Unterschrift auf einem Schreiben vergessen
Ich habe an eine Firma ein Einschreiben + Rückschein verschickt und leider vergessen meine Unterschrift zu setzen.
Nun wird ein erneutes Schreiben + Unterschrift gewünscht. Wenn ich ein erneutes Einschreiben + Rückschein schicken sollte, dann würde mich das noch einmal ca. 5 € kosten und das möchte ich, wenn möglich, verhindern.
Wenn ich einen normalen Brief hinschicke, dann kann die Gegenseite behaupten, sie hätten ihn nie erhalten.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Kann ich den Inhalt meines Schreibens auch per Mail bestätigen?
7 Antworten
Nein, per Mail geht das nicht, das ist nicht amtlich. Du wirst in den sauren Apfel beissen muessen, und noch mal ein Einschreiben losschicken. Ein Rueckschein ist allerdings nicht notwendig, ein Uebergabeeinschreiben (kein Einwurfeinschreiben) reicht auch schon aus, denn da muessen die ja unterschreiben. Ich verwende nie Rueckscheine.
Ohne Unterschrift ist die Kuendigung halt nicht gueltig. Wenn noch genuegend Zeit zum kuendigen bleiben, verschicke ich immer einen normalen Brief und warte auf dessen Reaktion. Wenn ich eine Kuendigungsbestaetigung erhalten habe, dann bin ich ja auf der sicheren Seite (war bisher immer der Fall). Nur wenn nichts kommen sollte, wuerde ich halt nochmal ein Einschreiben losschicken. Auf Dauer spart das so viel Kosten.
Entweder du schaust, dass du irgendwo einen Digitizer findest (diese Teile auf denen du unterschreibst und das ganze wird digitalisiert), das muss als Unterschrift anerkannt werden und zählt als mündlich sowie elektronisch oder du unterschreibst scannst es ein, das würde rechtlich aber glaube nicht mal als elektronisch zählen, wird aber trotzdem von den meisten anerkannt zumindest versende ich oft solche schreiben und bisher hat es nie jemanden tangiert ob das rechtens ist oder nicht.
Hallo Herb,
Du könntest höchstens die Funktion "Lesebestätigung" nützen, dann bekommst Du eine Mail, dass die Mail gelesen wurde!
LG comtessaa
Soweit ich weiss kann man aber in Outlook die Lesebestätigung umgehen.
und eine Lesebestaetigung zaehlt (noch) nicht als Beweis, dass die Person es auch wirklich gelesen hat (koennte ja ein technischer Fehler auftreten).
Wenn sie allerdings schriftlich (per Mail oder per Post) dann die Kuendigung bestaetigen, dann waerst du aus dem Schneider.
Hallo blade1928,
Du könntest natürlich auch den Brief schreiben, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und als Anhang mit kurzem Erklärungsschreiben in einer Mail versenden!
Mit dieser Mail, mit Anhang, könntest Du auf die vorhin bekommene Antworten und sie hätten den "Brief" incl. Deiner Unterschrift!
LG comtessaa
Nope. Brauchst nur eine Person, die bestätigen kann, dass du das Schreiben eingeworfen hast. Recht als Beweis in der eventuellen Verhandlung vollkommen aus. Ein Foto befestigt das ganze natürlich.
Wenn die firma Dir den Versandt vorschreibt, mußt Du ihn einhalten. Das ist Dein Fehler gewesen.
Es gibt angeblich eine neue Verordnung, die besagt, dass eine Mail auch ohne handschriftliche Abzeichnung Rechtsgültigkeit hat. Aber eine Empfangsbestätigung a la Rückscheinbrief hat man da trotzdem nicht.