vermieter möchte rückwirkend die miete erhöhen ist das rechtskräftig?
5 Antworten
Meines Wissens muss die Mieterhöhung bei Wohnungen 3 Monate vorher bekannt gegeben werden. Rückwirkend, geht das nicht.
Ich editieren mal Die Themen. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, aber Rückwirkend, geht das nicht.
Eine Mieterhöhung für Wohnraum muss schriftlich erfolgen, muss begründet werden, muss von allen Vermietern ausgehen, muss an alle Mieter gerichtet sein und ist nur für die Zukunft möglich. Es sind Abstandsfristen und Kappungsgrenzen einzuhalten.
Wenn das Mieterhöhungsverlangen noch im Januar zugestellt würde, wäre der frühestmögliche Termin ab dem die höhere Miete verlangt werden darf, der 1. April. Bis dann liefe deine Überlegungsfrist ob du widerprichst, kündigst oder zustimmst.
Fehlt die Aufforderung zur Zustimmung, ist das MEV unwirksam.
Wird die höhere Miete gezahlt, gilt das als Zustimmung.
Der Vermieter könnte auf Zustimmung klagen, vorausgesetzt, er hat zur Zustimmung im MEV aufgefordert.
Sind die im ersten Absatz aufgeführten Kriterien nicht befolgt, ist das MEV unwirksam.
Falls du irrigerweise eine Erhöhung der Vorauszahlungen meinst, ist das keine Mieterhöhung, sondern eine Anpassung der V. nach einer negativen Betriebskostenabrechnung. Diese wäre aber auch erst ab übernächstem Monat nach Zustellung für die Zukunft gestattet.
Eine Mieterhöhung ist nur im Voraus zulässig. Frühestens mit Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens.
Gleiches gilt wenn die Nebenkostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung, die eine Nachzahlung ergab, erhöht werden sollen.
Als Ergänzung, falls man sich auf die Erhöhung nicht einlassen will:
Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
Eigendlich muss er sie so erhöhen das ich darauf hin kündigen könntet (meistens drei monate) oder es muss von vornerein im Vertrag stehen.
Rückwirkend ist keine Mieterhöhung zulässig.
der Vermieter hat ja noch kein schreiben an meine Mutter gesendet,sondern hat mir Privat eine Nachricht zukommen lassen das sie erhöhen will,und möchte schon für Dez. 2015 50 euro mehr haben ich denke da muß sie doch früher ankündigen