen verrechnen. Aber aufpassen, es bekommt nicht immer dasjenige Recht welches Recht hat.