Wasserbett Holzbalkendecke bei Miethaus?
Hallo , ich habe ein Einfamilienhaus vermietet.
Das Haus ist schon 150Jahre alt und im guten Zustand. Wurde mehrmals saniert.
Jetzt meine Frage. Der Mieter hat ein Wasserbett 2*2m stehen und dies wiegt alleine 600kg.
Ich hatte meine bedenken geäußert und un einen Statiker gebeten. Dies verneinte die Mieterin aber.
Wenn da was passiert, wer muss dann dafür haften ?
LG
6 Antworten
Du hast es also nicht mitbekommen, als sie das Bett gekauft haben? Sie haben Dich also nicht gefragt? Wie lange steht es schon da? Zeigen sich in der Decke schon Risse?
Nun hast Du davon erfahren und hast Bedenken wegen der alten Balken.
Schreibe oder lass von Deinem Anwalt einen Brief schreiben, indem auf die Problematik hingewiesen wird und dass die Decke nicht für eine derartige Last ausgelegt ist. Empfehle dringend, das Bett zu entfernen und gegen ein normales, viel leichteres zu ersetzen. Andernfalls machst Du sie haftbar, wenn die Decke Risse bekommt oder gar durch bricht.
Von dieser Haftung könntest Du sie nur frei stellen, wenn ein Fachmann die Statik auf deren Kosten prüft und die Unbedenklichkeit, also die ausreichende Tragfähigkeit bescheinigt.
Bitte außerdem um den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, die auch solche Schäden ggf. übernehmen würde.
Können die Mieter all dies nicht bis zum Ablauf einer bestimmten Frist vorlegen, bestehst Du auf Entfernung des Bettes.
Wer an anderer Stelle hier geschrieben hat, dass eine Begrenzung der Tragfähigkeit im Mietvertrag stehen müsste, bedenkt nicht, dass es hier um eine besondere Situation geht, die den Mietern bei Anmietung durchaus bewusst war. Ein 150 Jahre altes Haus ist nun mal nicht mit einem 0 - 50-jährigen Haus zu vergleichen. Zur Zeit der Erbauung gab es schließlich noch keine Wasserbetten. Damals war eher Stroh angesagt.
Ich würde empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Melde deine Bedenken schriftlich per Einschreiben bei der Mieterin an, damit du ihre Ablehnung nachweisen kannst. Dann haftet sie.
Aber: Die Frage ist doch viel mehr, ob sie Schäden überhaupt bezahlen könnte, wenn ein Schadensfall eintritt. Gerade Schäden an der Statik sind sehr teuer, sofern so ein Schaden überhaupt reparabel ist! Ich weiß nicht, ob ihre Haftpflichtversicherung dafür aufkommen würde, wenn sie eine hätte. Hat sie eine?
Wenn im Mietvertrag nichts zur Tragfähigkeit vereinbart wurde, dürfen die das aufstellen.
Und wenn Wasser ausläuft, ordnet das Problem eine seriöse VGV.
Hallo Rebecca,
in England sind deshalb Wasserbetten in solchen
Häusern verboten und da gibt es viele in England-
Ich würde auf alle Fälle eine Statiker beauftragen,
was ist denn wenn was passiert, kann die Mieterin
den Schaden ersetzen ?
Pch glaube auch nicht, das Sie eine Versicherung
hierfür bekommen wird es handelt sich ja um eine 'Dauerlast.
opi ehrsam
Du, weil du die Aufstellung nicht verhindert hast.
Hast du irgendwo eine Belastungsangabe für die Decke? 150Kg/m² sollte aber kein Problem darstellen.