Defekte Antennensteckdose - Was tun?
Guten Tag Zusammen, ich habe folgendes Problem:
Hier ein paar Fakten: Mietwohnug mit 15 Parteien Anbieter ist unitymedia ein Anschluss in der Wohnung der in Reihe geschaltet in drei Räume verteilt wird.
Raum 1 Arbeitszimmer Raum 2 Schlafzimmer Raum 3 Wohnzimmer
TV im Arbeitszimmer klappt. TV im Schlafzimmer klappt nicht :-( TV im Wohnzimmer klappt.
Ich habe sämtliche Kombinationen aus Geräte und Kabel probiert. Daran liegt es nicht. Also kann es nur die Dose sein. Ich habe die Dose aufgemacht um mir anzusehen ob was nicht gut aussieht. Aber Fehlanzeige, alles sieht gut aus, bis auf die Isolierung, die sieht nicht sehr gut aus.
Ich habe eine neue Dose gekauft und angeschlossen, und auch das half nicht. Nachdem ich die alte Dose wieder eingebaut habe ist nun der Empfang im Zimmer 3 nicht mehr so gut wie vorher. Daher gehe ich davon aus, dass es an der Verkabelung liegt.
Jetzt habe ich die Vermieterin angeschrieben, aber die will nichts machen, ich hätte ja einen funktionstüchtigen Anschluss. Und außerdem wäre unitymedia dafür zuständig. Schwachsinn finde ich...Ich bleibe da hardnäckig und bestehe auf eine Behebung des Defekts. Denn ich selbst will das nicht machen, da die Kabel recht kurz sind und ein Fehler wohl nicht mehr korrigiert werden könnte.
Jetzt meine Frage: Ist das Sache des Mieters oder der Vermietung? Wenn ich jetzt einen Techniker kommen lasse, wer zahlt ? Bleib ich drauf sitzen ?
Oder kann ich es doch irgendwie selber machen ?
3 Antworten
Reihenschaltung von TV-Dosen sind zwar möglich aber technischer Unfug. Bei einem Kabelanschluss für die Wohnung kann die Splittung in drei Anschlüsse durchaus schon zu Problemen führen, wenn das Signal vom Verteiler aus in die Wohnung zu schwach ist. Um das konkret festzustellen oder einen Kabelfehler zu orten muss ein Techniker beauftragt werden, was nicht im Auftragsbereich des Mieters liegt. Der Vermieter hat die Mietsache mit drei TV-Dosen übergeben. Also hat er für deren Funktion zu sorgen. Der Kabelbetreiber hat ein ausreichendes Signal bis zum Vertragspartner sicherzustellen. Bist du Vertragspartner des Kabelbetreibers?
Das bedeutet, dass du Gebühren für TV-Empfang an den Vermieter bezahlst.
genau so sehe ich das auch. Ich habe die Wohnung mit drei Anschlüssen übernommen. Und jetzt nach einem Jahr will ich einen zweiten TV aufstellen und dabei habe ich festgestellt, dass die Dose nicht geht.
D.h. die technischen Grundvoraussetzungen sind nicht in Ordnung und müssen korrigiert werden. Und nicht auf meine Kosten. Bei Sachen die verschleißen sehe ich das ein, das dies Mietersache ist. Aber nicht bei sowas.
Vertragspartner bin ich nicht, sondern der Vermieter oder die Hausverwaltung.
Vermieter muss nur bis zur ersten "Dose" bezahlen. Und dort hast du ja Empfang.
Die anderen sind Umbauten deines Vormieters und somit keine Vermietersache.
Woher weißt du denn von Umbauten des Vormieters?
Weil in Mietwohungen mit vielen Parteien, Geld gespart wird und nur eine Dose im Wohnzimmer errichtet wird...
Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn das hier anders wäre.
Wir reden ja nicht über Sat. Sondern über Kabel, wo eben jeder Mieter im Grunde selbst hand anlegen kann.
Außerdem ist UnityMedia schon seit mindestens 10 Jahren dabei und fordert eine Sternschaltung, für jede Dose.
Also, so ist es bei uns definitiv nicht. die erste Dose ist im Arbeitszimmer. D.h. nach dir muss ich das arbeitszimmer als Wohnzimmer machen ?
Und Kabelschächte durch die Wand zu ziehen, und unterputzdosen einbauen, ist nachträglich wohl nicht gemacht worden.
Mit Deinen Reparaturversuchen hast Du jetzt sowieso schlechte Karten. Wenn der Installateur das bemerkt, musst Du sowieso selbst zahlen.
Im übrigen: Kann man als Mieter nicht auch einmal für den Komfort, den man sich wünscht, selbst ein paar Euro in die Hand nehmen?
genau so sehe ich das auch. Ich habe die Wohnung mit drei Anschlüssen übernommen. Und jetzt nach einem Jahr will ich einen zweiten TV aufstellen und dabei habe ich festgestellt, dass die Dose nicht geht.
D.h. die technischen Grundvoraussetzungen sind nicht in Ordnung und müssen korrigiert werden. Und nicht auf meine Kosten. Bei Sachen die verschleißen sehe ich das ein, das dies Mietersache ist. Aber nicht bei sowas.
Vertragspartner bin ich nicht, sondern der Vermieter oder die Hausverwaltung.