Einladung Wohnung mit weiter Anreise
Hallo ich habe eine schriftliche Einladung mit Wohnungsbesichtigungstermin in einem anderen Bundesland erhalten. Die Anfahrtskosten sind hoch und der Termin wurde auf späten Nachmittag gelegt, sodass ich auch noch eine Übernachtung brauchte. Alles schön und gut. Das geht zu meinen Lasten. Als ich um 17 Uhr vorort war und auf die Vermieterin vor der Haustür wartet, erhielt ich um 16.55 Uhr einen Anruf, dass der Besichtigungstermin ausfällt. Der jetztige Mieter habe kurzfristig abgesagt. Es gab auch keinen verspäteten Ausweichtermin am Abend. Am nächsten Tag musste ich bereits wieder zurück, weil die Karte von der Bahn eine feste Zugverbindung hatte. Jetzt haben sie mir 14 Tage später einen neuen Termin gegeben. Das ist ein hoher Kostenaufwand und wer garantiert mir, dass der Termin nicht wieder kurzfristig 5 Minuten abgesagt wird. Das war schon heftig um 17 Uhr einen Termin und um 16.55 Uhr eine telefonische Absage. Was meint Ihr dazu?
8 Antworten
Ja das ist das Leben, solche Dinge können eben mal passieren. Da sollte man sich telefonisch vielleicht besser absprechen, ist die einzige Möglichkeit, solche Dinge zu vermeiden
Das ist ja völliger Quatsch! Haste überhaupt den Eingangstext verstanden?
@Gitte25 hatte eine schriftliche Einladung mit festem Termin - was ist also unklar, dass sie noch eine telefonische Absprache braucht? Dieser Termin wird nicht willkürlich anberaumt und mit der "Noch"mieterin abgesprochen worden sein.
Andersherum wird ein Schuh draus, wie @imager761 es völlig richtig beschreibt.
Das ist gelinde gesagt - Dein Pech. Du willst die Wohnung haben, und wenn Dir die Kosten der Besichtigungsfahrt zu hoch sind, können weder der Vermieter- noch der jetzige Mieter etwas dafür. Der Mieter hat ein eigenes Leben- auch ein sehr privates. Da kanns schon mal vorkammen, dass wichtigere Dinge als ein "Nachmieter" dazwischenkommen.
@beast, was hast Du denn für ne Einstellung? Für die Nachmieterin Gitte25 ist der Aufwand zwar hoch, aber er wurde geleistet. Es geht um einen zugesicherten Termin, der geplatzt ist - und dieser wurde sicher nicht ohne Absprache des jetzigen Mieters gemacht.
Bist Du immer noch der gleichen Auffassung ("Dein Pech"), wenn auch der zweite oder sogar der 3. Besichtigungstermin platzt, weil der Mieter "ein eigenes Leben- auch ein sehr privates" nicht auf die Kralle bekommt und die Türe verschlossen hält?
Ich würde gerne Deine Reaktion sehen, wenn Du in der gleichen Situation stündest und hunderte von Euronen zahlen müsstest - für Nothing.
Nee nee - also weisste...
Tatsächlich kann der Mieter etwas dafür, wenn er einen verabredeten Termin weder wahrnimmt noch ermöglicht :-O
G imager761
Schreib dem Immobilienmakler eine Rechnung und nimm dir sofort einen anderen Makler.
Rechtsirriger Unfug: Inwiefen hat der Makler oder Vermieter denn die Nichtwahrnehmung des Besichtigungstermins durch den Mieter zu verantworten?
G imager761
Hallöle,
ich persönlich würde es als Wink des Schicksals sehen und mich um eine andere Wohnung bemühen.... wenn das schon so beginnt.... hinterher steht man da und die Leute ziehen doch nicht aus.... oder erst später...
Such nach einer Wohnung, die schon frei ist, da gibt es weniger Probleme.
Tip.... Wenn du sowieso übernachten musst, dann check gleich abends noch die Umgebung und schau ob es da ruhig ist...
Lieben Gruß vom Saurier
Rechtlich gesehen, können Vermieterin wie Mietinteressent Schadensersatz beim Mieter geltend machen, wenn der Mieter einen vereinbarten Termin absagt, als sie quasi schon der Tür standen :-)
Rechtsgrund: Nichtanwesenheit trotz Verabredung begründet als Verletzung der nichtleistungsbezogenen Nebenpflicht Besichtigungsrecht, § 809 BGB aus Mietvertrag i. S. v. § 241 II BGB Ersatz des entstandenen Schadens n. § 280 I BGB :-)
Da sollte "frau" diesen Anspruch dem Mieter per Einwurfeinschreiben zustellen, auf Erstattung der Kosten über die in Kopie beigefügten Belege innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens auffordern und ankündigen, nach fruchtlosem Fristablauf eine Anwalt mit Wahrnehmung Ihrer Interessen und weiterer Rechtsverfolgung zu beauftragen :-O
Die Anwaltsrechnung müsste der Verpflichtete dann direkt selbst bezahlen, Rechtsgrund: Verzugsschaden.
Auf die weiteren Termine, die ja die Vermieterin beansprucht und die der Mieter trotzdem zu gewähren hätte, hat dies keinerlei Einfluss :-)
Selbst wen man unterstellt, dass es sich hier nicht um Machtspielchen des Mieters handelt, unliebsame Besichtigungstermine, die ja auch dem anwesenden Vermieter Einblick in Zustand und Schäden der Wohnung erlauben, zu verhindern, sondern tatsächliche außergewöhnliche Umstände für die Absage vorlagen: In dem Fall muss man sich eben vertreten lassen und einen Bekannten um Aufsicht bitten, statt den Termin einfach nicht wahrzunehmen :-)
Viel Glück :-)
G imager761