Hausfriedensbruch Fenster ausgebaut, ja oder nein?
Der Vermieter hat ende letzten jahres angekündigt die Fassade und das Dach neu zu machen, im Zuge dessen würden Fenster ausgebaut werden.
einige Wochen nachdem das Gerüst stand fehlte plötzlich das Fenster im Bad (weitere Lüftung nicht möglich öffnen des mittlerweile wieder eingebauten Fensters ist seit über einem Monat nicht möglich, wir wollen einfach nur noch raus aus der Wohnung)
zählt das ausbauen des Fensters ohne Angabe eines ungefähren Termins als Hausfriedensbruch? (wäre gerne dabei gewesen, mag das nicht wenn an meiner Wohnung was gemacht wird wenn ich nicht da bin.
8 Antworten
Ich bin kein Fachmann was Fenster betrifft, aber meines Erachtens muss ein Arbeiter dafür auch innerhalb der Wohnung sein, um das Fenster ordnungsgemäß einbauen zu können. Vielleicht ist er dafür durch das vorher gewaltsam entfernte Fenster gestiegen.
Das Austauschen den Fensters ist kein Hausfriedensbruch. Aber da höchstwahrscheinlich jemand zu diesem Zweck in deine Wohnung ist. Ich würde den Vermieter zu Rede stellen, wie der Austausch genau abgelaufen ist, und dann kannst du entscheiden, welche Schritte du weiter machst. Je nachdem welche Rolle der Vermieter dabei gespielt hat, kannst du vielleicht auch ein Recht zur fristlosen Kündigung haben wegen Vertrauensbruch im Mietverhältnis.
Nein, kein Hausfriedensbruch. Alte Fenster können vom Gerüst aus ausgebaut werden und von dort kann man auch neue einsetzen und z. B. beiderseits im Mauerwerk andübeln und dann mit Bauschaum rundherum dicht machen.
Bleibt noch, dass es dann von innen verputzt werden muss und natürlich auch von aussen.
Selbst wenn jemand durch das heraus gebrochene Fenster in Dein Bad eingestiegen ist, ist das kein Hausfriedensbruch, bzw. wird als nicht bedeutend gewertet und nicht weiter verfolgt. Jeder weiß, dass solche Baumaßnahmen nicht immer in Anwesenheit aller Bewohner durchgeführt werden können. Man ist froh, wenn Handwerker überhaupt kommen und dann ihre Arbeit durchziehen.
Dass Du Dein Fester nicht zum Lüften öffnen kannst ist ein Mangel, über den Du den Vermieter informieren solltest, bevor sich Schimmel ausbreitet.
wir wollen einfach nur noch raus aus der Wohnung)
Bis zum 5. April eingehend beim Vermieter könnt ihr noch fristgerecht kündigen. Die Miete ist noch bis Vertragsende zu zahlen, aber ausziehen könntet ihr natürlich sofort. Was hält Euch noch?
das wird überall fallengelassen, selbst wenn er es nicht angekündigt hätte
hausfriedensbruch zielt mehr darauf ab, dass du schon etwas "böses" da machst
wenn er das fenster wechselt, selbst gegen deinen willen, das ist ncht wild
außer er täte es durch die wohnung, dass er sich zugang verschafft
das wäre nicht ok, von außen schon
Haben die das Fenster von Außen ausgebaut???? Normalerweise muss man dazu auch in die Wohnung. Wenn jemand tatsächlich ohne Deine Erlaubnis die Wohnung betreten hat, wäre das in der Tat Hausfriedensbruch
wir wollen einfach nur noch raus aus der Wohnung
dann kündtigt und zieht aus. Wo ist das Problem?
Als das Gerüst stand hättest Du ja auch mal mit Deinem Vermieter reden können,wie der weitere Bauablauf ist.Er hat Dich vorher informiert was für Bauarbeiten geplant sind und ist eben davon ausgegangen die Fenster austauschen zu können wenn dazu die Wohnung nicht betreten werden muß.Danach nun umherzujammern bringt auch nichts mehr ein Schaden ist Dir ja nicht entstanden.