Steckdosen und Schalter in Mietwohnung ausgetauscht - wer bezahlt?
Hallo ihr Lieben!
Wir sind Anfang des Jahres in eine neue Wohnung gezogen, aus welcher wir nun wieder ausziehen, da wir in ein kleines Haus ziehen werden. Während der Mietzeit hatte mein Freund (gelernter Elektriker und Techniker) alle Steckdosen und Schalter ausgestauscht, da diese schon sehr alt und nicht Sicher waren (wir haben eine kleine Tochter und die alten Steckdosen hatten keinen Kinderschutz). Die Vermieterin weiß davon und möchte die Steckdosen, welche wir verbaut haben, behalten. Da wir nun wieder ausziehen fragen wir uns, ob unsere Vermieterin die Schalter und Steckdosen bezahlen muss?
Danke für eure Antworten und viele Grüße!
9 Antworten
Ja. Wenn die Vermieterin möchte, dass sie drin bleiben, weil es eine Verbesserung für die Wohnung ist, dann muss sie euch dafür auch etwas zahlen. Hierfür gibt es sogar ein Gesetz in §539 Abs.1 BGB:
(1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen.
Herzlichen Dank für die Auszeichnung, freut mich.
Und genau das wird Euch wenig nützen.
Um Steckdosen kindersicher zu machen, muss man die Steckdosen nicht austauschen. Es gibt ganz praktische Einsätze, die alle nur wenige Cent kosten.
alle Steckdosen und Schalter ausgestauscht, da diese schon sehr alt und nicht Sicher waren
Wer hat das neutral beurteilt?
Grundsätzlich gilt: Wenn die Vermieterin der Meinung ist, dass die vorhandenen Steckdosen alle in Ordnung waren und es keinen wirklichen Grund gab, die alten Steckdosen und Schalter auszutauschen, könnte sie sich auf den Standpunkt zurückzahlen, dass sie nur den Mehrwert bezahlt., also z. B. 50 % oder nur 30 %.
Ihr habt keinesfalls den Anspruch auf 100 %, es sei denn, die Vermieterin hätte Euch vor dem Austausch ausdrücklich dazu beauftragt. Dann gäbe es jetzt aber nicht die Frage. Insofern stimmt es genau, was Renick schreibt:
dann muss sie euch dafür auch etwas zahlen.
Aber nicht alles.
Hallo, auch nochmal vielen Dank für Ihre Antwort! Generell wollten wir nur wissen, wie es da rechtlich aussieht. Geeinigt haben wir uns bereits mit unserer Vermieterin.
Natürlich nicht! Warum auch. Wenn ihr die freiwillig einbaut ist das euer Ding. Ihr könntet sie ja wieder zurückmontieren. Als Vermieter würde ich das sogar von euch verlangen.
Wenn die Vermieterin die neuen Steckdosen behalten will dann gebt ihr die Rechnung und soll sie es komplett zahlen.
Baut doch einfach die alten Schalter und Steckdosen wieder ein. Die werdet ihr doch nicht etwa entsorgt haben?
Da wir nun wieder ausziehen fragen wir uns, ob unsere Vermieterin die Schalter und Steckdosen bezahlen muss, wenn wir sie drin lassen?
Nein- muss sie nicht. Allerdings dürft ihr auch die alten Steckdosen wieder einbauen.
Aber Ihr könnt sie fragen, ob sie denn mindestens die wertverbessernden Materialkosten übernehmen würde.
Ok, danke!
Genau das wollten wir wissen, vielen Dank!