Samstags Wohnungsbesichtigung, Pflicht?
Hallo,
wir haben fristgerecht zum 30.11.2016 unsere Wohnung gekündigt. Unsere Vermieterin möchte Samstags/Sonntags Wohnungsbesichtigungen machen und setzt uns ziemlich unter Druck. Ich habe ihr gesagt, dass wir an den Wochenenden keine Zeit haben. (Mein Mann ist von Montags bis Donnerstags auf Montage und ich alleine mit unseren beiden kleinen Kindern (8 Monate und 4 Jahre) und an den Wochenenden unternehmen wir viel, haben Dinge zu erledigen und erholen uns). -- Sie besteht aber darauf. Ich habe ihr schon ein paar mal gesagt, dass wir am Wochenende nicht können und ihr gesagt, dass sie Montags bis Donnerstags gerne Termine machen kann, wann es für sie passt. Aber das reicht ihr leider nicht.
Meine Fragen: Können wir Probleme bekommen, wenn wir Samstags keine Wohnungsbesichtigung zulassen? Müssen wir dies? Kann ich ihr einen Brief schicken, wo steht, wann (zb. Dienstags 10-12 Uhr und Mittwochs 17-19Uhr) sie Wohnungsbesichtigungen machen darf. Und muss sie sich daran halten? Muss ich ihr, wenn sie da nicht kann oder ein potentieller Mieter, einen anderen Termin zur Verfügung stellen?
Unser Verhältnis ist auch von Anfang an nicht das Beste gewesen und ich hab ein bisschen Angst (da sie auch schon solche Andeutungen macht "zb. dass wir ihr Steine in den Weg legen wollen und wir dies mit Absicht tun"und die Wohnung vor uns länger leer stand), dass sie uns später vorwirft, dass wir daran Schuld sind, dass sie die Wohnung nicht weitervermietet bekommen hat.
Wie gehen wir da jetzt am besten vor? Nicht, dass wir eine hohe Rechnung bekommen oder sie unsere Kaution einbehält.
Sollten wir uns lieber nach ihr richten oder müssen wir das sogar??
Danke im Voraus, und liebe Grüße, L.Z.
7 Antworten
Können wir Probleme bekommen, wenn wir Samstags keine Wohnungsbesichtigung zulassen?
Nein. Termine müssen mit euch abgestimmt werden. Der Vermieter kann nicht einfach so bestimmen. Sofern ihr dem Vermieter ausreichend Ausweichtermine bietet, kann er euch gar nichts. Denn somit habt ihr Besichtigungen nicht verweigert. Das hat der Vermieter selbst getan.
Kann ich ihr einen Brief schicken, wo steht, wann (zb. Dienstags 10-12
Uhr und Mittwochs 17-19Uhr) sie Wohnungsbesichtigungen machen darf.
Ja natürlich. Das ist mehr als genug und die Vermieterin kann nicht behaupten, dass du Besichtigungen verweigert hast. Du hast einen Nachweis.
Muss ich ihr, wenn sie da nicht kann oder ein potentieller Mieter, einen anderen Termin zur Verfügung stellen?
Es wäre sinnvoll und erspart dir Ärger. Wobei der andere Termin explizit mit dir abgestimmt werden muss und nicht einfach mal durch die Vermieterin aufs Wochenende gelegt werden kann. Mal kann man sicher einen anderen Termin zur Verfügung stellen. Sollte aber kein Dauerzustand werden.
dass sie uns später vorwirft, dass wir daran Schuld sind, dass sie die Wohnung nicht weitervermietet bekommen hat.
Vorwerfen kann sie ja. Behaupten kann sie viel. Wenn du ihr Termine zur Verfügung stellst und sie die nicht nutzen will, ist das ihr Problem, nicht deins.
Als Besitzer der Wohnung entscheidest du, wer wann deine Wohnung betretren darf, egal aus welchem Grund. Der Vermieter hat sich nach dir zu richten und nicht umgekehrt. Mach ein, zwei Gegenvorschläge, sodass sie deinen guten Willen nicht verleugnen kann.
Achten? Auf nichts mehr.
Ihr habt reichlich Termine angeboten. Wenn sie die nicht wahr nimmt, ihr Pech. Vielleicht sind ja auch schlicht keine Interessenten vorhanden.
Solltest du ES Rückschein verwendet haben, hast du keine Garantie, dass dein Brief angekommen ist, es sei denn du hast die Abholbestätigung bekommen. Wenn nicht, solltest du nochmals per Einwurfeinschreiben die Termine anbieten. Nimm Bezug auf deinen ersten Brief und deine Verwunderung darüber, dass keine Reaktion erfolgte. Mehr wäre derzeit nicht zu tun.
Kann ich ihr einen Brief schicken, wo steht, wann (zb. Dienstags 10-12
Uhr und Mittwochs 17-19Uhr) sie Wohnungsbesichtigungen machen darf.
Kannst und solltest Du, nachweisbar per Einwurfeinschreiben, machen.
2 Termine pro Woche a 2 Stunden ist mehr als ausreichend.
Ihr seid zwar verpflichtet Besichtigungen des Vermieters mit Mietinteressenten zu dulden, aber wie der Vermieter will.
Verschreiber? Meintest Du: aber NICHT wie der Vermieter will.?
und an den Wochenenden unternehmen wir viel, haben Dinge zu erledigen und erholen uns
Natürlich könnt ihr selbst bestimmen, wann ihr Besichtigungen zu lasst und dabei den Samstag und den Sonntag verweigern.
Aus meiner Sicht ist eine Besichtigung sonntags nicht zumutbar, aber am Samstag sieht es doch deutlich anders aus. Der Samstag ist für die meisten kein Arbeitstag (beruflich), aber er ist ein Werktag.
Ihr unternehmt viel, habt Dinge zu erledigen (samstags) und wenn jetzt die Zeit ist, in der die Wohnung neu vermietet werden muss, gehört zu den Dingen, die zu erledigen sind, u. . auch die Besichtigung der Wohnung zu zu lassen. Unternehmungen könntet ihr reduzieren, um solche Besichtigungen zu ermöglichen.
Aber ihr müßt nicht! Nur: Wenn ich als Vermieter sehen würde, dass ständig nur Termine erlaubt werden, die meine Mietinteressenten, die ich möglicherweise für viel Geld (Makler!) an Land ziehe, nicht wahrnehmen können, wäre ich schon bald ziemlich sauer.
Außerdem: Je schneller die Wohnung neu vermietet ist, umso weniger Besichtigungstermine wird es geben. Checkt doch mal: Bietet zwei Samstage jeweils 2 Stunden an und beobachtet, wieviele und welche Interessenten kommen. Wenn gute dabei waren und der Vermieter will weitere Termine haben, fragt ihn doch mal, wie lange das noch gehen soll und sagt ihm, dass ihr nicht erkennen könnt, dass ein ernsthaftes Interesse an einer schnelle Vermietung besteht und aus dem Grund ist es jetzt vorbei mit samstags. Das wäre eine bessere Strategie, denn so könnt ihr Schuld auf ihn verlagern, wenn es nicht mehr klappt mit samstags.
Verweigert ihr einfach die gewünschten Samstagstermine und macht den Vermieter damit sauer, wird er jede Möglichkeit nutzen, um Euch am Ende noch so richtig zu ärgern. Denkt an Eure Kaution!
Nein, du bist weder verpflichtet, Ihre Termine einzuhalten, noch kann sie Dir vorwerfen, dass Ihr etwas behindert.
Sie muss die Termine 4 Tage vorher ankündigen. Und nur wenn Ihr zustimmt, kann auch besichtigt werden.
Wenn Du Ihr zwei Zeitfenster pro Woche einräumst, ist das ausreichend. Schriftlich und für Dich nachweisbar. Erkläre ihr auch schriftlich, dass Dein Mann auf Montage ist und die Familie nur am Wochenende zusammen ist. - Es ist nicht zumutbar, dass Ihr für fast drei Monate gänzlich auf ein normales Familienleben verzichtet. Außerdem müsst auch Ihr Euren Umzug vorbereiten.
Dass Du grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht hast, stimmt aber. Vielleicht kannst Du einmal im Monat 2 h am Wochenende anbieten.
Wir haben der Vermieterin vorletzten Montag per Einschreiben Termine für die nächsten 4 Wochen zugeschickt. Ein Samstag (der 24.te) haben wir ihr für 1,5 Stunden die Möglichkeit zu geben zu kommen. Ansonsten Dienstags und Mittwochs jeweils für 2 Stunden. Ich habe ihr geschrieben, dass sie weitere Termine bekommt wenn die 4 Wochen um sind, falls noch Bedarf besteht.
Sie hat keinen Termin bis jetzt wahrgenommen. Ich mache mir etwas Gedanken, dass sie versucht uns dafür verantwortlich zu machen, dass sie keine Mieter gefunden hat o.ä.
Worauf müssen wir jetzt achten??
LG, L.Z.