Was passiert, wenn das Haus baufällig ist?
Eine Freundin von mir wohnt in einem Haus an einem Fluss. Also - es ist eine 2-Zimmer-Wohnung im ersten Stock - im EG befinden sich 3 Garagen. Nun hat das Haus immer grössere Risse bekommen, an allen Ecken und Enden. Heute war der Statiker des Vermieters da. Er meinte " das Haus kann nächste Woche, oder in einem Jahr oder vielleicht sogar in zwei Jahren in sich zusammenfallen, weil es schon so alt ist und teilweise auch vom Fluss/Bach untergraben ist.
Wie verhält es sich nun ?? Der Vermieter besitzt noch mehrere Wohnungen in anderen Häusern. Muss er meiner Freundin eine Wohnung suchen ?? Wer zahlt die Umzugskosten ?? (sie ist eher minderbemittelt - deswegen wohnt sie auch in so einem alten Haus) Wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen nach Ersatz etc. zu suchen, wenn der hauseigene Statiker schon meint, dass es in einer Woche schon zusammenbrechen könnte ??
Über sinnvolle und hilfreiche Antworten würden wir uns sehr freuen.
Grüssle
Eisi
4 Antworten
Der Vermieter muß gar keine neue Wohnung anbieten, er muß auch keine umzugkosten zahlen wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. So wie sich das anhört ist das Haus einfach zu alt und die Schäden nicht vom Vermieter herbeigeführt.
Wenn ein Statiker sagt, dass das Haus bald zusammenbrechen kann, dann würde ich mir an Stelle Deiner Bekannten schnellstens eine neue Wohnung suchen! In einem baufälligen Haus ist es viel zu gefährlich, dort wohnen zu bleiben. Deine Bekannte kann mal bei einer Verbraucherberatung nachfragen, die erteilen günstig auch Rechtsauskünfte. Oder sie soll mal beim zuständigen Bauamt nachfragen, wie ihre Rechte in so einem Fall sind und ob der Vermieter sie dort überhaupt noch wohnen lassen darf oder ihr ggf. eine Ersatzwohnung beschaffen muss. Auf jeden FAll sollte sie schnellstmöglich raus aus dem Haus, wenn sie demnächst nicht unter diesem Kasten begraben werden will.
Ja aber es kann doch ned sein, dass der Vermieter sagt, dass sie aus Sicherheitsgründen in einer Woche aus der Wohnung sein muss (mitsamt 4-jährigem Kind). Das Haus wurde ja VOR ihrem Einzug schon vom Statiker begutachtet - und es gab damals schon Risse in den Wänden . Das muss dem Vermieter doch klar gewesen sein, dass das Haus in ein paar Jahren nicht mehr bewohnbar sein kann - bzw. es vorher anständig renovieren müssen . . .
Gibt wohl keine gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema ???