Vermieter repariert Garagentorgriff nicht, was kann man machen?

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Sie müssen den Mangel schriftlich melden, Telefonate zählen nicht. In dieser schriftlichen Mängelmeldung setzen sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des mangels von 14 Tagen und eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen. Teilen sie ihm gleichzeitig mit, dass nach fruchtlosem verstreichen der Fristen durch sie eine Ersatzvornahme durchgeführt werden wird. Das müssen sie dann aber auch tun und eine Firma beauftragen. Die Rechnung senden sie dann dem Vermieter. Bezahlt er diese nicht, setzen sie die Kosten von der Miete ab. Gleichzeitig machen sie ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Mängel Meldung eine Mietminderung, da sie die Garage nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Lottchen91 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 16:03

danke =)

Mann! Kauf für 4 Euro 50 einen neuen griff, schraub den ran und gut is.

Lottchen91 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 23:51

Mein Freund hatte schon einen gekauft, aber das wechseln geht nicht so leicht, weil der so aufgesprungen ist, dass man ihn nicht runter kriegt. Ohne evtl noch was anderes kaputt zu machen. Das soll dann lieber der Haus und Hof Typ machen.

sunnyhyde  20.06.2013, 23:50

denke ich auch...was soll die ganze aufregung...der griff funktioniert ja noch...zur not kannste ja die rechnung aufbewahren und ihm, wenn er dir die nk gibt weiterreichen oder verrechnen,

wenn das ein typischer garagentorgriff mit integriertem schloß ist, dann wird ein austausch etwas teurer.

setze dem vermieter eine frist (richtig formell mit einschreiben) und drohe an, nach fruchtlosem ablauf der frist die mietzahlung für die garage wegen unbrauchbarkeit durch verletzungsgefahr einzustellen. zwar könnte dein freund auch den griff selbst reparieren lassen und die kosten mit den mieten der nächsten monate verrechnen, aber das ist offenbar das ziel des vermieters, damit er keinen finger krumm machen muss.

wiki01  20.06.2013, 23:59

Na, das ist dann ja ein toller Beginn eines Mietverhältnisses. Auf solche Mieter freue ich mich schon immer. Wegen so einem dummen Griff gleich zu Anfang eines Mietverhältnisses gleich drohen und fristen setzen. Gehts noch? Vielleicht solltest du mal nachlesen, dass eine Garage nicht einmal ein Tor braucht, wenn es hart auf hart kommt.

akino47  21.06.2013, 00:13
@wiki01

deine ansicht paßt zu einem devoten, braven und äußerst geduldigen kleinbürger, der sich alles gefallen läßt. schließlich gibt es rechte und pflichten, nicht nur für den mieter. wenn ich für eine intakte garage bezahle, dann habe ich auch das recht, eine intakte zu verlangen.

und wenn sich der vermieter stur stellt (und nur dann) dann muss man eben einen gang härter schalten.

und frage mal deine kfz-versicherung, wie sie deine unverschlossene garage bei teilkaskoschäden (diebstahl) bewertet, wenn die garage (statt laternengarage) in den tarif-parametern eingeflossen ist.

Lottchen91 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 10:12
@wiki01

achso klar, man findets als Mieter natürlich toll, sich jeden Morgen die Finger dran aufzuschneiden -.- der Vermieter und auch der Haus und Hof mensch haben ja sogar beide bestätigt, dass der griff gemacht werden muss und an der garage daneben die grad unvermietet ist, auch, da siehts genauso aus. meinem freund gefällt es auch nicht, da gleich drohen zu müssen, aber wenn sich einfach nichts rührt? das erste melden des schadens ist 4 monate her!!! und da das ja alle nicht so wild finden, kanns ja dann auch nicht so ein problem sein, das mal eben zu machen. der haus und hof typ ist auch oft genug da, allerdings immer in irgendwelchen wohnungen, sonst hätten wir den ja auch mal angesprochen. und es geht ja NICHT ums prinzip das der griff kaputt ist, sondern auch darum, dass er dann evtl eines morgens gar nicht mehr funktioniert und dann steht mein freund da und muss seinem chef erklären, warum er sein auto nicht aus der garage kriegt.

KaeteK  21.06.2013, 12:14
@wiki01

@wiki01 - ein guter Vermieter lässt sich nur einmal bitten, sein Eigentum instandzusetzen...Gerade wenn man neu eingezogen ist, sollten die Dinge auch 100% funktionieren. Dazu nimmt man ja die Wohnung und auch die Garage ab. Auch bei uns wird jedesmal der Tiefgaragenplatz abgenommen, wenn ein Mieter auszieht. Wäre das mit der Garage geschehen, wäre der Griff schon längst dran. Das bedeutet aber nicht, dass der Mieter nicht auch Pflichten hat - nur in diesem Fall ist wohl der Vermieter gefragt. Und die Garage hat nun mal ein Tor...