Garagentor defekt - Auto steht drin und kann nicht genutzt werden
Hallo,
eben kommt man zu Fuß nach Hause (Stadtbummel, etc.) und die gemietete Doppelgarage steht offen...das elektrische Tor wird runter gelassen, doch ab der Hälfte wird erkannt, dass es schief herunter geht. Sofort gestoppt!
Der Vermieter ist nicht zu erreichen, da nur die Geschäftsnummer von ihm bekannt ist, aber vor Montag geht da leider nix...
Nach dem erfolglosen Versuch das Garagentor wieder zum Laufen zu bekommen, fällt einem ein kleiner, am Boden liegender, zerknitterter Zettel auf. "Garagentor defekt!" So wie der Zettel ausschaut ist der wohl vom Wind weggeweht worden oder so uns lag schon ne Weile auf der Straße?!
Vermutlich von dem anderen Garagennutzer vefasst. Doch dessen Auto fehlt...
Was soll man nun tun? Klar, heute Mittag mal beim anderen Mieter klingeln - aber wie bekommt man das nun in der defekten Garage eingesperrt stehende Auto wieder raus?
Montag um 7 sollte man damit zur Arbeit?!
Wer muss eigtl. die Reparatur bezahlen? Kann einem eine Schuld zugewiesen werden obwohl man nicht über den Defekt informiert wurde bzw. ein kleiner Zettel wurde zwar geschrieben aber lag ja nicht direkt am Tor oder am Auto an der Scheibe, etc.
Man hätte ja den Drehzylinder abkleben können oder so...
Wenn man das Auto bis Montag nicht frei bekommt, wer haftet dann für Folgekosten wie Zugticket oder Mietauto?
Hoff ihr könnt mir nen guten Rat geben :-)
5 Antworten
1. Das defekte Tor ist ein Mangel der Mietsache. Diesen muss der Vermieter auf seine Kosten beseitigen.
2. Etwas anderes würde nur gelten, wenn du erwiesenermaßen das Tor kaputt gemacht hast. Das ist nicht der Fall. Das Tor war schon kaputt.
3. Man könnte sich höchstens Gedanken darüber machen, ob du eine Mitschuld trägst, weil du den Zettel nicht gesehen, deshalb das Tor betätigt hast und es deshalb noch mehr kaputt gegangen ist. Aber auch dafür trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast, so dass ich mir darüber jetzt keine Gedanken machen würde. So wie du es geschildert hast spricht auch einiges dafür, dass der Zettel schon am Boden lag, du ihn also nicht sehen konntest. Dann wärst du aus dem Schneider.
4. Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden. Wenn man deinen Vermieter am Wochenende nicht erreichen kann, dann musst du das am Montag morgen tun.
5. Für die Folgekosten muss der Vermieter nach § 536a Absatz 1 BGB aufkommen. Er gibt dir einen Schadensersatzanspruch, der auch die Kosten eines Ersatztransportmittels umfasst. Normalerweise setzt das erst eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung voraus. Die ist dir aber in diesem Fall entsprechend § 543 Absatz 3 Nummer 2 BGB nicht zumutbar, da du sonst zu spät zur Arbeit kämest. Wenn der Vermieter keine Möglichkeit schafft, Mängel auch am Wochenende zu melden (Viele Vermieter machen das mittlerweile), muss er die Konsequenzen davon tragen.
LG
C.
Hmmm, eigentlich sollte man sich, wenn man das "Doppeltor" einer Garage offen stehen sieht, zuerst Gedanken darüber machen warum das so sein könnte und nicht einfach handeln.Dann wäre einem ggf. die ja auch gefundene Nachricht aufgefallen.
Etwas kurios ist der Zeitpunkt der Fragestellung vor ca. 6 Stunden.
Ansonsten, wer auch immer letztlich für die jetzt entstehenden Kosten aufkommt, kann am 1. Advent-Sonntag sicher niemand eindeutig klären. Allerdings dürfte ein Mietauto oder ein heutiger Notdienst im Vergleich zu Bahn o.ä. Tiicket unverhältnismässig hoch und somit unangeraten sein.
Das Tor steht öfter offen, es wurde mit dem anderen Mieter so abgesprochen (den nötigen Bedarf hierzu gibt es). Aber sollte es dem anderen Nutzer auffallen, so schließt man es.
Weshalb ist es kurios wenn man sofort einen Rat sucht?
Dem Mieter duerfte hier wohl kaum eine zur Haftung fuehrende Fahrlaessigkeit vorgeworfen werden koennen. Wer nun die Reparatur bezahlt, haengt davon ab, warum das Tor denn nun kaputt gegangen ist. Grundsaetzlich zahlt hier aber erst einmal der Vermieter. Nur wenn der dann einen Schaediger ausfindig machen kann, der den Schaden mutwillig oder fahrlaessig verursacht hat, koennte er versuchen, diesen ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen.
Die Folgekosten (Zugticket) duerften aber dem allgemeinen gefahrenbereich des betroffenen Mieters zuzuordnen sein.
Keinesfalls sollte hier versucht werden, das Garagentor gewaltsam zu oeffnen. Fuer dabei moeglicherweise zusaetzlich entstehende Schaeden koennte man dann naemlich in Anspruch genommen werden.
Wenn du nicht in geeigneter Weise auf die Funktionsuntuechtigkeit hingewiesen wurdest, kannst du auch nicht fuer Schaeden haftbar gemacht werden, die du im Vertrauen auf die Funktionstuechtigkeit durch das Ausloesen der Funktion herbeigefuehrt hast.
Ich frage mich nur gerade, wieso der am Boden liegende Zettel mit dem Warnhinweis zerknittert war. Starker Wind kann zwar einen nicht ausreichend befestigten Zettel abreissen, zerknittern kann er ihn aber wohl eher nicht.
An dem Zettel waren 2 Tesa Streifen drauf. Der eine wurde aber schonmal an dem Zettel angebracht und wieder abgerissen (Papierreste am Tesa-Streifen und Abtragung am Zettel erkennbar).
In unserer Straße laufen oft Betrunkene oder des Nachbars pubertierende Kinder umher. Auch wurde bereits ein Werbeplakat abgerissen...?!
Eine gutachtermaessige Untersuchung des Zettels wird aus der ferne kaum moeglich sein. Letztendlich kommt es halt darauf an, ob du wirklich in geeigneter Weise auf die Funktionsuntuechtigkeit hingewiesen wurdest oder nicht. Ein auf dem Fussboden zerknittert herumliegender Zettel duerfte hierfuer kaum ausreichen, ein auf dem Fussboden liegender (abgefallener) Zettel, auf dem der Warnhinweis deutlich erkennbar ist oder haette erkannt werden muessen, koennte u.U. hingegen sehr wohl ausreichen.
Noch einmal: Wenn der Vermieter dich duer den Schaden in Anspruch nehmen willst, muss er nachweisen, dass du die zu einer weiteren Beschaedigung fuehrende Funktion ausgeloest hast, obwohl du in geeigneter Weise auf die damit verbundene Gefahr hingewiesen wurdest. Wie er diesen Nachweis erbringt, bleibt ihm ueberlassen.
Noch etwas: Du schreibst, dass du versucht hast, das Tor wieder irgendwie zum Laufen zu bringen. Wenn du hierbei irgend etwas zusaetzlich kaputt gemacht hast, koennte daraus durchaus eine Haftung deinerseits fuer die zusaetzlichen Schaeden erwachsen sein.
Weiterhin schreibst du, der Oeffnungs- und Schliessmechanismus werde nicht gewartet. Zwar ist der Vermieter fuer die Instandhaltung zustaendig, ebenso obliegt dem Mieter aber auch eine pflegliche Behandlung der Mietsache ... und dazu zaehlt m. E. auch das gelegentliche Oelen beim Garagentor.
Nein, man hat lediglich versucht das Tor in die Schiene zu drücken, hat sich aber kein cm bewegen lassen. Steht unter starker Spannung.
Also wird einem der Vermieter wohl kein Nachweis erbringen können dass man gewusst habe das Tor sei defekt?!
Du schreibst jedoch wenn der Zettel als Warnung angebracht worden sei und trotzdem abgefallen ist /abgerissen wurde, dann wäre ich hinreichend informiert worden ohne es jedoch zu wissen?
Ja gefettet ist das Tor - zumindest waren es meine Hände nach der Ursachenforschung ;-)
Nein, ich schrieb, dass ein heruntergefallener Warnhinweis moeglicherweise immer noch eine geeignete Warnung darstellen kann, nicht aber, dass sie dies zwangslaeufig auch muss. Ich hatte dabei einen DIN A 4 Zettel im Sinn, der mit Schrift nach oben vor der Garage auf dem Boden liegt und auf dem in dicken Lettern steht: "Tor kaputt! Nicht bewegen!". Oder auch ein Pappschild mit Schrift nach unten, wenn es auffaellig da liegt, wo normalerweise alles gepflegt aussieht.
Es kommt - wie eigentlich immer - auf die Einzelfallbetrachtung an. Wusstest du von der Funktionsuntuechtigkeit oder haettest du bei Anwendnung der gebotenen Sorgfalt davon wissen muessen, haftest du. Wusstest du nicht davon und haettest auch nicht davon wissen muessen, haftest du nicht.
Jedes elektrisch betriebene Tor sollte eine mechanische Vorrichtung verfügen mit der man bei Stromausfall das Tor mechanisch betätigen kann.
Hilft leider nicht, da das Tor klemmt...
;-)
Schande über mich, den Tipp hätte ich auch geben müssen, wurde aber durch den Zeitpunkt der Fragestellung völlig aus dem Konzept gebracht. DH
vergessen, zetttel, sonst was...
sonntag was einfallen lassen, fahrrad, taxi simsalabim.
aber eines ist klar, der vermieter ist außen vor!
(absolut sicher!)
Also, da hier offensichtlich nur Punktesammlung von Ihnen betrieben wird (andere Beiträge beweisen dies) und das genannte falsch ist, bitte ich um Unterlassung von weiteren unqualifzierten Meldungen ;)
Weshalb soll er außen vor sein? -> klar wenn der andere Mieter grob Fahrlässig i.was damit zu tun hatte...
Das Rolltor wird nich gewartet und das sieht man auch...Schmutz und Staub, etc.!
Es ist am Tor zu erkennen, dass die Rollen/Aufhängung verbogen sind/ist und es liegen 2 Rollen nebendran an der Wand!
So ist es. Grundsaetzlich ist der Vermieter fuer die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Ob dieser nun einen anderen wegen des Schadens in Anspruch nehmen kann, haengt von den uns nicht bekannten naeheren Umstaenden ab.
Der Mieter ist aber auch zur Meldung von Schaeden an der Mietsache verpflichtet. Sollte hier schon laenger eine Fubnktionsstoerung vorgelegen haben und absehbar gewesen sein, dass diese zu einem Totalausfall oder auch nur zu weiteren Schaeden fuehren kann, ohne dass dies dem Vermieter gemeldet wurde, koennte dies sehr wohl einen Haftungsanspruch des Vermieters gegenueber dem betreffenden Mieter ausloesen (allerdings nur bezueglich solcher Schaeden, die nicht aufgetreten waeren, wenn die Funktionsstoerung rechtzeitig gemeldet und behoben worden waere).
Eine Funktionsstörung bestand bisher nicht. Gestern Mittag ging das Rolltor noch "einwandfrei".
Die näheren Umstände, die zum Versagen der Rolltorfunktion führten, sind auch mir noch unbekannt...vermute aber dass entweder eine Rolle aus der Führungsschiene sprang (Mangels Wartung, Materialverschleiß, etc.) oder aber eine äußere Krafteinwirkung (der andere Garagenmieter parkt immer mit 2 Autos auf seinem Stellplatz und ist daher mit dem 2. Auto nur wenige cm vom Tor entfernt - würde das Fehlen des 2. Autos erklären; ist und bleibt vorerst aber lediglich reine Spekulation) statt fand.
Ok, danke schon mal :)
Kann man zu Rechenschaft gezogen werden wenn man davon ausgeht "ganz normal" das Tor schließen zu wollen, da die Garage offen steht und man nicht informiert wurde (Telefonisch, etc.) und der Warnhinweis nicht schlüssig genug ist bzw. ohnehin fehlte/wie am Boden liegender Abfall wirkte und erst danach beim genaueren Erkunden der Sachlage bemerkt wird?