Vermieter will das wir ausziehen?

15 Antworten

Es wurde 2x die Polizei alarmiert. Das macht man nicht eben zum Spaß. Die alten Leute hatten wohl einen Grund dafür. Vermutlich war, ganz allgemein gesprochen, der Hausfrieden gestört.

Mehrere Ereignisse dieser Art können durchaus zu einer fristlosen Kündigung führen, allerdings muss dieser eine Abmahnung vorausgehen. Ausnahme: Schwere Beleidigung oder Körperverletzung. Beleidigung ist immer schwierig zu beweisen, aber für Körperverletzung genügt ein ärztliches Attest.

Wenn der Vermieter will, dass Ihr auszieht, ist das wohl vorerst nur ein dringender Wunsch, den der Vermieter nur dann erfüllt bekommt, wenn Ihr zustimmt. Ansonsten soll er doch erst einmal eine Abmahnung schreiben, damit er ggf. eine Kündigung bei erneutem einschlägigem Vorfall nachreichen kann.

Einer fristlosen Kündigung könntet Ihr dann immer noch widersprechen und es ggf. auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Also so schnell geht es nicht, außer Ihr wollt selbst raus, findet schnell eine bessere Wohnung und fragt dann den Vermieter, wieviel ihm die Erfüllung seines dringend Wunsches wert wäre. Z. B. Umzugskostenbeihilfe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So einfach geht das nicht. Es gibt eine Kündigungsfrist. Die hat auch ein Vermieter einzuhalten.

Bei einem "normalen", unbefristeten Mietvertrag geht das so nicht. Hier weiß aber niemand, welche Bedingungen deinem Fall zu Grunde liegen. Befristung? Untermietvertrag? Da könnte einiges anders liegen....

Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings kann von dieser Frist mit entsprechender Klausel im Mietvertrag abgewichen werden. Also einfach mal in den Mietvertrag gucken.

DerCaveman  03.01.2019, 09:16
Allerdings kann von dieser Frist mit entsprechender Klausel im Mietvertrag abgewichen werden

Aber nicht zum Nachteil des Mieters!

KunderWerze  03.01.2019, 09:57
@DerCaveman

Stimmt, gilt nur für die Kündigung von Mieterseite. Daher noch dieser Nachtrag:

Für Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren können auch Vermieter, wenn sie einen Kündigungsgrund haben, mit einer Frist von 3 Monate kündigen. Dauert das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist 6 Monate, und wohnt der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen steht oft, dass nach 10 Jahren Mietzeit eine 12-monatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten, er kann dann nur mit einer Frist von 12 Monaten kündigen. Für den Mieter gilt eine entsprechende Vertragsregelung heute nicht mehr. Hier ist das Gesetz zwingend.

Grundsaetzlich waeren da einige Konstellationen denkbar, in denen das moeglich waere.

Aus welchem Grund ist die Kuendigung? Wenn der fuer eine fristlose Kuendigung ausreicht, geht das.

Handelt es sich bei der Mietsache um innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume und wurde sie vom Vermieter ueberwiegend mit Einrichtungsgegenstaenden ausgestattet? Dann geht's auch.

gutefragenet8 
Beitragsersteller
 03.01.2019, 09:24

Die Küche ist mit drin
Der Grund ist die Hausordnung da die Nachbarn (alt) extra wünsche haben
Außerdem wurde 2 mal die Polizei alarmiert da wir eine Auseinandersetzung hatten was völlig überflüssig war. Dies wurde dem Vermieter übermittelt.