Vermieter weigert sich uns den Mietvertrag zuzusenden...

13 Antworten

Irgendwie habt ihr das Pferd von hinten aufgezäumt.An sich unterschreiben beide Parteien den Mietvertrag,wenn man ihn durchgelesen hat und man sich einig ist und anschließend fließen die Gelder.-Die Vermieterin kann in den Mietvertrag dazu schreiben,was sie will.Nur wenn die Klauseln rechtlich nicht wirksam sind,sind sie auch nicht bindend._Also lasst sie ruhig zu euch kommen und nehmt euch die Zeit,die ihr braucht.

SSunflowers 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 12:55

War hatten eben großen Zeitdruck und daher nicht viele Möglichkeiten, sonst hätten wir jetzt gar keine Wohnung mehr...

Wenn die Vermieterin euch eine Kopie des Mietvertrages zusendet, nicht von ihr unterschrieben (oder euch die Kopie in den Briefkasten schmeißt), dann könnt ihr den Vertrag durchlesen und sie muss keine Angst haben das das Original irgendwie bearbeitet wurde. Zur Not kann sie ja jede Seite des Vertrages mit einem Neontextmarker quer beschriften "Kopie".

Ich denke das es auch für sie in Ordnung sein würde wenn man ihr ganz sachlich erklärt das ihr den Vertrag vom Anwalt durchlesen lassen wollt - um sicherzugehen das alle beteiligten Parteien (also auch die Vermieterin selbst) vor Schlupflöchern oder vergessenen vernünftigen Zusätzen geschützt ist.

Ich würde also auf die Vernunft appelieren, den vernünftigen Gedanken wecken.

Ist es eine private Vermieterin?

Warum macht ihr nicht einen Termin bei ihr, in dem ihr offene Fragen direkt stellen könnt? Ist es ein Formular-, oder ein individuell gestalteten Mietvertrag?

Warum habt ihr die Sicherheiten geleistet, ohne Vertrag? Finde ich etwas blauäugig...

Wenn du mit der Vermieterin sprichst, sag ihr, dass doch das Vertrauen auf Gegenseitigkeit beruhen sollte. Sie hat ja schließlich schon euer Geld! Also soll sie sich auch die Zeit nehmen, die ihr braucht, um den Mietvetrag zu prüfen.

Eine Prüfung durch den Anwalt halte ich für überzogen, aber das entscheidet ihr ja selber. In fast allen Klauseln heißt es nämlich: "Eine zum Nachteil für den Mieter vereinbarte Vereínbarung ist unwirksam".

SSunflowers 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 12:33

Wir haben bereits bezahlt aus Angst auf der Straße zu landen, da wir aus der alten Wohnung wenige Tage danach raus mussten, also hatten wir nicht so eine große Auswahl und die Wohnungen hier sind knapp. Wir hätten den Vertrag gerne dem Mieterschutzbund vorgelegt. So gibt es uns halt ein blödes Gefühl...

Und was, wenn Fragen auftauchen? Deshalb wollten wir den Vetrag auch eigentlich erstmal von einem Anwalt gegenlesen lassen. Aber das geht ja so alles nicht? Ist das rechtens??? Will die uns über den Tisch ziehen???

Ihr ruft sie an und bittet Sie, Euch einen Mietvertrag zuzusenden, der nicht von Ihr unterschrieben ist, damit Ihr den Mietvertrag in Ruhe lesen könnt und eventueell Änderungen vorschlagen könnt, bzw, Fragen stellen könnt.

Ohne die Unterschrift der Vermieterin ist der Mietvertrag ja nicht gültig.

Oder Ihr schlagt Ihr vor, sie soll den Vertrag einmal quer durchstreichen und Muster draufschreiben.

Ihr seid bereits in der Wohnung und habt die Schlüssel. Außerdem ist die Kaution voll und die erste Miete ebenfalls bezahlt. Kommt nun die Vermieterin und will von Euch eine schnelle Unterschrift auf einen Vertrag, den ihr nicht verstanden habt, dann hat sie ein Problem.

Ihr könnt die Unterschrift verweigern, solange ihr wollt. Ein Mietvertrag nach BGB ist zustande gekommen und wenn sie Euch aus der Wohnung raus haben will, weil ihr den schriftlichen Mietvertrag nicht unterschreibt, hat sie ein großes Problem.

Dennoch würde ich nun nicht von vornherein jeglichen schriftlichen Mietvertrag verweigern. Was ggf. mündlich abgesprochen wurde, solltet ihr schon auch noch schriftlich mit ihr gemeinsam fixieren. Aber sie muss jetzt zumindest die Geduld aufbringen, auf Eure Unterschrift nach Klärung aller Unklarheiten zu warten.

Wir gehen bei neuen Mietverträgen diese grundsätzlich immer Punkt für Punkt mit den Mietern durch. Soviel Zeit muss sein. Dann entsteht auch keine lange Wartezeit, sondern ein gutes Gespräch darüber, was man eigentlich unterschreibt. Das kann doch der Vermieterin auch zu Gute kommen, wenn sich dabei was heraus stellt, was sie so vielleicht gar nicht wollte und deshalb nochmal klären will.