Vermieter möchte Miete früher doch ich befinde mich noch immer im zeitlichen Rahmen?
Die Miete wird (wie immer im Voraus) morgen auf seinem Konto eingehen. In meinem Mietvertrag steht deutlich, dass die Miete immer am dritten Werktag eintreffen muss. Da Donnerstag der erste Mai war also ein Feiertag, zählt dieser nicht als Werktag, offensichtlich. Dh: der erste Werktag war Freitag, der zweite ist heute, Montag, und der dritte wird morgen am sechsten Mai (Dienstag) sein. Nun steht doch gerade erzürnt mein Vermieter vor der Tür und schreit rum dass er seine Miete am ersten haben wollte und er mir fristlos kündigen wird??? Was meint ihr zu so einem Verhalten?
14 Antworten
Der Samstag gilt bei Mietzahlungen nicht als Werktag. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. (Wikipedia).
Du bist also im Recht und falls der Vermieter mit der Kündigung kommen sollte, würde ich mich an deiner Stelle an das Mieterbund wenden.
Danke Markus, du hast Recht. Hier der Link dazu für alle anderen: http://www.n-tv.de/ratgeber/Samstag-ist-kein-Werktag-article1050526.html
Demnach ist Morgen der dritte Werktag und meine Bank hat mir versichert, dass das Geld dann auch bereits auf dem Konto des Vermieters eingetroffen sein wird.
Und für alle die hier meinen, dass ich es nicht so kurzfristig hätte überweisen sollen: Ich befand mich auf Grund eines Todesfalles innerhalb der Familie im Ausland und normalerweise ist die Miete immer pünktlich am ersten auf dem Konto. Ich fand es nur nicht so toll, wie der Vermieter da einfach so vor meiner Tür stand und Terror gemacht hat...
Zu beachten ist, dass der im Gesetz bestimmte Werktag nicht dem Wochentag entspricht. Fällt also der 3. Werktag des Monats auf einen Samstag oder Sonntag, so tritt Verzug erst zum darauf folgenden Montag ein. Ansonsten ist bei der Berechnung der Werktage nach Ansicht des Bundesgerichtshofes allerdings der Samstag als Werktag mit zu zählen, so dass lediglich der Sonntag bei der Berechnung unberücksichtigt bleibt.
http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_04.html
Der dritte Werktag ist der jeweils letzte Termin. Wenn der Vermieter ausdrücklich den 1. des Monats als Zahlungstermin festlegen will, ist das auch in Ordnung so. Das müsste dann aber bereits im Mietvertrag so festgelegt sein.
Kündigung mit besonderem Grund kann er erst aussprechen, wenn du mit zwei Mieten im Verzug bist.
Aber ACHTUNG auch eine ständig verspätete Miete wäre ein ordentlicher Kündigungsgrund.
Das müsste dann aber bereits im Mietvertrag so festgelegt sein.
Wäre aber unwirksam.
Der Samstag ist auch ein Werktag somit ist der Dritte Werktag aber heute Montag den 05.05.2014
Ausnahme:
Der BGH (Urt. Vom 13.07.2010) entschieden, dass dann, wenn der „Dritte Werktag" ein Samstag ist, der Zahlungsverzug und seine Folgen erst nach dem folgenden Montag -also am Dienstag - eintritt. Der Samstag soll danach nicht als Werktag i.S.d. § 556b anzusehen sein.
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Das trifft ja nicht zu. Da schaut mal im Oktober 2014. Da ist der Dritte Werktag ein Samstag ( Freitag Feiertag), hier greift das oben genannte Urteil. Der dritte Werktag wird also nicht der Samstag sein sondern wegen dem 03.10. Feiertag auf den 6.10 ein Montag verschoben.-
Wo steht in dem Urteil, etwas davon, "Wenn der dritte Werktag ein Samstag ist"??
Bei den beiden Fällen um die es im BGH Urteil geht, erfolgte der Zahlungseingang bei den Vermietern jeweils an einem Dienstag den 5. des Monats - der Samstag war also der 2. des Monats - ergo der 2. Werktag. Die Vermieter scheiterten ja mit ihreren Klagen.
Somit kann deine Aussage also nicht stimmen.
Rechtlich gesehen bist Du auf der sicheren Seite.
Ich persönlich überweise die Miete nicht auf den letzten Drücker, sondern immer so, dass sie am 1. des Monats beim Vermieter ist.
Heute ist der dritte Werktag des Monats Mai. Samstag zählt als Werktag! Allerdings habe ich gerade auf Wikipedia nachgelesen, dass bei Mietzahlungen der Samstag nicht als Werktag zählen soll. Wie auch immer, es ist knapp bemessen, mit der Rechtzeitigkeit der Zahlung.
Der dritte WT des Monats Mai der für Mietüberweisungen relevant ist, ist 2014 der 6. Mai. Der Samstag wird lt. BGH nicht angerechnet, obwohl er natürlich ein Werktag ist. Da Banken Samstag nicht arbeiten, darf dem Mieter daraus kein Nachteil entstehen.
Liebe choloona...ja, und genau DAS, was Du hier wiederholst, habe ich geschrieben ;))
Wieso ist heute der Dritte? Der Samstag zählt nicht, siehe hierzu das Urteil des BGH in Bezug auf Mietzahlungen. http://www.n-tv.de/ratgeber/Samstag-ist-kein-Werktag-article1050526.html
Aber danke für die Antwort.