Vermieter, "vertreten durch..." im MIetvertrag. Welche Befugnisse hat die Vertretung?
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter durch eine dritte Person vertreten wird, ohne dass der Umfang der Vertretung näher spezifiziert ist, wie weit reichen dann die Befugnisse des Vetreters?
Überall ließt man, dass bei Vertretungsvollmachten der Umfang im MIetvertrag genau angegeben werden muss. Fehlen diese Angaben, hat dann der Vertreter dieselben Befugnisse wie der Vermieter, nucr eingeschränkte, oder praktisch keine, weil die Bestimmung ja fehlt?
4 Antworten
der Verterter übernimmt alle Aufgaben des Vermiers. das kann Änderungen an der Wohnung betreffen z.b. Moderniseruings oder Sanierungsmaßnahmen, aber auch eine Kündigung des Mietverhäktnisses oder eine Mieterhöhung etc. natürlich auch alles was die Nebenkostenabrechnung etc. betrifft.
die einzige der wenigen Ausnahmen die hier bestehen sehe ich z.b. in einer Eigenberdarfskündigung, weil da der Vertreter zu massiv in die EIgentumsrechte seines Partners eingreifen würde.
fakt ist, alleiniger Ansprechpartner ist und bleibt der Vertreter, jedenfalls so lange bis der Vermieter selbst zu dir kommt und dir mitteilt,. dass die Vertretung aufgehoben wurde.
sollte es zu streitigkeiten kommen zwischen dem Vertreter und dem Vermieter, dann müssen die beiden das untereinander klären.
nehmen wir mal an, der Vertreter macht dir eine Zusage z.b. die Kostenlose Nutzung eines Carports und der Vermieter rastet aus, weil er das nicht will, dann gilt zu nächst dass du den Carport nutzen kannst, du musstest ja im treuen glauben, dass das vertretungsverhältniss weiter besteht davon ausgehen, dass es klar geht.
problematisch wird es in dem Moment, wo eine solche zusage nicht schriftlich erteilt wurde. dem entsprechend kann der vermeiter sie nach der trennung von seiner vertertung genauso einfach zurück ziehen...
daher mein guter rat an dich: lass dir besonders, wenn es um relevantes geht alles schriftlich zusichern.
lg, Anna
Vertreten durch : Der Vertreter nimmt alle Aufgaben des Vermieters war und vertritt diesen vollinhaltlich. der Vermieter haftet für den Vertreter. er ist somit dein Ansprechpartner. LG Alex
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: werden die Recht für die Vertretung nicht ausdrücklich eingeschränkt, hat sie gegenüber dem Mieter die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vermieter.
Was auch heißt, Vertragsänderungen oder Absprachen können vom Vermieter nicht einfach aufgehoben oder widerrufen werden, sofern sie dem Recht entsprechen.
naja vertreten durch, bdt ja das diese person alle aufgaben bernimmt und in erster linie auch dein ansprechpartner ist.