Vermieter war ohne mein Wissen in meiner Wohnung

12 Antworten

Tip für die Zukunft:

In richtigen Schlüsselläden gibt es Plastikboxen mit Siegel. Da legt man den Zweitschlüssel rein und die verriegeln innerlich. Zusätzlich wird ein Siegel aufgeklebt dass eine Nummer hat. Das Zweitsiegel mit der gleichen Nummer hebt man dann mit dem Mietvertrag auf.

Wird der Schlüssel gebraucht, wirft man das Teil auf den Boden und tritt drauf. Der Schlüssel kann in wenigen Sekunden vom Vermieter benutzt werden wenn es sein muß. umgekehrt muß der vermieter den unversehrten Kasten vorzeigen können oder er hat Hausfriedensbruch begangen.

So kann der Vermieter schnell Schaden abwenden und der Mieter kann sicher sein dass die Wohnung unberührt geblieben ist bzw. hat einen Beweis dass der Schlüssel benutzt wurde.

Ich finde das ist Hausfriedensbruch, ist es Richtig das ich jetzt fristlos Kündigen kann?

Ja...

Wenn ja wieviel zeit habe ich dann selbst um hier auszuziehen?

Gar keine, wenn Du heute fristlos kündigst, musst Du bis heute 23:59 Uhr raus sein, denn genau das bedeutet ja "fristlos"...

Sweetmami 
Beitragsersteller
 22.08.2011, 16:51

bis 23:59 so ein unsinn , das würde denke ich doch erst mal vor gericht gehen ?!

Maximilian112  22.08.2011, 17:06
@Sweetmami

Warum vor Gericht? Du hast gekündigt und willst raus, und wie oben angeführt, wäre Deine Kündigung auch rechtmäßig.

Also erst neue Wohnung dann kündigen!

anitari  22.08.2011, 19:22
@Sweetmami

das würde denke ich doch erst mal vor gericht gehen ?!

Wenn der VM die fristlose Kündigung akzeptiert nicht.

Mach ma halblang.

theoretisch kannst du sofort kündigen. Aber was bringt dir das?

Schloss tauschen und dem Vm sagen dass du das nicht willst.

Sweetmami 
Beitragsersteller
 22.08.2011, 16:42

hab ich grade beantwortet, es sind sehr viele gründe, steht etwas weiter unten, das hat einfach den vogel abgeschossen wir sind sowieso schon auf der suche nach einer wohnung

oh, das ist nicht ok, was Eu da passiert ist...

Im Recht bist Du auf jeden Fall - warum möchtest Du unbedingt fristlos kündigen - erspar Dir doch den Streit, such was Neues und Kündige dann nahtlos - freundlich und ohne zusätzlichen Stress.

Stell auf jeden Fall sicher, dass im neuen Objekt der Vermieter NICHT im Haus wohnt - das ist eine nKonstellation, die sehr oft schlecht ausgeht...

Viel Glück bei der WOhnungssuche.

Sweetmami 
Beitragsersteller
 22.08.2011, 16:36

Also, ich wollte hier ja sowieso schnellstens raus, hier sind mir zu viele Beschwerden, total KinderUNFREUNDLICH, und ausserdem kommt uns bald die Decke endgegen, ach ja und aus dem Keller kommt ein Geruch- in unsere Wohnung wo man brechen könnte... die sagen das wäre normal beim altbau- ich sage das ist fahrlässig

das darf er nicht , er darf nur in eure wohnung wenn er das spätestens 3 tage vorher mit euch vereinbart hätte und auch nur wenn ihr da seit oder einen argen grund hätte!

aber weil ihr weg seit wegen regen ist unsinN!!!!

er darf ohne euuer wissen nur rein wenn es ein notfall ist, sprich wenn z.b unter euch die wohnung unter wasser steht und es von euch definitiv kommt oder wenn rauchgeruch rausdringt etc. ich würde ihn anzeigen, es ist illegal!