Vermieter öffnet meine POst

12 Antworten

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  1. Er darf sie nicht öffnen.
  2. Er muss die Post weitergeben, ansonsten ist das Unterschlagung.
  3. Ein Mietrückstand berechtigt ihn nicht zu 1 oder2.
GarfieldSL  03.08.2011, 17:27

Danke für den Stern

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Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Zeige ihn an wegen Verstoß gegen das Postgeheimnis und vor allem wegen Unterschlagung. Vielleicht bist Du ihm dann nix mehr schuldig. Kommt auf den Richter und Deinen Schadensersatzanspruch an.

XtraDry  03.08.2011, 17:06

Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen...

Ich kann den Aussagen hier eine andere Perspektive hinzufügen:

Rede mit dem Postboten!!!!!

Wenn der einfach mal so ein Paket an einen Nachbarn gibt OHNE dich mit einem ausgefüllten Formular daran zu erinnern, dann hat er seine Zustellpflicht verletzt.

Ich würde mich da mal an die Post wenden, das Paket ist noch nicht bei dir angekommen.

Nicht jede Nachbarschaft eignet sich für derartiges Vorgehen.

Ich kann daraus nicht lesen, dass er sie geöffnet hat...

Es gibt ein Postgeheimnis. Wenn du Zeugen hast, dass der Vermieter die Post öffnet, dann kannst du ihn anzeigen. Ohne Zeugen wird das nichts. Installiere einen ordentlichen Briefkasten an deinem gemieteten Haus. Darauf hat er keinen Zugriff.

Und zahle deine Mietschulden! Rein theoretisch dürfte er dir schon längst gekündigt haben. Er kommt dir also sogar noch entgegen. Erlaubt aber nicht, dass er in deiner Post wühlt oder sie dir unterschlägt.