Vermieter verlangt Statiker-Gutachten vor Wasserbettaufbau; rechtens?
Ich möchte in meiner Mietwohnung ein Wasserbett aufstellen. Die Wohnung befindet sich im 4.OG eines um ca. 1900 gebauten Hauses.
Der Vermieter stimmt dem Aufstellen eines Wasserbetts nicht zu, da er nicht weiß, ob der Boden die Last tragen könne. Auch existieren keine Pläne mehr zu dem Haus, auf Grund dessen eine ausgebildete Person anhand dieser Rückschlüsse auf die Tragfähigkeit ziehen könnte.
Der Boden ist im Allgemeinem schon sehr uneben und federnd in der Wohnung. Wenn draußen auf der Hauptstraße vor dem Haus ein dicker LKW vorbeifährt, vibriert der Boden in meiner Wohnung. Macht also schon so im Ganzen nicht den stabilsten Eindruck.
Der Vermieter verlangt daher von mir, dass ich von einem Statiker eine Bestätigung vorlegen soll, dass der Boden tragfähig genug ist, bevor er seine Zustimmung erteilt. Dieses selbstverständlich auf meine Kosten. Da keine Pläne existieren, müssten die Deckenbalken freigelegt werden, was das vorherige Entfernen des Laminats und die Entfernung des darunterliegenden Dielenbodens voraussetzt. Also ein nicht geringer Aufwand.
Das 140cm x 210cm Bett hat eine Wasserfüllung von 405 Litern, stehend auf einer die Last verteilende Unterkonstruktion von ca. 120cm x 200cm. Gesamtgewicht ohne Personen ca. 450kg Ich habe unabhängig voneinander zwei Statiker angerufen, die eine Belastung von ca. 2,5kN/m² ausgerechnet haben und daher nicht pauschal sagen wollen, dass das ohne Probleme gehen würde.
Meine Frage lautet daher: Kann der Vermieter mir pauschal das Aufstellen eines Wasserbetts untersagen ohne dass er belegen kann, dass dieses auf Grund der Statik nicht machbar ist? Bin also ich in der Bringschuld ihm zu belegen, dass dieses in seiner Wohnung/Haus ggf. doch möglich ist? Wenn ich es einfach aufstellen würde und es passiert doch was (kein Durchbruch... aber es muss sich ja nur ein Balken setzen z.B.) wer haftet für dieses?
5 Antworten
Er kann das und macht es auch genau richtig. Er lässt Dir die Entscheidung ja offen und ermöglicht es Dir auch, Deinen Wunsch zu erfüllen, soweit er eben kann. Aber bei so einem alten Gebäude und den von Dir geschilderten Bedenken und auch den Angaben der Statiker, erscheint ein eingehende Prüfung unumgänglich. Du müsstest schließlich auch haften, wenn dann irgendwas passieren sollte. Also investieren oder lassen.
Er hat recht und kann auf dem Gutachten bestehen. Du musst Überlegen, dass das Bett etwa 0,65 t wiegt und gerade bei Altbauten das zu extremen Belastungen, bis zum Bruch des Bodens und dem Hauszusammenbruch führen kann.
Mach das Gutachten, auch zu DEINER Sicherheit.
Mit der Masse von1 Tonne (brutto) auf nicht mal 2,5 m² sind schon Neubauten sehr beansprucht.
Immer wieder faszinierend, auf was für Ideen Vermieter so kommen. Wer Spaß daran hat, kann man auf der IKEA Seite das Gewicht eines PAX Kleiderschranks feststellen - da kommen leer schnell 500kg zusammen. Auch eine Badewanne hat eine höhere m2 Last, ein Bücherregal (IKEA BILLY) wiegt ebenfalls (leer) rund 250kg/m2.
Ein Wasserbett gilt auch daher als übliches Möbelstück. Dem Vermieter steht daher kein "Verbotsrecht" zu. Natürlich versuchen es trotzdem einige, da gibt es dann Gerichtsurteile (mir ist kein einziges Urteil bekannt, wo ein Vermieter gewonnen hat). Zum Beispiel für ein Wasserbett mit angenommenen ca. 1300 Kilo (was es nichtmal hatte): Ergebnis: In D muss ein für Wohnzwecke zugelassener Raum deutlich höhere Lasten aushalten.
Das Urteil kann bei mir gegen Portokosten angefordert werden. Kurzform:
http://www.wasserbetten-luebeck.de/infofaq/altbau-und-wasserbett/
Gruß
du hast 2 Möglichkeiten:
a.) du bezahlst den Gutachter. so ein einfaches Traglastgutachten sollte in dem Fall nicht sonderlich teuer sein so 100 - 200 € im verhältniss zur investition in ein Wasserbett eigendlich echt erschwinglich. und lässt dir dann von dem Gutachter sagen, dass es nicht geht. dabei sparst Du etwa 1800 € weil du kein Wasserbett mehr brauchst...
oder b.) du hörst auf mich, schlägst dir das aus dem kopf und sparst dabei gleich 2000 € denn dem beschriebenen zustand des gebäudes nach wird die statik des Hauses mit einem wasserbett definitiv überfordert...
lg, anna
http://www.tasso.com/wasserbetten/technik-pflege/das-gewicht/
schlafen-aktuell.de/glossar/wasserbetten/faq/wasserbetten.statik.htm