Vermieter tot jetzt Erbengemeinschaft.

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Die Erbengemeinschaft tritt in voller Höhe in den bestehenden Vertrag ein.

Das Problem besteht jetzt darin, dass ihr keinen schriftlichen Vertrag habt. Ihr könntet also höchstens durch die Mietüberweisungen beweisen, welche Miete ihr bisher gezahlt habt.

Eine Erbengemeinschaft ist eine "juristische Person". Diese kann keinen Eigenbedarf anmelden.,

Andererseits kannst du niemanden aus dieser Erbengemeinschaft jetzt wegen einer Hausreparatur direkt ansprechen.

Bei Schäden kannst du nur immer mit Fristsetzung verlangen, dass der Schaden behoben wird, oder eben den Schaden vorweg reparieren unf gegen die Miete verrechnen. Aber grundsätzlich nicht in EIGENMACHT sondern immer nach Verstreichen der Frist.

Der mündliche Mietvertrag hat weiter Gültigkeit. Sobald die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist, könnte sie die Miete erhöhen. Eine Angleichung ist nur schrittweise und nicht auf einen Ritt möglich. Das bedeutet, zunächst maximal um 20 %. Danach dürfte frühestens wieder nach drei Jahren die Miete wieder um max. 20% erhöht werden. Das Spiel läuft solang, bis der Stand der örtl. Vergleichsmiete erreicht ist. Die jeweilige Erhöhung kann selbstverständlich auch geringer ausfallen. Dann wäre bis zum Zugang des Mieterhöhungsverlangens mindestens ein Jahr Abstand einzuhalten. Das bis zum Erreichen der Kasppungsgrenze.

Das Mieterhöhungsverlangen muss von allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft kommen und unterzeichnet sein. Ein Mitglöied der EG kann alle andere mittels schriftlicher Vollmacht vertreten. Dann reicht seine Unterschrift. Die Erbengemeinschaft als solche ist keine juristische Person.

Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen, es muss von allen Mitglöiedern der EG bzw. dem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und sich an alle Mieter richten und unbedingt begründet werden. Außerdem muss zur Zustimmung aufgefordert werden. Fehlt diese Aufforderung, ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

Ihr dürftet bei entspr. Begründung dem MEV voll oder teilweise widersprechen, nicht zustimmen oder kündigen. Bei Kündigung tritt die ME nicht in Kraft. Wird die neue Miete mehrere Monate gezahlt, gilt das als Zustimmung.

Noch ein Hinweis zur Dauer der Erbengemeinschaft: Eine Erbengemeinschaft kann nur aufgelöst werden, indem der Gegenstand verkauft und der Erlös an alle aufgeteilt wird. Ein Kaufangebot an einen der Erben zu machen, könnte der Auftakt sein. Dann geht das Gezerre los, wieviel man verlangen will und für den Käufer, wieviel er bereit ist zu bezahlen. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen allen beteiligten Parteien, läuft die Sache wohl auf eine Teilungsversteigerung hinaus. Dabei kann jeder mitbieten. Also jeder Erbe, Ihr als Mieter und auch Dritte. Ersteigert ein Dritter das Haus, habt ihr einen neuen Vermieter, der den Mietvertrag erst einmal übernehmen muss. Bis dahin kann aber viel Zeit vergehen. In dieser Zeit könnte es passieren, dass ihr Mieterhöhungsverlangen bekommt, die ihr jeweils sorgfältig prüfen solltet und nur dann ablehnen solltet, wenn es dazu einen triftigen Grund gibt.

Können die Erben meine Miete dem Mietspiegel anpassen?

Ja, denn sie sind die neuen Vermieter.

Können Sie mir ohne das Eigenbedarf ist Kündigen?

Wenn keine anderen Gründe, z. B. Mietrückstände oder unregelmäßige/unpünktliche Mietzahlungen, vorliegen eigentlich nicht.

Kann bzw, soll ich einen Nachlassverwalter beantragen, ich weiss ja nich wielange die gemeinschaft andauert.

Einen Nachlaßverwalter gibt es nur wenn keine Erben vorhanden oder bekannt sind. Als Mieter hast Du damit nichts zu tun bzw. geht Dich das nichts an.

Was ist, wenn an diesem alten Haus was ist, muss ich mich mit 12 Leuten herumärgern.

Ne, nur mit der Partei Vermieter.

Blöd ist nur das Du bei evtl. Schriftverkehr alle nennen mußt. Unter 2 Seiten, wenn das reicht, ist das nicht.

DerHans  04.03.2013, 11:29

Die Erbengemeinschaft kann die Vereinbarungen des Mietvertrages nur mit den entsprechenden gesetzlichen Auflagen verändern. Auch der mündliche Mietvertrag ist voll gültig.

  • Die Miete kann korrigiert werden im Rahmen der Höchstgrenzen für Mietsteigerungen.
  • Ohne Eigenbedarf ist eine Kündigung ausgeschlossen
  • Ist nicht dein Nachlass, also bringt das nichts.
mtpcBach 
Beitragsersteller
 03.03.2013, 18:28

Danke für die schnellen Antworten. Aber ich brauch doch einen Ansprechpartner für das Haus. Ich kann doch nicht immer alle 12 fragen müssen.

anitari  03.03.2013, 19:02
@mtpcBach

Aber ich brauch doch einen Ansprechpartner für das Haus.

Hast Du doch. Den Vermieter. Das der aus 12 Personen besteht spielt keine Rolle, bzw. ist nur dumm bei wichtigem Schriftverkehr, weil alle Personen genannt werden müssen.