Baugenehmigung für L-Steine?
Hallo, wir haben ein Grundstück, welches wir zum Teil noch 1,5m auffüllen müssen gekauft. Jetzt haben wir ein vereinfachtes Bauverfahren beantragt, und da wir gesagt bekommen haben das wir keine Genehmigung für die Aufstellung von L-Steinen benötigen, dies schon getan.... Jetzt haben wir einen Baustop bekommen und sollen eine Strafe zahlen. Ist das so??? Die L-Steine sind zur besseren Abgrenzung beim späteren Auffüllen.Ach ja und wir hätten mit der Auffüllung begonnen. Was aber ja so nicht stimmt, sondern die Erde die für die L-Steine weg mußte haben wir vor den L-Steinen auf dem Grundstück verteilt. Vielen Dank für Eure Hilfe
4 Antworten
Grundstück, welches wir zum Teil noch 1,5m auffüllen müssen
Allein deswegen lohnt es sich, sich zu erkundigen. Bei uns gibt es z.B. einen qualifizierten Bebauungsplan, der Veränderungen des Grundstücksniveaus nur in einem Bereich bis 1m erlaubt. Alles darüber ist genehmigungspflichtig.
Das Bau- und Nachbarschaftsrecht sind - wie die meisten rechtlichen Angelegenheiten - ein komplexes und kompliziertes Ding. Ich würde Dir hier raten nicht groß auf Laienmeinungen zu setzen (wir wissen ja, "Recht haben und Recht bekommen") sondern entweder bezahlen und die Dinge ihren Lauf gehen lassen (und damit das Thema dann aber auch abschließen) oder aber, wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt oder die Strafzahlung zu hoch scheint, auf jeden Fall Widerspruch einlegen und dann einen guten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, aufsuchen und den die Dinge klären und ggfs. regeln lassen.
Viel Glück!
So ein Blödsinn. Anwälte haften für Fehler bei der Sachbehandlung und falscher Rechtsauskunft. Andere, die hier und anderswo falsche Meinungen und Rechtsvermutungen posten, tun dies nicht.
Wenn ein Bauherr wie hier die für ihn gültige Bauordnung nicht versteht, hat er Bedarf an kompetenter Rechtsberatung, um Strafen oder Zwangsgelder zu vermeiden.
Sowas naives! Träum weiter! Es gibt keinen RA, der wegen eines verlorenen Prozesses erfolgreich in Regress genommen wurde!
Wenn Ihr eine Genehmigung zum Auffüllen haben solltet hättet ihr dort auch die Stützmauern eintragen müssen. Derartige Mauern sind in der Regel innerhalb der Abstandsflächen unzulässig.
Da auch baugenehmigungsfreie Vorhaben alle Bauvorschriften einhalten müssen ist es unwichtig, ob eine Baugenehmigungspflicht besteht. Diese ist in jeder Landesbauordnung unterschiedlich geregelt; Stützmauern über 1,00m sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Hm dann werden wir wohl die "Strafe" zahlen müssen :-( Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe muß ich, falls die Mauer noch nicht eingetragen ist, diese dann nachträglich eintragen lassen????
Vielen Dank für Ihre Antwort hat uns weiter geholfen.....
Was heißt denn "eintragen"? Wenn Ihr eine Baugenehmigung braucht muss die Mauer im Bauantrag eingezeichnet sein; ob dazu ein Abweichungs/Befreiungsantrag mit Einverständnis des Nachbarn nötig ist muss örtlich entschieden werden.
Für Baugenehmigungsverfahren gibt es umfangreiche Vorschriften; die darf auch nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser einreichen. Und der soll alles wissen, was baurechtlich relevant ist; GF kann diesen Fachmann nicht ersetzen!!!
Und denkt daran: Mündliche Baugenehmigungen gibt es nicht und Auskünfte von Sachbearbeitern der Behörde unterliegen nicht mehr der Amtshaftung!!!
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Unser Grundstück ist 42m lang auf ca der Hälfte haben wir von rechts nach links L Steine gestellt. Diese ragen 90 cm aus dem Boden. Der vordere Teil soll später aufgefüllt werden dahinter kommt der Garten der tiefer liegt. Damit es einen Geraden Abschluss zwischen Terrasse und Garten gibt haben wir auf unserem Grundstück auf der Hälfte diese Steine gestellt....
Wenn die Mauer 3m von der Grundstücksgrenze entfernt ist und nicht höher als 0,90m aus der GOF herausragt ist sie natürlich baugenehmigungsfrei und braucht auch kein Geländer
Tja, eine Stützmauer in dieser Größenordnung ist eine bauliche Anlage und kann nicht einfach ohne Bauantrag erstellt werden. Das hätte euer Planverfasser aber wissen müssen.
Rein rechtlich habt ihr mit der Setzung der L-Steine versucht eine nicht genehmigte bauliche Anlage zu errichten. Das sagt aber nichts über die Zulässigkeit der Stützmauer aus.
Um die Mauer (sofern möglich) nachträglich zu legalisieren, soll euer Planverfasser ein Änderungsbaugesuch einreichen.
Das heißt, man sollte sich beim Bauen nicht auf mündliche Aussagen verlassen und möglichst alle Belange schriftlich klären?
Mündliche Baugenehmigungen gibt es nicht und Auskünfte von Sachbearbeitern der Behörde unterliegen nicht mehr der Amtshaftung!!!
Diese Aussage hilft nur Rechtsanwälten, die ihr Honorar auch dann erhalten, wenn sie Prozesse verlieren!