Problem mit Heirtsantrag?
Hallo,
Also wir sind nach Deustschland seit 5 Jahren gekommen.Meine Vater wollte arbeiten und er hat gearbeitet,und der Arbeitsgeber wollte die Steuernummer,was uns überraschte,ist das ihr in die Steuerklasse 1 steht.Wir ruften die Finanzamt und da steht dass meine Eltern nicht verheiratet sind,what?sie sind seit 17 Jahre verheiratet.Und als wir in Deutschland gekommen sind haben wir alles gegeben von Familienbuch und so.Die Finanzamt sagt wir sollen die Bürgerbüro anrufen und ja das haben wir getan, wir haben eine Termin vereinbart und unser Temin kam.Wir haben Familienbuch,Heirtsvertrag(in unser Muttersprache)gegeben und sie sagte ok wir werden versuchen ihn anzugucken und zu übersetzen und dann rufen wir Sie an,das dauert 3 Wochen.Wir warteten 1 Monat und halb und nichts passiert,wir ruften nochmal die Bürgerbüro und wir haben nochmal die Problem beschrieben.Sie gebten uns eine sehr weiten Termin und wir sollten übersetzen den Heiratsantrag.Heute war den Termin und dann kommt die Frau sie guckt ihn so komisch an also den Heirtsvertrat und sie sagt das braucht Legalisation von unser Land.Die Problem wir können nicht mehr zu unser Land und das geht nicht.Ich glaube die Problem lag daran dass der Überetzungblatt A4 war und die Heirtsantrag A3 war
Meine Vater arbeitet und wir haben Steuerklasse 1 ,dass ist zu teuer
Was sollen wir machen?Ich glaub mit den Bürgerbüro wird nicht klappen ,denn jedes mal entdecken sie eine Problem
Könnt ihr uns weiterhelfen?
6 Antworten
Also, entweder vom Konsulat beglaubigen lassen und/oder von Übersetzer. War das ein beeidigter Übersetzer?
Ein beeidigter Uebersetzter kann nur den Inhalt der Urkunde uebersetzten, nicht aber auch deren Echtheit und Wahrheitsgehalt bestaetigen.
Auslaendische Personenstandsurkunden muessen i.d.R. amtlich auf Echtheit und Wahrheitsgehalt ueberprueft werden, bevor sie im Rechtsverkehr verwendet werden koennen. Das macht die deutsche Botschaft in dem Staat, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Das Verfahren nennt sich "Legalisation". Dabei wird die betreffende Urkunde der ausstellenden Stelle vorgelegt und diese bestaetigt dann gegenueber der deutschen Botschaft Echtheit und Wahrheitsgehalt der Urkunde. Danach versieht die Botschaft die Urkunde mit einem entsprechenden Vermerk und erst dann kann sie in Deutschland auch im Rechtsverkehr verwendet werden. Die Dauer des Verfahrens ist u.a. auch von der Bearbeitungszeit durch die betreffende auslaendische Behoerde abhaengig und dauert mehrere Wochen bis mehrere Monate.
In manchen Staaten ist das aber nicht moeglich, weil die dortigen Behoerden keine entsprechenden Bestaetigungen ausstellen oder man diesen nicht traut. Dann wird es gleich sehr viel aufwendiger und teurer. Die Botschaft beauftragt dann eine Vertrauensperson mit entsprechenden Recherchen (Befragungen im Geburtsort u.s.w.). Die Bearbeitungsdauer ist dann natuerlich auch entsprechend laenger und kann in Einzelfaellen auch deutlich mehr als 1 Jahr betragen.
Deine Eltern sollten sich an die deutsche Botschaft in dem Land wenden, in dem die betreffende Urkunde ausgestellt wurde. Dort werden sie dann alles Weitere erfahren.
"Die Problem wir können nicht mehr zu unser Land und das geht nicht.Ich glaube die Problem lag daran dass der Überetzungblatt A4 war und die Heirtsantrag A3 war"
War es eine amtliche Übersetzung? Oder wer hat das übersetzt?
Um welches Land handelt es sich denn? (Ihr müsst ja nicht zurück, aber es kann eine Beglaubigung vom ansässigen Konsulat notwendig sein)
Ich bin mir nicht sicher, aber es gibt bestimmt eine Beratungsstelle, die sich speziell mit euch beschäftigt und euch bei Amtsdingen hilft.
Es werden nicht immer Ehen in Deutschland anerkannt, das ist normal. Z.B. muss man, wenn man als Deutscher eine Russin heiraten möchte, eine gerichtliche Bescheinigung erwirken, dass sie noch nicht verheiratet ist - amtlich, mit Postille und allem, was man sich denken kann. Warum? Dort ist es möglich, mehrfach verheiratet zu sein. In Deutschland eine Straftat.
Also: Ihr braucht professionelle Hilfe. Da gibt es Beratungsstellen für Ausländer, wieder andere für Migranten,... Im Zweifel könntet ihr auch mal bei einer Kirche fragen, ob die euch so eine Stelle nennen können. Fragt eure Landsleute nach Beratern. Klar geht auch ein teurer Rechtsanwalt, nur wird das dadurch selten schneller und vor allem nicht gerade billiger werden.
Das Finanzamt setzt nur das um, was das Bürgerbüro - Einwohnermeldeamt vorgibt. Die entscheiden GAR NICHTS sonst.
Was sagt denn die Botschaft (Konsulat) eures Landes in Deutschland?
Geht das denn nachträglich mit einer steuerlichen Anerkennung? Wenn nein, wäre die Erneuerung der Ehe nach deutschem Recht eine Lösung? Man muss auch unkonventionell denken, wenn es euch hilft.
Euch viel Erfolg!
Wenn nein, wäre die Erneuerung der Ehe nach deutschem Recht eine Lösung?
Wuerden dafuer nicht auch legalisierte Personenstandsdokumente aus dem Heimatland erforderlich? Ich denke kaum, dass es auch ohne geht (weiss es aber nicht mit Sicherheit).
Ich glaube nicht das es an der blatt Größe liegt. A3 ->A4 ich würde euch raten dieses Schreiben vom Konsulat beglaubigen zu lassen. Also bestätigen zu lassen.