Darf unser Vermieter den von uns mit angemieteten Garten betreten?
Darf unser Vermieter den von uns mit angemieteten Garten ohne unsere Zustimmung betreten? Letztes Jahr hat unser Vermieter ohne uns bescheid zu geben, einfach das Wasser aus unserem Pool gelassen.Dürfen wir aus diesem Grund einen Zaun aufstellen und das Tor mit einem Schloss verschliessen?Dürfen wir einen Pool ohne seine Zustimmung aufstellen.
6 Antworten
Nein, dein Vermieter darf nicht ohne deine Zustimmung deinen angemieteten Garten betreten. Du hast das Hausrecht und das Recht ihm den Zutritt zu verwehren. Du bist allerdings verpflichtet ihm auf Nachfrage, Bitte und Absprache Zutritt zu dem Garten zu gewähren, sei es aus Routine oder aus aktuellem Anlass.
Das eigenmächtige Betreten des Gartens und Ablassen des Pools war rechtswidrig, Hausfriedensbruch und auch so was wie Diebstahl. Schließlich hat er dein Wasser, welches du bezahlt hast gewissermaßen vernichtet. Es sei denn, es war Gefahr im Verzug und er musste so handeln um Schaden abzuwenden.
Einen Zaun und einen Pool aufzustellen halte ich nicht für genehmigungspflichtig. Das solltest du bei Bedarf googeln.
Mehrere 100 oder 1000 Liter Wasser auf einmal zu verplempern ist ein "Vernichten" oder besser gesagt Vergeuden. Es hätte über Tage und Wochen zur Wässerung usw. benutzt werden können.
Einen Zaun und einen Pool aufzustellen halte ich nicht für genehmigungspflichtig.
Ein Zaun ist genehmigungspflichtig, beim Pool kommt es auf den Einzelfall bzw. die Art des Pools an.
DAnke schön
Darf unser Vermieter den von uns mit angemieteten Garten ohne unsere Zustimmung betreten?
Ist der garten mitvermietet darf der Vermieter ohne Zustimmung den garten nicht betreten!
Letztes Jahr hat unser Vermieter ohne uns bescheid zu geben, einfach das Wasser aus unserem Pool gelassen. Dürfen wir einen Pool ohne seine Zustimmung aufstellen.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Dürfen wir aus diesem Grund einen Zaun aufstellen und das Tor mit einem Schloss verschliessen?
Nein, das ist eine bauliche Veränderung und man muss die zustimmung des Vermieters haben.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm
Nein ihr dürft keinen Pool aufstellen ohne den Vermieter zu fragen.
Kinderplanschbecken ausgenommen.
DAnke schön
Dürfen wir einen Pool ohne seine Zustimmung aufstellen.
Nein. Grundsätzlich darf ein Mieter den Garten nur in üblicher Weise nutzen.
Aber ohne Zustimmung des Vermieters darf der M keine Eingriffe in die Anlage des Gartens oder sonstige bauliche Veränderungen vornehmen. Ein Pool in dieser Größe ist allein deswegen zustimmungspflichtig und darf insoweit verweigert werden, weil davon die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers (neugierige Nachbarskinder, Unfallgefahr) betroffen wäre, selbst wenn sie dem M übertragen wurde und er ausreichend haftpflichtversichert wäre..
Ich vermag nicht zu beurteilen, ob hier unzulässige Eigenmacht oder Notwendigkeit unmittelbarer Gefahrenabwehr vorlag, als er das Wasser abliess.
Bis auf ein Kinderplanschbecken, in dem niemand ertrinken kann und das man jeden Abend entfernt, um den Rasen zu schonen, ist hier gleichwohl Beseitigungsverlangen und Unterlassungsaufforderung rechtmäßig.
Dürfen wir aus diesem Grund einen Zaun aufstellen und das Tor mit einem Schloss verschliessen?
Nein. Diese bauliche Massnahme ist gleichermaßen zustimmungspflichtig.
Und der VM oder seine Bevollmächtigten dürften den leicht überwinden und in Ersatzvornahme Beseitgung auf eure Kosten vornehmen, wenn ihr der Beseitigungsaufforderung nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist nachkommen würdet.
G imager761
Ich habe bis eben alle Kommentare gelesen, gebe meinen Vorredner zu 95 % Recht.
Ich gehe davon aus, dass ihr unter " Pool " ein aufblasbares Becken versteht. Dies darf der VM nicht verbieten, da es keine Bausubstanz beeinträchtigt. Der Garten ist gemietet, dafür zahlt ihr Miete. Das einzige was bei Auszug passieren kann, das der Rasen, worauf der Pool gestanden hat, erneuert werden muss. Vielleicht 5 m².
Was den Zaun betrifft, willst du den selbst bezahlen ? Was ist damit bei Auszug ? Kannst ihn vllt. dem Nachmieter verkaufen, der ihn aber nicht haben will. Des weiteren wäre es eine bauliche Veränderung, welche der VM zustimmen muss. Johnnymacmuff hat es schon beschrieben.
Ich würde mich mit dem VM zusammensetzen um eine gütige Regelung zu finden.
DAnke für die Antwort.
Der Pool ist aufblasbar. 262 x 175. Letztes Jahr war er etwas grösser. Der Vermieter hat Angst das der Pool kaputt geht und das Wasser in den Keller läuft, was nicht der Fall ist. Wir hatten letztes und dieses Jahr durch Unwetter Wasser im Keller. Er meinte zuerst es wäre der Pool gewesen. Der aber nicht ausgelaufen war.
In meinen Augen völliger Quatsch, was der VM meint. Selbst wenn der Pool defekt sein sollte, platzt ja nicht gleich eine Bombe. Bei einem Leck entweicht das Wasser langsam. Der Untergrund bzw. der Garten hat Mutterboden und Rasen welcher das austretende Wasser auffängt.
Wasser kann man meines Wissens nach nicht vernichten. In diesem Fall wurde es nur einem anderen Zweck zu geführt, nämlich Garten gießen.
Wasser kennt verschiedene Aggregatszustände und vielleicht gelingt es, O von H zu trennen, aber das Bestreben, sich wieder zu vereinen ist immer da und dann ist es wieder Wasser. Insofern kann man hier sicher nicht von Vernichtung sprechen.