Vermieter verweigert Bewohnerwechsel in WG, was tun?
Hallo,
folgender Fall; in einer WG die seit Jahren schon besteht (der Mietvertrag ist auch als WG unterschrieben worden, alle sind Hauptmieter), hat immer mal wieder ein Bewohner gewechselt. 2 sind nun aber seit einigen Jahren immer dort gewesen, der 3. Bewohner hat mehrmals gewechselt.
Aktuell leben nur noch 2 Leute in der WG (soll auch so bleiben). Eben die beiden, die immer konstant hier blieben. Nun steht aber wieder ein Bewohnerwechsel an, eine der konstanten Personen möchte ausziehen. Der Vermieter verbietet dies aber, möchte, dass beide Personen aufkündigen, da kein Interesse mehr an einer WG bestünde, lehnt den Wechsel komplett ab. Es wurde sich also rechtliche Hilfe gesucht und der Anwalt des Vermieters wurde kontaktiert, mit der Aufforderung den Wechsel zuzulassen und bitte um Bestätigung des Vorgangs. Ihm wurde eine Frist gesetzt - jedoch kam keine Antwort.
Was kann man nun also tun? Wenn keinerlei Rückmeldung kommt? Die Zeit drängt leider sehr, da mit der plötzlichen Ablehnung nicht gerechnet wurde, da es in der Vergangenheit auch nie ein Problem war. Einfach tauschen ohne schriftliche Einverständnis könnte den Vermieter ja zu einer Kündigung berechtigen, oder?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht und der Vermieter kann also den nächsten Austausch verweigern und fordern dass Alle kündigen.
Dann kann er mit den verbleibenden Personen z.B. einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen machen.
Der Vermieter kann doch frei entscheiden, wie er seine Wohnung vermietet. Darüber muß er auch keine Rechenschaft ablegen.
Ganz egal ob es sich um eine WG handelt oder nicht. Kurz und knapp: bei zwei Hauptmietern kann er durchaus darauf bestehen, dass er nur eine Kündigung beider akzeptiert. Er kann Euch aber nicht zwingen, zu kündigen. Entweder bleibt einer alleine dort wohnen und zahlt die komplette Miete oder beide kündigen.
Dass der Anwalt des Vermieters auf Euer Schreiben nicht reagiert ist nachvollziehbar. Da könnt Ihr Fristen setzen oder nicht, denn er / Vermieter muss keinen neuen Nachmieter akzeptieren..
Also beim Mieterbund wurde mir gesagt, dass eine als WG eingetragene Wohnung das Recht auf Bewohnerwechsel hat, da damit zu rechnen sei, dass es in einer (Studenten)-WG Wechsel geben wird. Daher überraschen mich eure Antworten gerade etwas. Ich habe uns schon eher im Recht gesehen, der Bund auch, nur hab ich eben nicht mit absoluter Null-Reaktion seitens des Vermieters bzw. seines Anwalts gerechnet und weiß nun gar nicht, wie's weiter gehen soll.
Ja, sie stützen es tatsächlich auf Urteile. Sind aber auch davon überzeugt, dass es in einem als WG eingetragenen Mietverhältnis anzuerkennen sei, wenn es Wechsel gäbe. Die sind der Meinung, dass eine spezielle Person aus Angabe von Gründen schon abgelehnt werden kann aber eben nicht generell.
Dazu sollte ich vielleicht noch sagen, wir haben damals vom Anwalt des Vermieters bereits schriftlich das OK vorliegen, dass wir eine 3. Person wieder hereinnehmen dürfen. Der Wechsel jetzt hingegen ist ein Problem, was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann.
Er hat sich halt jetzt überlegt, dass er keine WG mehr möchte...für Euch blöd, juristisch aber machbar.
Die Aussagen des Mietervereins finde ich nach wie vor sehr kritisch. Mit Sicherheit gibt es Urteile, die zugunsten der WG ausgegangen sind, aber diese begründen sich immer auf den Einzelfall. Das bedeutet, dass vielleicht schon im Mietvertrag selber eine Klausel zugunsten des Fortbestehens der WG aufgenommen war, oder aber die WGs- Bewohner nicht alle als Hauptmieter eingetragen waren.....
Was oft bei Kündigung eines WG-Bewohners ( Hauptmieter) nach Klage erreicht wurde, ist eine verlängerte Kundigungsfrist für die restlichen Bewohner ( Untermieter)....damit sie nicht obdachlos werden.
Aber willst du wirklich klagen, um herauszufinden, wie das in Eurem Fall aussähe? Dazu kann ich dir nicht raten.
Ihr habt schlechte Karten. Der Vermieter entscheidet allein, wen er in seine Wohnung lässt.
Die Auskunft des Mieterbundes überrascht mich, da es kein gesondertes WG- Mietrecht gibt. Worauf stützt sich die Aussage? Auf Urteile? Dann muss ja zuvor eine Klage erhoben worden sein.
Für WGs gibt es drei Varianten der Vermietung:
alle als Hauptmieter..wie bei Euch, dann sind alle haftbar und der Mietvertrag kann geneinsam gekündigt werden..ähnlich wie bei einem Paar. Der Vermieter hat mit beiden den Vertrag geschlossen und kann auf gemeinsame Kündigung bestehen, ein Untermieter muss nicht akzeptiert werden.Bleibt einer wohnen, muss er für die Miete aufkommen.
2. Alle als seperate Mieter...der Vermieter macht Einzelmietverträge. Muss sich aber bei Wechsel selbst um Nachmieter kümmern......( da wäre er schön blöd...)
3. Ein Hauptmieter, alle anderen Untermieter. Der Vermieter kann sich bei Mietausfall einer Person immer an den Hauptmieter wenden....zieht der Hauptmieter aus, muss er die restlichen Untermieter nicht akzeptieren...die WG wird aufgelöst oder neuer Hauptmieter mit neuem Vertrag gemacht
Was man dann noch als Nebenabsprachen in den Vertrag aufnimmt, zum Beispiel, dass bei Auszug eines Hauptmieters ein neuer einziehen darf, der von der WG ausgesucht werden darf, ist Sache des Vertrages...aber nicht im Mietrecht fest verwurzelt.