Darf der Vermieter mich zur Herrausgabe meiner Telefonnummer drängen?
Unser Vermieter wohnt im Nachbarhaus, und hat uns in der Vergangenheit für jede Kleinigkeit angerufen. Nun haben wir unsere Rufnummer geändert, weil es uns auf den "Keks" ging. Nun hat er uns eine Frist zur Herausgabe unserer neuen Telefonnummer gesetzt.Müssen wir ihm diese heraus geben?
13 Antworten
Nein, eure Telefonnummer ist ausschließlich eure Privatsache, der Vermieter kann sich jederzeit schriftlich an euch wenden.
Eine Telefonnummer muss man dem Vermieter nur mitteilen, wenn man dies eindeutig im Mietvertrag so mit ihm vereinbart haben sollte.
Ich würde einen solchen Vertrag nicht unterschreiben. Auch dürften solche Verträge überhaupt sehr selten sein.
Ist also im Vertrag nichts über die Mitteilung einer Telefonnummer zu finden, gibt es für den Vermieter auch keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Mieter keine Nummer rausgibt.
Einfach ignorieren.
Nein, das brauchst Du nicht! Er hat kein Recht auf die Nummer zu bestehen! Wer Deine Nummer bekommt, bestimmst immer noch Du alleine und sonst keiner!
Nein eigentlich nicht...sagt doch einfach das ihr kein Telefon habt....
Selbst wenn im Mietvertrag eine solche Klausel enthalten ist, dürfte diese wegen klarer Verletzung der Persönlichkeitsrechte unwirksam sein. Man kann einen solchen Vertrag ruhig unterschreiben (wenn man befürchtet, die Wohnung sonst nicht zu bekommen) und diese Klausel eben wegen Verletzung der P-Rechte ignorieren.