HDV: Vermietersache oder Mieter?
Hallo , ein bekannter von mir ist in eine neue Wohnung gezogen , er hatte bei einem Anbieter Internet und HDV in Auftrag gegeben , der Techniker kam auch heute und meinte das die Anlage zu veraltet sei das man ein Potentialausgleich machen müsste , Die Vermieterin möchte dies aber nicht, wenn dann auf kosten des Mieters , ist das richtig so? Der Internetanbieter hat somit den Auftrag komplett storniert. Über antwort und hilfe wäre ich dankbar
6 Antworten
Um welchen Anschlusstyp geht es? Kabel? Der Anbieter wird seine Gründe haben. In alten Häusern gibt es da Mängel. Die Frage ist, ob der fehlende Potentialausgleich überhaupt noch hinnehmbar ist. Da könnten auch Sicherheitsrisiken bestehen. Leider wird es nicht möglich sein einen Fachmann zu holen und kostenfrei eine Beurteilung der Situation zu bekommen. Bei gravierenden Mängeln kann die Eigentümerin die Veränderungen nicht dem Mieter anlasten.
normales Telefon und Inet sind möglich? Dein Wunsch ist aber HDV, damit bist du in der Pflicht. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet.
Der Mieter hätte sich vorab über die Verfügbarkeit informieren müssen und muss, wenn die Hausinstallation nicht ausreicht jetzt eben selber für die Modernisierung aufkommen.
Den Anspruch auf den Betrieb eines Fernsehers mag es wohl geben, und ggf. hat ein Mieter sogar das Recht eine Satelittenschüssel an der Fassade, Balkon oder auf dem Dach zu befestigen - aber es steht nirgendwo geschrieben, dass eine Empangsanlage (sofern vorhanden) immer auf dem neuesten Stand zu halten ist.
Sofern die Nutzung einer Empfangsanlage Bestandteil des Mietvertrages ist, muss sie zwar funktionsfähig und sicher sein, mehr aber auch nicht.
Es fehlt ein potentialausgleich. Also ein kabel von der erdung des stromanschlusses an der hauseinfürhung zum kabelanschluss im keller. Sind 15m kabel, eine schiene anbohren,
das hat er mir jetzt noch geschrieben
Ohne Potentialausgleich gibt es keinen Kabelanschluss.
Die Vermieterin ist eigentlich ziemlich dumm. Wenn es schon die Möglichkeit gibt, ihr Haus an das Kabelnetz anzuschließen, was bei weitem nicht überall der Fall ist, sollte sie auch damit einverstanden sein.
Denkbar wäre in Eurem Fall eine Kostenteilung 50:50 oder, wie die Vermieterin schon meint, auf Deine Kosten, aber mit der Möglichkeit, die Installation bei Deinem Auszug wieder zu entfernen. Beim Auszug könntest Du dann die Vermieterin fragen, ob sie einverstanden ist mit dem Ausbau und damit der vollständigen Entfernung des Kabelanschlusses oder ob sie die Installation, die nicht veraltet und das Haus aufwertet, nicht doch noch nachträglich bezahlt.
Da die Vermieterin mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bei der nächsten Mietersuche den Kabelanschluss als positives Merkmal werblich einsetzen wird, bleibt ihr dann wohl keine andere Möglichkeit.
Achtung: Wenn was auf Deine Kosten installiert wird, unbedingt die Erlaubnis, die Kostenregelung und die Möglichkeit zum Ausbau beim Auszug schriftlich regeln.
Normalerweise gibt es da selten Probleme. Aber wenn Eigentümer aus "Sparsamkeit" die Anlagen verrotten lassen, gibt es solche Probleme öfter. Zumindest hat der Mieter Anspruch auf die Möglichkeit TV-Geräte zu betreiben. Die Hausinstallation muss zumindest dafür ausreichen, dass jeder einige grundsätzliche Möglichkeiten hat, wie z. B. Telefon, Radio, Fernsehen. Ein fehlender Potentialausgleich kann auch ein Sicherheitsrisiko sein. Da kann die Eignerin nicht einfach die Kosten den Mietern anhängen.