3 Monate keine Miete bezahlt ohne eine Mahnung zu bekommen!

9 Antworten

Hallo, ich habe seit 3 Monaten keine Miete bezahlt, der Vermieter hat es scheinbar gar nicht bemerkt, jedenfalls kam noch keine Mahnung.

Mietschulden müssen nicht angemahnt werden. Nach dem dritten Werktag im Monat befindets sich der Mieter automatisch in Verzug.

Der Vermieter kann sofort einen Mahnbescheid erstellen lassen.

Ich habe auch kein Geld die Miete zu bezahlen.

Ach, einfach dem Vermieter sein Geld nicht geben, findest Du das richtig?

Schau mal hier:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Gibt es Institutionen die den Mietrückstand bezahlen, bzw die Miete übernehmen aus das Amt, Wohngeld..?

Sozialämter und JobCenter zahlen Mietrückstände

Über die Sozialhilfe, aber auch über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gibt es die Möglichkeit, Mietrückstände zu übernehmen. Sie können aber nur übernommen werden, wenn die Sicherung der Unterkunft erforderlich ist und damit Wohnungslosigkeit vermieden werden kann. Ansprechpartner für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II sind die JobCenter, für alle anderen Personen die Sozialämter.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=80084.html

Der Vermieter kann dir fristlos kündigen. Halte mal den Ball flach. Mietschulden sind Bringschulden. Vielleicht hat der Vermieter schon eine Wohnungsräumung beantragt.

Der Vermieter braucht überhaupt keine Mahnung zu schreiben. Geldschulden sind Bringschulden.

Er kann direkt die fristlose Kündigung aussprechen, sobald 2 Monatsmieten überfällig sind.

Dein Vermieter kann dir sofort fristlos kündigen. Die Miete anmahnen, geschweige denn sich an Fristen halten, muss er nicht!

Wenn du weißt, dass du die Miete nicht zahlen kannst, warum hast du dich bisher nicht beim Sozialamt gemeldet? Das ist doch die Anlaufstelle in so einem Fall.

Du kannst zum Jobcenter gehen .... Der Antrag gilt aber erst ab Antragstellung, das heißt für den laufenden Monat - das heißt jetzt ab März

rückwirkend gibt es keine Leistungen - auch nicht für Mietrückstände .... dafür könntest Du allenfalls ein Darlehen bekommen - das zu erstatten ist ....


Der Vermeiter kann das Mietverhältnis wegen nichtzahlung der Miete fristlos kündigen

Mahnungen sind nicht erforderlich


http://www.immo-ws.de/t3/index.php?id=14&tx_ttnews[tt_news]=6&cHash=a30eebf41c7fe84750644c03153ad17f

Für die Zahlung der monatlichen Miete gibt es klare Regeln: Mieter sind dazu verpflichtet, die Miete jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten. Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten einen wesentlichen Teil der Miete nicht bezahlt. D. h., er muss mindestens mit einem Betrag in Verzug sein, der die Miete für einen vollen Monat übersteigt. Darüber hinaus kann er das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn sich über einen längeren Zeitraum hinweg durch unzureichende Zahlungen des Mieters die Gesamtmietrückstände auf mindestens zwei Monatsmieten summieren. Eine vorherige Abmahnung ist bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht erforderlich.